Quasi überfallsartig informierte die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) darüber, dass ab sofort die Selbstbehalte für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen von 10% auf 20% erhöht werden.
Über die Gründe für diese kurzfristige Umsetzung kann man nur rätseln: wollte man verhindern, dass Versicherte vor Inkrafttreten der Erhöhung noch diverse Routineuntersuchungen oder Behandlungen zum alten, günstigeren Tarif durchführen lassen?
Besonders hart trifft diese Maßnahme die bei der BVAEB krankenversicherten ASVG-Pensionist:innen.
Fast alle Senior_innen müssen seit Juli 2025 einen KV-Beitrag von 6 % abführen.
Das ist eine bombige Steigerung um rund 17% !
Seit 2026 betrifft das auch die Ausgleichszulagenbezieher_innen. Sie zahlen jetzt sowohl für ihre mageren Bruttopensionen als auch für die gewährten Ausgleichszulagen zusammen die 6 % KV-Beitrag. Und das, obwohl die Ausgleichszulage gesetzlich eigentlich keine Pensionsleistung, sondern eine kümmerliche Transferleistung zur Armutssicherung ist. Zur Erinnerung: Für Mindestsicherung oder Kinderbeihilfe müssen – und das halten wir für richtig – keine SV-Beiträge abgeliefert werden.
Im aktuellen Jahresbericht 2025 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger wird diese Belastungs-Maßnahme speziell für Senior_innen, die darüber hinaus auch nicht alle Senior_innen gleich behandelt, als „solidarische Verteilung der Finanzierungslasten“ schöngelogen.
Die führenden VertreterInnen vom VP-Seniorenbund und dem SP-Pensionistenverband empörten sich in Form von Presseaussendungen und beklagten wortreich, dass sie völlig uninformiert vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Mittlerweile herrscht wieder eine beklemmende Ruhe im Blätterwald.
Leider ist der Bevölkerung von Seiten der ÖGK im Zusammenhang mit den neuerlichen Kürzungsmaßnahmen nicht vorgerechnet worden, welches Einsparungspotential erwartet werden kann. Das ist schlicht beschämend. Es bestätigt nur, dass die Kommunikationskompetenz der Verantwortlichen im Büro der ÖGK grottenschlecht ist.
Wir hoffen, dass sie auch den Weg in die Agenda der Regierung findet.
Seit vielen Jahren fordert der ZVPÖ angesichts des hunderte Millionen Euro umfassenden Defizits der Gesundheitskasse, der Krankenversicherung für Millionen Menschen in Österreich, eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch die Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge. Einkommen über € 6.450 (im Jahr 2025) brauchten keinen Cent zusätzlich zur Krankenversicherung beitragen.
Kollegin Elke Weissenborn war unter den Teilnehmer:innen an dieser von der Zukunftswerkstatt Gesundheitspolitik durchgeführten Veranstaltung und fasst die dort aus dem Expert:innen-Podium erhaltenen Informationen für uns zusammen.
Für den 3. Juni 2025 organisierte die Zukunftswerkstatt Gesundheitspolitik (eine Bildungsinitiative des ZVPÖ und des BdFÖ ) eine Podiumsdebatte zur Thematik der Selbstbehalte bei den Leistungen der öffentlichen Sozialversicherungen.
Der ZVPÖ lehnt Selbstbehalte generell als unsozial ab.
Rund 200 Baustellen werden im Gesundheitskapitel des „Regierungsübereinkommens 2025“ als Liste abgedruckt. Wenigstens kann man mit dieser Form der Darstellung einen deutlichen Eindruck gewinnen, was alles in den letzten 25 Jahren ungelöst liegen geblieben ist.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses überlangen Spickzettels stand wohl weder fest, welche Person das neue Staatssekretariat verantworten soll, noch woher das zusätzliche Geld für diese Bauvorhaben kommen soll. Eines dürfte den Beteiligten, die jetzt das Richtige tun wollen, aber klar sein – das wird viel kosten!
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