Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Sie zwar in Pension sind, aber dennoch nicht in den Genuss ermäßigter Tarife bei ÖBB, Wiener Linien und Co. kommen?
Das wäre ja schließlich logisch, bedeutet Pensionsantritt doch eine merkliche Verringerung des monatlich zur Verfügung stehenden Budgets. Aber nicht immer entspricht die eigene Logik jener des Gesetzgebers. Wie kommt es zu dieser Disharmonie der Logiken, sind doch die GesetzgeberInnen „unsere“ VertreterInnen?
Ein Diskussionsbeitrag von Hans Kropiunik aus unserer ZVPÖ-Gruppe OÖ
Gibt es in der Alltagspraxis bei Bewilligungen von Rehabilitations-Maßnahmen (Reha) Unterschiede? Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Die Rechtsgrundlagen im ASVG könnten beinahe vorbildlich erscheinen: Aber die Relativierung bezüglich Ermessens ist derart, dass es eher einer freiwilligen Leistung der SV-Träger, denn einer verbindlichen Leistung entspricht.
So kommt es wohl, dass vor allem ältere Menschen den Eindruck bekommen: „Ich bin in Pension, ich leiste nichts mehr, deshalb wird mir weder Kur noch Reha bewilligt“ (Eine siebzigjährige Pensionistin)
Nach ernüchternden Berichten des Präsidenten des Seniorenrates, der alle SeniorInnenverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden vertritt, über Gespräche mit Regierungsvertretern über wichtige Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten, kam es bei der Sitzung am 27.3. zu einer Reihe von Beschlüssen , die im wesentlichen aktuellen, auch langjährigen Forderungen des ZVPÖ entsprechen und deshalb auch von uns unterstützt werden. Offen bleibt allerdings die Frage der Durchsetzung der guten Beschlüsse gegenüber der Regierung.
Mit 1.April kommt es zu einer neuerliche Mietzinserhöhung für Richtwertmietzinswohnungen von 8,6%, nach 5,8% Erhöhung im letzten Jahr. Rechnet man die ebenfalls steigenden Betriebskosten dazu, werden das (im Vergleich zu vor 2 Jahren) 780 Euro pro Jahr im Durchschnitt Mehrbelastung sein.
Mieten werden mit der Teuerung erhöht, aber sinken nicht wieder, wovon die Wohlhabenden in Österreich besonders profitieren. 80% der Mieten gehen direkt von den Haushalten mit niedrigeren Einkommen an die oberen 10%. „Mieter:innen in Richtwertmiete verdienen mit weniger als 2.600 Euro brutto im Mittel das niedrigste Gehalt."hält dazu außerdem das Momentum-Institut fest.
Für den ZVPÖ nehmen aus Sicht der PensionistInnen die Kollegen Fritz Fink und Hans Höllisch Stellung
Am 15. März traf sich der Bundesvorstand des ZVPÖ zur Sitzung in Wien. In einem einstündigen Vortrag gab Doktorin Maria Hofmarcher – Holzhacker den Mitgliedern des Vorstands Einblick in die komplizierten Zusammenhänge des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Um eine ausreichende Gestaltung von Gesundheitsvorsorge und Pflege zu ermöglichen, müsste dem Budget zusätzlich etwa ein Prozent des BIP – rund 4 Milliarden Euro – jährlich zugeführt werden. Mittel, die über die Besteuerung von Vermögen und leistungslosen Einkommen realisiert werden könnten. Es braucht dazu nur den politischen Willen.
Wie könnte das Leben von Frauen als gleichberechtigte menschliche Wesen im wahrsten Sinne des Wortes aussehen?
Nämlich als Menschen, deren Verschiedenheit (Abweichung von der männlichen Norm) ihnen nicht zum Nachteil gereicht? Denn darum geht es im Kern bei der Gleichheitsdebatte – Frauen trotz ihrer „Andersartigkeit‘“ nicht zu benachteiligen.
Bundesminister Rauch will bei der Primärversorgung jetzt den Turbo einschalten.
Eine Novelle des Primärversorgungsgesetzes, mit der die Einspruchsrechte der Ärztekammern zu den Standorten und Verträgen eingeschränkt werden sollen, ist in Begutachtung gegangen. Die langjährige Forderung des ZVPÖ zu mehr Zusammenarbeit der einzelnen Gesundheitsberufe in der Primärversorgung findet erste Beachtung.
Der Begriff der Primärversorgung ist, die Bezeichnung für das, was die Menschen zu Recht erwarten. Er beschreibt die erste Anlaufstelle für alle Menschen mit gesundheitsbezogenen Anliegen und damit den Schlüssel zur Gesundheitsversorgung. Hier soll das Bewusstsein für Gesundheit gefördert, aktive Gesundheitsvorsorge betrieben sowie eine qualitativ hochwertige und effiziente Krankenbehandlung sichergestellt werden – als Behandlung vor Ort und als Scharnier zu den fachärztlichen stationären Behandlungseinrichtungen. Dazu kommt noch die Schnittstelle zu den öffentlichen und privaten Rehabilitationsdienstleistungen. HausärztInnen sollen mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen enger zusammenarbeiten, sei es in einem Zentrum oder in einem Netzwerk.
Grazer Verbesserung für pflegebedürftige Menschen wird endlich steiermarkweit umgesetzt!
Stadtrat Robert Krotzer
Das Grazer Modell der Hauskrankenpflege das vom Grazer Gesundheitsstadtrat Krotzer von der KPÖ eingeführt wurde, sichert seit 2018 pflegebedürftigen Menschen jedenfalls die Mindestpension von aktuell 1.053 Euro, um die Lebenskosten zu
decken. Gemeinsam mit KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler forderte er seit der Einführung in Graz eine Ausweitung dieses Grazer Klient:innentarif-Modells auf die gesamte Steiermark im Interesse aller pflegebedürftigen Steirer:innen. Jetzt, fünf Jahre später, macht sich dieser Druck endlich bezahlt und die Landesregierung kündigt an, das Modell ab 1. Juli 2023 steiermarkweit umzusetzen.
Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler
Der ZVPÖ begrüßt diese Maßnahme und fordert dieses Zuzahlungsmodell auf ganz Österreich für alle Menschen, die mobile Pflege in Anspruch nehmen müssen, auszuweiten.
Die Inflationsrate lag im Jänner bei 11,2 Prozent, wie die Statistik Austria mitteilte. Das ist der höchste Wert in der aktuellen Teuerungswelle, nach 11,0 Prozent im Oktober 2022. Aber anstatt die Teuerung "nachhaltig" in den Griff zu bekommen, begnügt sich die die Schwarz-Grüne Regierung mit ungenügenden Einmalzahlungen zur Beschwichtigung. Die Armutsrate im Land steigt, wodurch der Konsum abnimmt. Laut Prognosen werde der sinkende Konsum zu einem Ende des Wirtschaftswachstums führen.
Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Tasten [Strg] [+] zum Schrift vergrößern [Strg] [-] zum Schrift verkleinern [Strg] [0] um die Schriftgröße zurückzusetzen