Am 22.10.2025 vom ZVPÖ auf ihrem Bundestag beschlossene Leitlinien seines Wirkens
Freitag, 24. Oktober 2025 @ 16:00
Wir arbeiten an der Zukunft: Frieden, Abrüstung, soziale Sicherheit – Gegen Pensionskürzungen!
Der ZVPÖ ist überparteilich, aber nicht unpolitisch.
Neben der Vertretung der sozialen Interessen der älteren Generationen ist der Verband seit seiner Gründung für Frieden und Solidarität auch in den internationalen Beziehungen eingetreten. Soziale Sicherheit und sozialer Fortschritt im Allgemeinen und für die älteren Generationen im Besonderen erfordern Frieden.
Wir sind deshalb zutiefst besorgt über die internationale Entwicklung, in der der Krieg wieder als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln eingesetzt wird. Die Kriege in Nahost und gegen die Ukraine haben ein Klima geschaffen, in dem Aufrüstung statt Abrüstung, Konfrontation statt Zusammenarbeit und Kriegspropaganda statt Völkerverständigung in der Öffentlichkeit dominieren und Wirtschaftskriege auf Kosten der Menschen angezettelt werden. Jeder Krieg untergräbt demokratische Rechte und stärkt autoritäre Tendenzen.
Der ZVPÖ kritisiert die von der Regierung beschlossene Erhöhung des Rüstungsbudgets um viele Milliarden Euro. Jede Milliarde, die dafür aufgewendet wird, fehlt im Gesundheitssystem, in der Pflege, für die Sicherung der Pensionen, für Bildung und Umweltschutz. Mehr Waffen und Soldaten führen nicht zu mehr Frieden. Im Gegenteil, sie erhöhen das Risiko bewaffneter Auseinandersetzungen und Kriege. Sie verstärken die barbarische Kriegslogik „Aug‘ um Aug‘, Zahn um Zahn“. Sie entziehen der Volkswirtschaft enorme Mittel, die – statt produktiv etwa zur Bewältigung der Klimakrise eingesetzt zu werden – nur die Profite der Rüstungskonzerne vervielfachen.
Der ZVPÖ wendet sich gegen alle Versuche, die österreichische Neutralität noch weiter auszuhöhlen oder gar zugunsten der Mitgliedschaft in einem Militärpakt aufzugeben. Wir wollen nicht, dass unsere Kinder und Enkelkinder an Kriegen, weder in Europa noch anderswo, teilnehmen müssen. Der wichtigste Beitrag Österreichs zur Erhaltung des Friedens und für die Lösung internationaler Konflikte ist eine aktive Neutralitätspolitik, die wir von der Regierung einfordern. Wir sind solidarisch mit allen zivilen Opfern von Krieg und Vertreibung.
Die Teuerung bleibt eine soziale Herausforderung
Die Inflation hat Wohnen, Energie und Heizen, Lebensmittel, kurz: das tägliche Leben, für hunderttausende PensionistInnenhaushalte unerschwinglich gemacht. Viele stehen vor der Entscheidung: Heizen oder Essen. So kann es für PensionistInnen nicht weitergehen.
Das Preisniveau bleibt hoch und die Pensionen niedrig.
Der ZVPÖ fordert daher zumindest die gesetzlich geregelte Anpassung der Pensionen an die derzeitigen Teuerungsraten und lehnt Einmalzahlungen, die nicht Bestandteil der Pensionsberechnung sind, ab. Der Verbraucherpreisindex (VPI) erfasst die realen Lebensumstände der PensionistInnenhaushalte aber nur unzureichend. Die Messung der Teuerung muss in einem Index ausgewiesen werden, der auf einem Warenkorb basiert, der für PensionistInnenhaushalte typisch ist und ein Referenzbudget für PensionistInnen berücksichtigt.
In Zeiten hoher Inflation muss die Pensionsanpassung viertel- oder halbjährlich erfolgen.
