Rezeptgebührenbefreiung
- Montag, 19. Februar 2024 @ 15:58
Sobald die/der Krankenversicherte im laufenden Kalenderjahr 2% ihres/seines Jahresnettoeinkommens für mind. 37 Rezeptgebühren bezahlt hat, wird sie/er für den Rest des Jahres automatisch (ohne hierfür einen Antrag zu stellen) von der Rezeptgebühr befreit.
Für Krankenversicherte mit sehr geringen Einkommen gibt es aber die Möglichkeit, gänzlich von der Rezeptgebühr befreit zu werden, wobei dabei auch das Service-Entgelt für die E-Card beinhaltet ist.
Für Krankenversicherte mit sehr geringen Einkommen gibt es aber die Möglichkeit, gänzlich von der Rezeptgebühr befreit zu werden, wobei dabei auch das Service-Entgelt für die E-Card beinhaltet ist.


