Bericht von der Sitzung des Seniorenrats am 1. Dezember 2025
Die Präsidentin Gerstorfer resümierte in ihrem Bericht, dass die Pensionsanpassung für 2026 mit 2,7% für alle Pensionen bis € 2.500 erfolgt, dies aber 71% aller PensionistInnen betrifft. Die Anpassung wird aber erst mit der Jännerpension, die am Ende des Monats Jänner ausbezahlt wird, wirksam.
Da die Inflationsrate seit Beginn des neuen Beobachtungszeitraums im August durchwegs 4 % beträgt, stellen sich die Seniorenverbände auf harte Verhandlungen mit der Regierung für das Jahr 2027 ein. Im Juni soll darüber im Seniorenrat ein Beschluss gefasst werden.
Der schmerzliche Tod unserer langjährigen Landesobfrau Silvana Weidinger stellt unseren Landesverband vor gewaltige Aufgaben, es geht um nichts weniger als um Neuaufstellung bzw. Neuorganisierung in Zeiten permanenten Sozialabbaus.
Viele kunstinteressierte Kolleg:innen des ZVPÖ nahmen an unserer Senior:innen-Führung durch die Ausstellung „Gothic Modern“ in der Albertina teil, die sehr interessant war und viele neue Erkenntnisse brachte.
Die vierte und in diesem Jahr letzte Ausgabe unserer Zeitung begibt sich auf den Weg zu ihren LeserInnen!
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Der ZVPÖ hat in seiner Zeitung (Ausgabe 3 im August 2025) auf den Plan der Soziallandesräte aller Bundesländer aufmerksam gemacht, den 13. und 14. Pensionsbezug der BewohnerInnen von Pflegeheimen einzubehalten. Auf diesen Zug der Landesräte ist auch der Präsident des österreichischen Gemeindebundes in der Pressestunde des ORF aufgesprungen. - Gegenwind kommt aus Salzburg!
Der Pflegeregress wirkte als Erbschaftssteuer für die betroffenen Familien. Die Millionen-Erbschaften der Reichen blieben und bleiben unangetastet (siehe Graphik der AK).
Eine Kollegin aus Wien-Floridsdorf schreibt uns folgenden Leserbrief
War gestern auf der Bank Austria im DZ (Donauzentrum) und wollte eine Überweisung durchführen. Bedingt durch den Monatsanfang dachte ich mir nichts bei den langen Schlangen bei den Überweisung-Automaten – wie ich dann aber sehen konnte waren diese nicht bedingt nur durch den Monatsbeginn, sondern durch eine Umstellung des Selbstbedienungsablaufs.
Für drei Schalter gab es nur EINEN Mitarbeiter, der den Schlange Stehenden bei der NEUEN Abwicklung behilflich war.
Keine ermäßigten Seniorentarife für Pensionist:innen unter 65 Jahren
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Ein VfGH-Urteil aus dem Jahr 2010 hat dazu geführt, dass die bis dahin geltende Regelung auf Anspruch ermäßigter Seniorentarife für Frauen ab 60 und für Männer ab 65 Jahren aufgehoben wurde. Begründet wurde das Urteil mit dem Hinweis auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie - unterschiedliche Altersgrenzen seien eine Diskriminierung der Männer.
Eine seltsame Logik, denn der einzig relevante Grund für ermäßigte Tarife ist der Pensionsantritt und der damit verbundene Einkommensverlust, unabhängig von Lebensalter oder Geschlecht.
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