Neben den Energiekonzernen und jenen großen Konzernen, die mit hohen Preisen die KonsumentInnen belasten, gehört auch der Staat zu den Gewinnern der Inflation. Jede Preiserhöhung erhöht den Ertrag aus der Mehrwertsteuer, jede inflationsbedingte Erhöhung der Einkommen führt zur Erhöhung der Lohn- und Einkommenssteuer. Der Staat kann es sich daher leisten, diese steuerlichen Zusatzeinnahmen an die Bevölkerung und damit auch an die PensionistInnen zurückzugeben. Während Steuern, aber auch Mieten, oft automatisch an die Teuerung angepasst werden, müssen die Lohnabhängigen, aber auch wir PensionistInnen, der Teuerung hinterherlaufen.
Der ZVPÖ erneuert daher seine langjährigen Forderungen:
Wohnen, Betriebskosten und Heizenergie müssen von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Mieten und Preise von Grundnahrungsmitteln müssen gedeckelt bzw. preisreguliert werden.
Darüber hinaus tritt der Verband für eine Energiegrundsicherung ein, die den Durchschnittshaushalt mit kostenloser Basisenergie versorgt.
Neue Regierung: Reformen gegen künftige PensionistInnen
Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat unter vorgeblich notwendiger Anpassung an EU-Regeln ein bereits von FPÖ und ÖVP verhandeltes Sparpaket von 6,4 Mrd. Euro für 2025 und 8,7 Mrd. Euro für 2026 beschlossen. Darunter sind eine Reihe von Verschlechterungen im Pensionsrecht vorgesehen:
Einschränkungen der Korridorpension in Verbindung mit der Einschränkung der Altersteilzeit und Einführung einer Teilpension, alles mit dem erklärten Ziel, das tatsächliche an das gesetzliche Pensionsalter anzugleichen. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass ein erheblicher Teil der Menschen in Frühpension gedrängt wird oder aus der Arbeitslosigkeit in die Pension wechselt. Das gilt insbesondere auch für Frauen, deren gesetzliches Pensionsalter derzeit und bis 2033 auf 65 Jahre erhöht wird.
NeupensionistInnen wird die Teuerung im ersten Folgejahr nur zur Hälfte abgegolten, was einen lebenslangen Pensionsverlust bedeutet.
Gesetzlich verankert wurde ein sogenannter Nachhaltigkeitsmechanismus, der ab 2030 – neben einer Reduzierung der Pensionsanpassung unter der Inflationsrate – das Tor zur Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters, für die Reduzierung des im Pensionskonto verbuchten Pensionsanspruchs und andere Verschlechterungen öffnen soll.
Der ZVPÖ lehnt diese Maßnahmen ab und fordert vielmehr,
die nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems durch wertschöpfungsbezogene Berechnung des Beitrags der Dienstgeber zur Pensionsversicherung sicherzustellen oder alle Kapitaleinkommen (Mieten, Zinsen, Dividenden, Profite) sozialversicherungspflichtig zu machen.
Darüber hinaus verweist der ZVPÖ auf die Prognosen der Alterssicherungskommission und des Ageing-Reports der EU, die dem österreichischen Pensionssystem auf der Basis des Umlagesystems große Stabilität und Sicherheit zuschreiben. Die ASVG-Pensionen der ArbeiterInnen und Angestellten werden zu 85 Prozent durch Beiträge gedeckt. Die Ausfallshaftung des Staates dazu beträgt (2024) etwa sieben Mrd. Euro (6 Prozent der Budgetausgaben) und wird durch die Steuerleistung der Pensionistinnen mehr als kompensiert.
Der ZVPÖ lehnt eine verpflichtende Umwandlung der „Abfertigung neu“ (1,58 % DG-Beitrag) in eine Pensionskasse ab. Es muss die Entscheidung der DienstnehmerInnen bleiben, sich die Abfertigung bei Pensionsantritt auszahlen zu lassen.
Die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren ist wiedereinzuführen, unabhängig davon, ob das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht ist oder nicht.
Die Kürzung der Pensionsanpassung auf die Hälfte im ersten Pensionsjahr ist rückgängig zu machen.
