So kennzeichnet ZVPÖ-Bundesobmann Michael Graber in einer ersten Reaktion, den vom Finanzminister in seiner Budgetrede (10.06.2027) präsentierten Regierungsentwurf des Doppelbudgets (2027/2028).
In der Anschaffung von Panzern, Drohnen, Raketen, militärischer Infrastruktur und zusätzlichen Kosten, wenn der Wehrdienst verlängert wird, von zusammen zumindest 17 Mrd. Euro bis 2032, sei dabei eine besondere „Grauslichkeit“ zu erkennen.
Quasi überfallsartig informierte die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) darüber, dass ab sofort die Selbstbehalte für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen von 10% auf 20% erhöht werden.
Über die Gründe für diese kurzfristige Umsetzung kann man nur rätseln: wollte man verhindern, dass Versicherte vor Inkrafttreten der Erhöhung noch diverse Routineuntersuchungen oder Behandlungen zum alten, günstigeren Tarif durchführen lassen?
Besonders hart trifft diese Maßnahme die bei der BVAEB krankenversicherten ASVG-Pensionist:innen.
Zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung des ASVG.a. mit dem ein Aktivitätsfreibetrag für un- bzw. selbstständige Arbeit nach Erreichen der Alterspension eingeführt wird, nimmt der ZVPÖ im Rahmen der Begutachtung, wie folgt, Stellung:
Die von der Bundesregierung angekündigte Pensionsanpassung für 2027 ist deshalb aus Sicht des ZVPÖ höchst problematisch. Es geht dabei nicht nur um eine Zahl von 2,95 Prozent (die unter der prognostizierten Inflation von 3,3% liegt) und auch nicht nur um eine einzelne Jahresanpassung.
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob die gesetzliche Pensionsanpassung noch ein verlässlicher Schutzmechanismus für die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten ist – oder ob sie Jahr für Jahr durch politische Sonderregelungen ausgehöhlt wird.
Pensionen sind keine freiwillige Sozialleistung und keine budgetpolitische Verfügungsmasse. Sie beruhen auf Versicherungszeiten, Beitragsleistungen und gesetzlich definierten Ansprüchen.
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war." (Bert Brecht)
Die mit 1.1.2026 erfolgte Einstellung des davor für eine Öffi-Einzelfahrt um € 1,50 erhältlichen Senior:innenfahrscheins stößt, nicht nur bei allen Senior:innenenverbänden in Wien, sondern auch in der Öffentlichkeit auf breite Kritik.
Seit Ende März liegt ein von der FPÖ beworbenes „Pensionisten Volksbegehren“ auf. Bei einem ersten Hinschauen mögen sich die beiden Forderungen, nach „fairen Pensionen“ und für ein „Recht auf analoges Leben“, weitgehend mit unseren (ZVPÖ-)Forderungen decken.
Dass die dritte Forderung nach einer „umfassenden Gesundheits- und Pflegeversorgung ohne lange Wartezeiten“, auf „Leistungsträger“ eingeschränkt werden soll, lässt bereits Skepsis in uns aufkommen.
Fast alle Senior_innen müssen seit Juli 2025 einen KV-Beitrag von 6 % abführen.
Das ist eine bombige Steigerung um rund 17% !
Seit 2026 betrifft das auch die Ausgleichszulagenbezieher_innen. Sie zahlen jetzt sowohl für ihre mageren Bruttopensionen als auch für die gewährten Ausgleichszulagen zusammen die 6 % KV-Beitrag. Und das, obwohl die Ausgleichszulage gesetzlich eigentlich keine Pensionsleistung, sondern eine kümmerliche Transferleistung zur Armutssicherung ist. Zur Erinnerung: Für Mindestsicherung oder Kinderbeihilfe müssen – und das halten wir für richtig – keine SV-Beiträge abgeliefert werden.
Im aktuellen Jahresbericht 2025 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger wird diese Belastungs-Maßnahme speziell für Senior_innen, die darüber hinaus auch nicht alle Senior_innen gleich behandelt, als „solidarische Verteilung der Finanzierungslasten“ schöngelogen.
Die führenden VertreterInnen vom VP-Seniorenbund und dem SP-Pensionistenverband empörten sich in Form von Presseaussendungen und beklagten wortreich, dass sie völlig uninformiert vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Mittlerweile herrscht wieder eine beklemmende Ruhe im Blätterwald.
Leider ist der Bevölkerung von Seiten der ÖGK im Zusammenhang mit den neuerlichen Kürzungsmaßnahmen nicht vorgerechnet worden, welches Einsparungspotential erwartet werden kann. Das ist schlicht beschämend. Es bestätigt nur, dass die Kommunikationskompetenz der Verantwortlichen im Büro der ÖGK grottenschlecht ist.
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