Grazer Verbesserung für pflegebedürftige Menschen wird endlich steiermarkweit umgesetzt!
Stadtrat Robert Krotzer
Das Grazer Modell der Hauskrankenpflege das vom Grazer Gesundheitsstadtrat Krotzer von der KPÖ eingeführt wurde, sichert seit 2018 pflegebedürftigen Menschen jedenfalls die Mindestpension von aktuell 1.053 Euro, um die Lebenskosten zu
decken. Gemeinsam mit KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler forderte er seit der Einführung in Graz eine Ausweitung dieses Grazer Klient:innentarif-Modells auf die gesamte Steiermark im Interesse aller pflegebedürftigen Steirer:innen. Jetzt, fünf Jahre später, macht sich dieser Druck endlich bezahlt und die Landesregierung kündigt an, das Modell ab 1. Juli 2023 steiermarkweit umzusetzen.
Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler
Der ZVPÖ begrüßt diese Maßnahme und fordert dieses Zuzahlungsmodell auf ganz Österreich für alle Menschen, die mobile Pflege in Anspruch nehmen müssen, auszuweiten.
Die Inflationsrate lag im Jänner bei 11,2 Prozent, wie die Statistik Austria mitteilte. Das ist der höchste Wert in der aktuellen Teuerungswelle, nach 11,0 Prozent im Oktober 2022. Aber anstatt die Teuerung "nachhaltig" in den Griff zu bekommen, begnügt sich die die Schwarz-Grüne Regierung mit ungenügenden Einmalzahlungen zur Beschwichtigung. Die Armutsrate im Land steigt, wodurch der Konsum abnimmt. Laut Prognosen werde der sinkende Konsum zu einem Ende des Wirtschaftswachstums führen.
Die Zeitung (Februar 2023) ist auf dem Wege zu ihren LeserInnen.
Die Themen „Lohnarbeit bis ans Lebensende?, Rezeptgebühr abschaffen, Die Pensionistin spricht…, Briefwechsel des ZVPÖ mit dem Bundespräsidenten, Verluste bei den Zusatzpensionen" und weitere interessante Inhalte in dieser 12- seitigen Ausgabe.
Es häufen sich die Streiks im Gesundheitsbereich. Im Herbst vorigen Jahres streikten die Beschäftigten der Ordensspitäler, am Dienstag 15.2. die Beschäftigten der Privatspitäler. Die Forderungen sind immer die gleichen: bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. Als SeniorInnenorganisation ist der ZVPÖ natürlich an bestmöglicher Behandlung und Versorgung in den Spitälern interessiert.
Laut Gesundheitsstadtrat Hacker besuchen jährlich 660.000 PatientInnen in Wien Spitalsambulanzen, es könnten „fast alle“ auch im niedergelassenen Bereich behandelt werden. Gerade, weil das Wörtchen „fast“ aus dem Mund eines Landespolitikers sehr weit entfernt von einer professionellen Analyse des tatsächlichen Patientenstroms ist, muss an dieser Stelle Einspruch erhoben werden.
Machen wir es konkret: Wohin geht der Herr Gesundheitsstadt- oder -landesrat bei unstillbarem Nasenbluten nachts um halb zwölf oder bei schwerem Schwindel und dem Gefühl von Rhythmusstörungen, die er bislang noch nie empfunden hat? Wohin geht die Tochter eines Landeshauptmanns, die das Baby in ihrem Bauch plötzlich nicht mehr spüren kann? Und was ist mit einer hustenden Oma mit 40 Grad Fieber und Schüttelfrost – und dabei ist es völlig egal, ob das beim Frühstück oder während der ZIB 1 auftritt? Wo die fachgerechte Nachsorge eines Oberarmbruchs zu erfolgen hat, brauchen wir hier wirklich nicht diskutieren. Das sind alles tagtäglich mehrfach auftretende Fälle, die natürlich der kompetenten Spitalsambulanz zuzuführen sind, wenn das Ziel effiziente und effektive Facharbeit ist.
Am 27.Jänner fand eine erste Zusammenkunft der neuen ZVPÖ-Gruppe Oberösterreich statt, die sich neben der bisher bestehenden Linzer Gruppe zusammenfand und auch KollegInnen aus Wels, Vöklabruck u.a.öberösterreichischen Orten umfasst.
Ab 1. Jänner 2024 soll das Frauen-Pensionsantrittsalter erhöht werden
je nach Geburtsdatum:
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 auf 60,5. Lebensjahr
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 auf 61. Lebensjahr
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 auf 61,5. Lebensjahr
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 auf 62. Lebensjahr
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 auf 62,5. Lebensjahr
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 auf 63. Lebensjahr
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 auf 63,5. Lebensjahr
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967auf 64. Lebensjahr
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 auf 64,5. Lebensjahr
nach dem 30. Juni 1968 auf 65. Lebensjahr
Aber das Gleichbehandlungspaket, das 1992 als Voraussetzung für diese Erhöhung ab nächstem Jahr vereinbart wurde, ist längstens nicht abgearbeitet, wie ...
Erschreckende Nachrichten von den heimischen Pensionskassen*).
Sie haben im Vorjahr wegen der Verwerfungen auf den Finanzmärkten einen negativen Veranlagungsertrag von minus 9,67 Prozent verzeichnet. Diese katastrophale Performance der Pensionskassen hat massive Auswirkungen auf alle Berechtigten.
Insgesamt haben 1,038 Millionen Menschen in Österreich einen Anspruch auf eine Pensionskassen-Zusatzpension. Für die aktuell mehr als 137.000 BezieherInnen einer betrieblichen Zusatzpension bedeutet die negative Performance von 9,67 Prozent eine Pensionskürzung von rund 15 Prozent.
Mit 1. Jänner 2023 werden
• Gesamtpensionseinkommen bis zu einer Höhe von 5.670 Euro um 5,8 Prozent und
• Gesamtpensionseinkommen über 5.670 Euro (Höchstbeitragsgrundlage) um einen pauschalen Betrag in der Höhe von 328,86 Euro
erhöht.
Anpassungsverzögerung bei erstmaliger Pensionserhöhung ab 01.01.2023
Pensionisten mit einem Pensionsstichtag im Jahr 2022 erhalten ab 1. Jänner 2023 ihre erstmalige Pensionserhöhung in Form eines gesetzlich gestaffelten Prozentsatzes des Erhöhungsbetrages (Anpassungsverzögerung).
Jedoch erhält jeder "Neupensionist" mindestens die halbe Pensionserhöhung (2,9 %).
Dieser gestaffelte Prozentsatz des Erhöhungsbetrages beträgt:
Wir wünschen Euch allen und Euren Lieben ein frohes ganz besinnliches Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ob im Kreis der Familie, ganz besinnlich zu zweit, in lustiger Runde mit Freunden oder ganz für sich mit einem guten Buch: Wir wünschen euch Weihnachten ganz nach eurem Geschmack und möchten an Euch ein großes DANKESCHÖN für Eure Treue zum ZVPÖ für ein weiters Jahr richten!
14.09. - 19. 09.2025 ZVPÖ-Herbstreise: Elsass (mit Straßburg) - Vogesen - Schwarzwald Mehr Infos dazu - hier klicken! Anmeldungen werden noch gerne entgegengenommen!
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