Hände weg vom 13. und 14. Pensionsbezug
Die Soziallandesräte der Bundesländer planen einstimmig die Einbehaltung von 80 Prozent des 13. und 14. Pensionsbezuges für die Finanzierung der Pflegeheime. Für die BewohnerInnen von Pflegeheimen mit Ausgleichszulage (Mindestpension) würde das – laut Berechnungen des Pensionistenverbands – einen finanziellen Verlust von 1.934 Euro pro Jahr bedeuten, für höhere Pensionen entsprechend mehr.
Derzeit werden in Pflegeheimen 80 Prozent der Pensionen bis auf den 13. und 14. Monatsbezug und das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe bis auf 10 Prozent der Pflegestufe 3 (derzeit etwa 50 Euro) einbehalten. Den Pfleglingen bleiben also 20 Prozent ihrer Pension plus der 13. und 14. Bezug und ca. 50 Euro aus dem Pflegegeld als Taschengeld, mit dem persönliche Dienstleistungen (etwa FriseurIn oder spezielle Kosmetika und anderes) bezahlt werden können.
Das soll sich laut Soziallandesräten ändern, denn sie sorgen sich um die langfristige Finanzierung der Langzeitpflege in Österreich. Dazu gäbe es natürlich viele Möglichkeiten, was der ZVPÖ schon seit Jahren aufzeigt. Warum ausgerechnet die hunderttausend BewohnerInnen von Pflegeheimen die Kosten der Langzeitpflege aus ihrem Taschengeld finanzieren sollen, bleibt dem sozialen Gewissen der Soziallandesräte vorbehalten.
Würde der „Vorschlag“ der Landesräte tatsächlich umgesetzt, wäre damit das Tor zu weiteren massiven finanziellen Einschränkungen für PensionistInnen geöffnet. Der nächste Schritt wäre dann, die gleiche Maßnahme in den Seniorenheimen, die nicht Pflegeheime sind, einzuführen und schließlich den 13. und 14. Pensionsbezug für alle PensionistInnen in Frage zu stellen.
Deshalb warnt der ZVPÖ:
Hände weg vom 13. und 14. Pensionsbezug, der seit Jahrzehnten fester Bestandteil des österreichischen Pensionssystems und eine Säule für die Stabilität und den Erhalt des Lebensstandards der PensionistInnen ist.
Wehret den Anfängen!
Das Defizit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nicht auf Kosten der Versicherten beheben. Höchstbeitragsgrenze abschaffen.
Für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre ist für die ÖGK ein jährliches Milliardendefizit prognostiziert. Statt der im Zuge der Kassenzusammenlegung 2020 versprochenen Patientenmilliarde haben wir eine Defizitmilliarde. Dies nahm der Ko-Präsident der ÖGK, Peter Lehner, zum Anlass, das Gesundheitswesen nicht auf den „Mercedes in Vollausstattung“, sondern auf „einen guten Standard-Golf“ auszurichten. Worin er den Unterschied in der Versorgung der Versicherten sieht, ließ er offen.
Die neue Dreierregierung hat einen ersten Schritt gegen einen großen Kreis der Versicherten gesetzt und die Krankenkassenbeiträge der PensionistInnen um 17,6 Prozent erhöht.
Der ZVPÖ lehnt, wie alle anderen Seniorenverbände, diese neue Belastung für PensionistInnen ab und fordert eine andere Strategie zur Bekämpfung des Defizits der ÖGK. Diese muss darin bestehen, die Höchstbeitragsgrenze für die Krankenkassenbeiträge, die derzeit bei 6.450 Euro liegt, abzuschaffen. Denn alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, tragen nichts zur Finanzierung der ÖGK bei.
Wer mehr verdient, soll ebenfalls den Beitragssatz zahlen, den alle anderen Versicherten zahlen. Das würde der Krankenkasse über eine Milliarde Euro bringen, deren Defizit ausgleichen und auch zusätzliche Mittel zum Ausbau des Gesundheitswesens bereitstellen.
