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Forderung nach VORZIEHUNG der PENSIONSANPASSUNG weiter AUFRECHT!

  • Samstag, 8. Juli 2023 @ 18:40
Aktuelles ZVPÖ für gesetzliche Verpflichtung ab einer Inflationsrate von +5%


Wie bereits berichtet (siehe Onlinebericht vom 07.06.2023) wird die gesetzliche Grundlage für die Pensionsanpassung für 2024 etwa plus zehn Prozent betragen. Dies deshalb, da die Teuerung im Beobachtungszeitraum von August 2022 bis Juli 2023 im Durchschnitt derart hoch war. Die Abgeltung für 2023 betrug nur 5,8 Prozent, was bedeutet, dass die PensionistInnen heuer der Teuerung nachlaufen und diese vorfinanzieren müssen. Deshalb haben alle im Österreichischen Seniorenrat vertretenen SeniorInnenverbände einschließlich des ZVPÖ die Vorziehung eines Teils der Pensionsanpassung für 2024 mit fünf Prozent gefordert.

Eine Gelegenheit dazu wäre der erste Juli gewesen, den die Regierung aber untätig verstreichen ließ. Deshalb ging der Vertreter des ZVPÖ, Bundesobmann Mag. Michael Graber, in seiner Wortmeldung im Vorstand des Seniorenrates einen Schritt weiter und forderte eine gesetzliche Regelung ein, die die Regierung verpflichtet, mit dem Seniorenrat über eine Vorziehung der Pensionsanpassung zu verhandeln, wenn die Teuerung eine bestimmte Höhe überschreitet. Der ZVPÖ schlägt dazu eine Schwelle von fünf Prozent vor.

Die PräsidentInnen des Seniorenrates versicherten bei einer Pressekonferenz, dass die Vorziehung nicht vom Tisch sei, eine solche hat es bereits auch 2009 gegeben. Mitte August wird es zu Verhandlungen mit der Regierung kommen. Diese wird versuchen, die Pensionsanpassung für 2024 unter zehn Prozent zu drücken, was es zu verhindern gilt.