Die Regierung spart bei den Pensionen, nicht zuletzt um die immens wachsenden Rüstungsausgaben finanzieren zu können. Neben der Anpassung der Pensionen für 2027 und 2028 unter der Inflationsrate (für 2027 um minus 0.45%), wird der Zugang zur Altersteilzeit wesentlich erschwert, ihre Dauer verringert und weniger gefördert. Als Ausgleich dazu bietet die Regierung die sogenannte Teilpension an. Diese soll ermöglichen, nach dem Erreichen eines Pensionsanspruchs (z.B. durch Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für die Alterspension oder einer anderen Pensionsart) einen Teil der Pension zu beziehen und daneben bei reduzierter Arbeitszeit (zwischen 25 und 75%) weiter beschäftigt zu sein.
Auf den ersten Blick hat das Vorteile für Arbeitnehmer*innen und für die Pensionsversicherung.
Bundeskanzler Christian Stocker hat einen Staatsfonds zur langfristigen Absicherung der Pensionen ins Spiel gebracht. Nach seinen bisherigen Aussagen soll etwa die Hälfte der Gewinne aus staatlichen Beteiligungen in einen solchen Fonds fließen. Stocker spricht dabei von rund 700 Millionen Euro jährlich.
Der ZVPÖ begrüßt grundsätzlich jede Überlegung, die langfristige Sicherheit unseres öffentlichen Pensionssystems zu stärken. Es darf aber nicht zum Ersatz für ein solidarisch finanziertes öffentliches Pensionssystem kommen.
Reichen 1.500 Euro Pension zum Leben – oder erst 2.000 Euro? Wo beginnt finanzielle Sicherheit, und wo endet gesellschaftliche Teilhabe? Solche Fragen prägen die politische Diskussion. Eine objektive Antwort darauf ist schwieriger als es auf den ersten Blick scheint.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses und der Drucklegung der aktuellen Ausgabe unserer Verbandszeitung (3/2026) lag dem ZVPÖ noch keine Antwort des Sozialministeriums auf unseren Brief zur Finanzierung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor.
Das Ministerium hat inzwischen mit Schreiben vom 21. Juli 2026 auf unsere Anfrage reagiert. Das Schreiben langte beim ZVPÖ allerdings erst am 6. August 2026 – nach Abschluss der Drucklegung unserer Verbandszeitung – ein.
Die jüngsten Aussagen von Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, haben eine kontroverse Debatte ausgelöst. Sie hatte sich offen für eine Diskussion über eine mögliche Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters gezeigt und es angesichts der demografischen Entwicklung als legitim bezeichnet, über die Zukunft unseres Pensionssystems zu sprechen.
Diese Aussagen stießen in der Vorwoche nicht nur in unseren Reihen, sondern auch bei anderen im Seniorenrat mitwirkenden Senior:innenorganisationen auf Kritik.
So kennzeichnete ZVPÖ-Bundesobmann Michael Graber den Regierungsentwurf des Doppelbudgets (2027/2028).
In der Anschaffung von Panzern, Drohnen, Raketen, militärischer Infrastruktur und zusätzlichen Kosten, wenn der Wehrdienst verlängert wird, von zusammen zumindest 17 Mrd. Euro bis 2032, sei dabei eine besondere „Grauslichkeit“ zu erkennen.
Quasi überfallsartig informierte die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) darüber, dass ab sofort die Selbstbehalte für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen von 10% auf 20% erhöht werden.
Über die Gründe für diese kurzfristige Umsetzung kann man nur rätseln: wollte man verhindern, dass Versicherte vor Inkrafttreten der Erhöhung noch diverse Routineuntersuchungen oder Behandlungen zum alten, günstigeren Tarif durchführen lassen?
Besonders hart trifft diese Maßnahme die bei der BVAEB krankenversicherten ASVG-Pensionist:innen.
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