Gegen Diskriminierung im Alter
Altersdiskriminierung ist ein weit verbreitetes, jedoch oft unsichtbares Problem. Sie betrifft ältere Menschen in vielen Lebensbereichen – sei es am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen oder im gesellschaftlichen Miteinander. Vorurteile gegen ältere Menschen schränken ihre Teilhabe, Lebensqualität und Chancen ein. Wir wollen das ändern und setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der Menschen, unabhängig vom Alter, wertgeschätzt werden und gleichberechtigt teilhaben können.
Unsere Forderungen
Stärkung des rechtlichen Schutzes
--> Antidiskriminierungsgesetze, die explizit Altersdiskriminierung umfassen und Verstöße klar sanktionieren.
--> Schaffung unabhängiger Ombudsstellen, die Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen.
Faire Chancen im Arbeitsleben
--> Förderung altersgemischter Teams und Programme zur Weiterbildung älterer Beschäftigter.
--> Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren zur Vermeidung altersbedingter Vorurteile.
--> Abschaffung von Altersobergrenzen in Stellenausschreibungen.
Gleichbehandlung im Gesundheitswesen
--> Verbot altersbezogener Benachteiligung bei medizinischen Leistungen und Therapien.
--> Ausbau altersgerechter Prävention und Beratung.
Gesellschaftliches Umdenken fördern
--> Aufklärungskampagnen gegen Altersstereotype und für ein positives Bild des Alterns.
--> Unterstützung intergenerationeller Projekte, um den Dialog zwischen Jung und Alt zu stärken.
--> Analoger Zugang zu allen Dienstleistungen und Informationen insbesondere im öffentlichen Bereich und Unterstützung bei digitaler Mobilität. Analoge Angebote dürfen nicht teurer als digitale sein.
Altersgerechte Gestaltung von Mobilität und im öffentlichem Raum
Der Bedarf an altersgerechter Verkehrsinfrastruktur steigt. Ältere Menschen gehören zu den verletzlichsten Gruppen im Straßenverkehr und sind besonders auf eine barrierefreie, sichere und bezahlbare Mobilitätsinfrastruktur angewiesen. Nach wie vor sind kaputte Aufzüge und Rolltreppen in Bahnstationen, weit entfernte Haltestellen ohne Sitzmöglichkeiten oder Witterungsschutz, Busse und Bahnen, bei denen das Ein- und Aussteigen mit Gehhilfen zum Hindernis wird, alltäglich.
Daher fordert der ZVPÖ:
Eine Verkehrsplanung, die auf Chancengleichheit und Teilhabe ausgerichtet ist, die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt und die ältere Generation sowie sozial benachteiligte Gruppen miteinbezieht.
Öffentliche Verkehrsflächen, die barrierefrei und für alle einfach zugänglich sind.
Haltestellenbereiche im öffentlichen Verkehr, die sicher, angenehm und frei von Hindernissen sind.
Bundesweite Mobilitätsstandards, die auch Menschen auf dem Land, die kein eigenes Auto haben, Teilhabe ermöglichen.
Preiswerte Fahrdienste für Gehbehinderte.
Temporeduktionen, die im Ortsgebiet für mehr Sicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen sorgen.
Mehr Geld und Platz für Fuß- und Radwege.
Längere Ampelphasen für FußgängerInnen.
Vor Hitze schützende öffentliche Räume durch entsprechende Begrünungs- und Kühlungsmaßnahmen.
Frauenarmut im Alter bekämpfen
Alljährlich wird analog zum Equal Pay Day der Equal Pension Day begangen, jener Tag im Jahr, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten haben werden. 2025 fiel dieser Tag auf den 7. August. Eigenpensionen von Frauen sind in Österreich derzeit im Durchschnitt um 39,7 Prozent geringer als jene von Männern. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass Frauen pro Monat brutto um 1.008 Euro oder 147 Tage weniger Pension bekommen als Männer.
Wenn die Bekämpfung der Altersarmut von Frauen im Tempo der letzten Jahre weitergeht, wird es noch mehr als 100 Jahre dauern, bis annähernd Geschlechtergerechtigkeit hergestellt ist. Momentan scheinen die Gesetzgeber allerdings davon auszugehen, dass Frauen keine existenzsichernden Eigenpensionen brauchen, weil sie ohnehin durch einen (Ehe-)Partner mit-versorgt sind, d.h., sich mit ihm die Lebenshaltungskosten teilen.
