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Die Mythen über das Pensionssystem

  • Mittwoch, 31. Januar 2024 @ 16:27
Unfinanzierbar !
Auflösung des Generationenvertrages !
Ausplünderung der Jungen !
Demographische Falle !

"Diese Mythen über das österreichische Pensionssystem sind vielfältig aber falsch", meint Michael Graber.

Der Mythos von der Unfinanzierbarkeit

Das österreichische Pensionsversicherungssystem beruht auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktiv Beschäftigten finanzieren die Alterspensionen. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) legt fest, dass die ArbeitnehmerInnen aus ihren Löhnen und Gehältern 10,25 Prozent und die Unternehmen 12,55 Prozent als Dienstgeberabgaben an die Pensionsversicherung abliefern. Letztere sind eigentlich ebenfalls Lohnbestandteile und werden fälschlich als „Lohnnebenkosten“ bezeichnet.

Als dritte Finanzierungsquelle tritt der Staat auf, der bis zu einem Drittel der Kosten der Pensionsversicherung als Ausfallshaftung übernimmt. Seitdem das ASVG existiert, also seit 1956, blieb dieser Staatszuschuss stets unter den 33 Prozent. Der Deckungsgrad der Pensionsbeiträge gegenüber den Auszahlungen an die etwa zweieinhalb Millionen AlterspensionistInnen beträgt für die Arbeiter und Angestellten um die 85 Prozent. Da für BeamtInnen nur zu einem geringen Teil Pensionsbeiträge getätigt werden, trägt der Staat den größten Teil der Pensionsbezüge.

Darüber hinaus trägt der Bund die Beiträge für die Zeiten für Kindererziehung, die Kompensation für Wehr- und Zivildienst, die Finanzierung der Hinterbliebenenpensionen, die Ausgleichszulage (Mindestpension) und die Invaliditätspensionen, Das sind Ausgaben, die nicht Bestandteil der Sozialversicherung sind, sondern verschiedene wichtige staatliche Ziele verfolgen.

In den Medien werden aber meist die Ausfallshaftung und die hier genannten Beiträge, also Äpfel mit Birnen, zusammengezählt – und dann über die „zu hohen Kosten des Pensionssystems“ schwadroniert.

Die sogenannte Alterssicherungskommission, die von der Regierung eingesetzt wird, gibt in ihrem „Langfristgutachten“ an, dass die Ausgaben der Pensionsversicherung zwischen 2030 und 2050 von 12,3 auf 14,9 Prozent gemessen am BIP steigen, die Ausgaben für die Beamtenpensionen aber von 3,4 auf 1,0 Prozent gemessen am BIP zurückgehen werden. In Summe bleiben die Pensionsausgaben also in diesem langen Zeitraum mit 15,7 zu 15,9 Prozent stabil. Und das trotz steigender Lebenserwartung.

Mythos Demographie

Ein beliebtes Totschlagargument zur Denunziation des Pensionssystems ist der Verweis auf die Alterung der Gesellschaft. Immer mehr PensionistInnen stünden immer weniger Aktive gegenüber. Entscheidend sind aber die tatsächlichen Beiträge zur Pensionsversicherung. Diese hängen zwar auch von der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse, aber ebenso von der Höhe der Löhne und Gehälter ab, von denen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden. Und hier greift nicht die Demographie, sondern die Ökonomie ein. Es geht letztlich um die Verteilung des Volkseinkommens zwischen Lohn- und Gewinneinkommen.

Wer sich Sorgen um das Pensionssystem macht, müsste neben einer hohen Beschäftigungsquote und hohen Löhnen in erster Linie dafür sorgen, dass die ausschließliche Lohnabhängigkeit der Dienstgeberbeiträge zur Pensionsversicherung zugunsten einer wertschöpfungsbezogenen Abgabe ersetzt wird. Das ist der schon vor Jahrzehnten vom damaligen SPÖ-Sozialminister Dallinger gemachte Vorschlag, der aber auch von seiner Partei damals und bis heute im Regen stehen gelassen wurde und wird.