Gesundheitsleistungen dürfen nicht zur profitbringenden Ware verkommen
- Montag, 26. Februar 2018 @ 17:09

Auf Grund der Bestimmungen des Fiskalpaktes wurde damals beschlossen, dass die Steigerungen der öffentlichen Gesundheitsausgaben sich an der Entwicklung des BIP zu orientieren haben. Ausgabenzuwächse über dem BIP gehören der Vergangenheit an – ganz gleich wie sich die Bevölkerungszahlen entwickeln.