Die Gründe für die niedrigen Eigenpensionen von Frauen:
Den niedrigen Frauenpensionen im Alter geht eine geschlechterspezifische Arbeitsbiografie voraus. Durch die mangelnde Aufteilung der unbezahlten Care-Arbeit ist Teilzeitbeschäftigung mittlerweile fast zur Norm unter Müttern geworden. Das österreichische Sozialversicherungssystem – ausgerichtet auf vollzeiterwerbstätige Männer ohne Lücken in der Erwerbsbiographie – „bestraft“ jede Abweichung von dieser Norm. Frauen haben im Durchschnitt zehn Beitragsjahre weniger als Männer, größtenteils verursacht durch betreuungsbedingte Erwerbsunterbrechungen. Dazu kommt die Lohnschere, die dafür sorgt, dass Frauen immer noch um 18,3 Prozent weniger verdienen wie ihre – gleich qualifizierten – männlichen Kollegen. Außerdem sind viele Frauen in Branchen mit geringen Verdiensten beschäftigt.
Ausgleichszulage weiterhin unter der Armutsgrenze
Ein Hebel zur Anhebung von Alterspensionen, die nicht zum Leben reichen, ist die Ausgleichszulage. Insgesamt beziehen 2025 knapp 200.000 Menschen eine Ausgleichszulage, wobei hier die BezieherInnen von Alterspensionen, vorzeitigen Alterspensionen, Pensionen von Langzeitversicherten, Korridorpensionen, Schwerarbeitspensionen, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen, Witwen-/Witwerpensionen und Waisenpensionen enthalten sind. Unter den AusgleichszulagenbezieherInnen sind 68,3 Prozent Frauen und 31,7 Prozent Männer. Aktuell beträgt die durchschnittliche Ausgleichszulage 388,39 Euro im Monat, der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende liegt bei 1.273,99 Euro, für Paare bei 2.009,85 Euro. Diese Beträge liegen trotz der Erhöhung noch immer weit unter der Armutsgefährdungsschwelle (Einpersonenhaushalt: 1.661 Euro, Paarhaushalt: 2.492 Euro).
Zusätzlich zur Ausgleichszulage wurde ab 1.1.2020 ein Ausgleichszulagenbonus für Menschen, die trotz 30 oder 40 Beitragsjahren eine geringe Pension bekommen, eingeführt. Kinderbetreuungszeiten sind mitgerechnet. Jedoch sind die Beträge dieser „Belohnung für Langzeitarbeit“ lächerlich gering. Alleinstehende mit 30 Versicherungsjahren können mittels Ausgleichszulagenbonus ihre geringe Pension auf 1.386 Euro erhöhen (maximaler Bonus: 188,60 Euro, Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz: 112,21 Euro), Alleinstehende mit 40 Versicherungsjahren können ihre Pension auf 1.656,05 Euro erhöhen (maximaler Bonus: 481 Euro, Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz: 382,06 Euro). Bei Paaren ist der Bonus mit 480,49 Euro gedeckelt, sie können ihre Pension auf 2.235,34 Euro erhöhen, der Richtsatz für die Ausgleichszulage für Paare liegt bei 2009,85 Euro, Differenz: 225,49 Euro.
Zur Beseitigung des Missstands der geringen Eigenpensionen von Frauen wird immer wieder auch die Idee des verpflichtenden Pensionssplittings propagiert. Dieses bedeutet, dass bis zum zehnten Geburtstag eines gemeinsamen Kindes der berufstätige Teil einer Partnerschaft demjenigen, der sich der Kindererziehung widmet, bis zur Hälfte seines Pensionsanspruchs auf dessen Pensionskonto übertragen kann. Mit diesem Modell ist die Pension – zumeist – der Frau vom Partnereinkommen abhängig und wird Frauen nahegelegt, bei der Wahl ihres Partners dessen Lohnzettel im Auge zu haben. Auch werden durch das Pensionssplitting unverheiratete oder nicht verpartnerte Frauen massiv diskriminiert, weil sie für ihre Erziehungsarbeit keine Gutschrift auf ihr Pensionskonto erhalten können.
Deshalb fordert der ZVPÖ:
Die Anrechnung von Kinderbetreuungs- und Pflegekarenzzeiten für die Teilpflichtversicherung am Pensionskonto (derzeit 2.300 Euro) in Höhe des Medianeinkommens aller Vollzeitbeschäftigten. (2.676 Euro).
Die Einführung eines Gender Pay Gap-Faktors: das ist ein Aufwertungsfaktor, der die individuellen jährlichen Beitragsgrundlagen der Frauen um den Gender Pay Gap gegenüber der jährlichen Durchschnittsbeitragsgrundlage der Männer erhöht. Dies würde den Gender Pension Gap deutlich reduzieren.
Pensionssplitting muss weiterhin freiwillig bleiben.
Erhöhung der Ausgleichszulage auf einen die Armutsgefährdungsschwelle übersteigenden Betrag.
Abschaffung des Familienrichtsatzes: Keine Gegenrechnung der Ausgleichszulage mit dem Partnereinkommen und der Witwenpension.
Keine Verringerung der Ausgleichszulage durch geringfügigen Zuverdienst.
Generelle Aufwertung von Frauenarbeit durch bessere Löhne und Gehälter für Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind: Handel, Reinigung, Büro, Kinderbetreuung, Pflege.
Bessere Anrechnung der Arbeit von pflegenden Angehörigen.
Flächendeckender Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Arbeitsplatzoffensiven in „strukturschwachen“ Regionen.
Gesundheit und Pflege
I. Sozialversicherung und deren Selbstverwaltung
Das System der Sozialversicherungen ist vor etwa 135 Jahren erkämpft und geschaffen worden.
So wie wir dieses heute kennen, basiert es noch immer wesentlich auf den Grundlagen und Grundsätzen der Selbstverwaltung.
Vor allen bei der Kranken- und Pensionsversicherung der ArbeiterInnen und Angestellten kam es
2018 zu schweren Verwerfungen bei den Kräfteverhältnissen in den Gremien der Selbstverwaltung. Die gesetzlich neu verordnete und vom Verfassungsgerichtshof zugelassene „Parität“ bei den jeweiligen Verwaltungsräten führte realpolitisch zu einer Dominanz der kapitalkräftigen Eliten und zu einer signifikanten tagespolitischen Schwächung der Vertretungsmacht für die tatsächlichen Mitglieder der Versichertengemeinschaft.
Wir stellen aber auch fest, dass den Menschen das Bewusstsein über das gemeinsame Eigentum und die eigene Wirkungsmacht im Bereich der Sozialversicherungen abhandengekommen ist.
Deswegen wird der ZVPÖ auch in der kommenden Periode den Fokus darauf legen, seinen Mitgliedern das nötige Wissen dazu zu vermitteln und im Bereich seiner Möglichkeiten auf die Wiederaneignung unseres gemeinsamen Eigentums hinarbeiten.
Die Hauptforderungen des ZVPÖ dazu sind:
Demokratische Wahl der Versichertenvertreter für alle Entscheidungsorgane der Selbstverwaltung.
Rückkehr zu der Stimmgewichtung in den Entscheidungsorganen der Selbstverwaltung wie diese bis 2018 Bestand hatte.
Aufhebung aller Höchstbeitragsgrenzen für Krankenversicherungsbeiträge.
Heranziehen der gesamten Wertschöpfung zur Berechnung der Dienstgeberbeiträge.
Rezeptgebührenbefreiung für alle SeniorInnen mit Pensionen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle.
Uneingeschränkter Zugang zu allen Rehabilitationsleistungen und Kuraufenthalten für SeniorInnen.
Ausbau der Leistungen der AUVA mit besonderem Schwerpunkt auf Unfallprävention für SeniorInnen.
II. Gesundheitspolitik / Pflegepolitik
Wir vom ZVPÖ erkennen sämtliche Herausforderungen aus Gesundheit und Pflege als einheitliches gesundheitspolitisches Feld.
Die immer noch anhaltende strukturelle Trennung von Gesundheitsversorgung von den Notwendigkeiten im Bereich der Langzeitpflege betrachten wir als zutiefst widersinnig.
Wir anerkennen die Schaffung eines eigenen Staatssekretariats für die Agenden der Gesundheit und der Pflege als Fortschritt.
Die Herausforderungen der Hauskranken- und institutionellen Langzeitpflege benötigen eine zusammenschauende und verbindliche Strukturplanung im Rahmen der bereits existierenden Bundeszielsteuerungskommission für alle Angelegenheiten der integrierten Gesundheitsversorgung. Das bedeutet, dass die Bundeszielsteuerungskommission durch die Einbeziehung von VertreterInnen aus Pflege und Sozialarbeit aufgewertet werden muss.
Unmissverständlich fordern wir die SoziallandesrätInnen auf, ihre Finger vom 13. und 14. Pensionseinkommen der SeniorInnen in Pflegeheimen zu lassen.
Allen Überlegungen, Regressforderungen an die Angehörigen wieder aufleben zu lassen, erteilen wir eine klare Absage.
Vielmehr fordern wir die Bundesländer auf, die längst notwendigen Föderalismusreformen aktiv zu unterstützen und Planungs- und Durchführungskompetenzen hinsichtlich der Heil- und Pflegeanstalten abzugeben.
Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist ein hohes Gut und kann im ländlichen Bereich zunehmend nicht mehr sicher gewährleistet werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Primärversorgung bedeutend weiter ausgebaut wird und künftig die niederschwellige Gesundheitsprävention so administriert wird, dass sie diesen Namen auch verdient.
Als Voraussetzung dafür erachten wir die konsequente Analyse der Patientenpfade und Versorgungsressourcen in Echtzeit. Das Wissen über die aktuellen Bedarfe und Wege, die Menschen für ihre Gesundheitsvor- und -fürsorge zurücklegen, betrachten wir als Voraussetzung für die Beendigung von teuren Doppelgleisigkeiten und für sinnvolle Einsparungen im System.
Die radikale Ausbildungsoffensive bei allen Berufsbildern im Bereich der
umfassenden psychosozialen Versorgungsstruktur ist unumgänglich. Eingangsprüfungen auf universitärer Ebene müssen unverzüglich abgeschafft und Studienplätze ausgebaut werden.
Zur weiteren Absicherung einer verlässlichen präventiven Gesundheitsversorgung hat das Ministerium zehn nationale Gesundheitsziele festgeschrieben. Immer noch finden sich die spezifischen und präventiven Gesundheitsinteressen der älteren Generation dort nicht abgebildet.
Die Hauptforderungen des ZVPÖ dazu sind:
Schluss mit dem „Kostendämpfungspfad“ für alle öffentlichen Gesundheits- und Pflegeausgaben.
Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Medikamente.
Die flächendeckende Etablierung von öffentlich betriebenen und finanzierten Gesundheits-, Sozial- und Beratungszentren auf kommunaler Ebene mit einer breiten interdisziplinären Ausstattung mit ExpertInnen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Sozialarbeit, Physiotherapie, Ergotherapie, Diätologie, Geburtshilfe und Psychotherapie.
Das Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ in den Zielforderungskatalog des Ministeriums für Gesundheit aufzunehmen und auch umzusetzen.
Ein öffentlich finanziertes Demenzscreening ab 65 und den Aufbau einer wohnortnahen Versorgungsstruktur für demenzerkrankte Menschen.
Verankerung des Rechts auf Pflegeversorgung in der Verfassung.
Jährliche Erhöhung des Pflegegelds entsprechend der realen Kostensteigerungen der Aufwendungen für Pflege.
Reguläre Anstellungsverhältnisse für 24-Stunden-BetreuerInnen im Sinne des ASVG.
Volle sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung der geleisteten Care-Arbeit für pflegende Angehörige.
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