Die Ware Mensch soll weiter profitbringend ausgeschlachtet werden
Von ÖVP und Grüne wird eine freche Arbeitsverdichtung für 24 h Betreuerinnen über eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und begleitender Gesetze im Sozialausschuss beantragt -
Diese jetzt vorgeschlagene "Betreuung von bis zu 3 Personen in einem Haushalt"nutzt vorwiegend den Betreibern von Wohngemeinschaften für ältere Menschen, also hauptsächlich den sogenannten "Gemeinnützigen Vereinen" und kapitalstarken Privatinvestoren, die solche Wohn – und Betreuungsinstitute er-schaffen können.
Somit wird das GuKG als "Trägerrakete" benutzt, um die Situation bei der 24 h Betreuung zu verschärfen. Die Arbeiterinnen in diesem Bereich werden weiterhin auf nicht mehr als 3-5 € Netto/Stunde Arbeit sitzen bleiben.
Wenn Fehler bei der Anmeldung bei der SVS passieren, sollen künftig keine rückwirkenden Kulanzlösungen mehr zulässig sein. Das bedeutet, dass die Bundesfördergelder für die 24 h Betreuung viel schneller entzogen werden als bisher, wenn absichtliche oder unabsichtliche Meldevergehen festgestellt werden.
Der ZVPÖ bekräftigt Forderung nach einem Mietenstopp!
Nach den Richtwertmieten (8,6% Erhöhung für Neuverträge ab April, für bestehende Verträge ab Mai) folgt nun jetzt bereits zum vierten Mal in den letzten 15 Monaten auch eine weitere Verteuerung der Kategoriemietzinse (ab Juli um 5,51%).
Es zeichnet sich ab, dass die für die gesetzliche Pensionsanpassung 2024 relevante Zahl des Verbraucherpreisindex (VPI) um die zehn Prozent betragen wird.
„Angesichts dieser anhaltend massiven Teuerung unterstützt der ZVPÖ die Forderung , die Pensionsanpassung für 2024 vorzuziehen", hielt ZVPÖ-Bundesobmann Michael Graber heute in einem Diskussionsbeitrag auf der Jahresversammlung der ZVPÖ-Ortsgruppe Linz/Kleinmünchen fest.
ZVPÖ-Gruppe Linz/Kleinmünchen - Auf das Bild klicken, dann wird es groß
Und das ist gut so. Man fragt sich ja ohnehin, wem eine solche Schnapsidee überhaupt einfallen konnte.
Was war das Vorhaben?
Ab dem Jahr 2022 hatten alle NeupensionistInnen nur dann die volle Inflationsabgeltung (= reguläre Pensionserhöhung) bekommen, wenn sie im Jänner den Ruhestand antraten. Danach hatte sich von Monat zu Monat die Inflationsanpassung verringert, bis alle, die im November und Dezember in Pension gingen, gar keine Inflationsanpassung mehr erhalten haben. Zum Beispiel haben Menschen, die im Februar in Pension gingen, nur mehr 90% der Inflation abgegolten bekommen, jene, die im März ihren Ruhestand antraten, nur mehr 80% usw. Bei einer zurzeit beinahe gleichbleibend hohen Inflationsrate von 10% wurde ein Festhalten daran unhaltbar. Die Aliquotierung würde Frauen ab dem kommenden Jahr noch zusätzlich benachteiligen. Denn ab 2024 wird aufgrund der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2024 nie die volle Inflationsanpassung bekommen hätten.
Der ZVPÖ begrüßt die von der Caritas erhobene Forderung an die Bundesregierung nach Anhebung der Ausgleichszulage auf die offizielle Armutsgefährdungsschwelle, als Schritt „zur Armutsbekämpfung…um die Auswirkungen der massiven Teuerungswelle zu bekämpfen.“
Ein Beitrag unseres Kollegen, Josef "Sepp" Stingl,
ÖGB-Pensionisten Vorstandsmitglied.
Die durchschnittlichen Alterspensionen von Frauen liegen mit 1.192 Euro deutlich weit unter jenen der Männer mit 1.917 Euro. Das liegt an den geringeren Frauenerwerbseinkommen mit geringeren Stundenlöhnen, weniger Führungspositionen und vermehrter Teilzeitbeschäftigung. Denn trotz Gleichbehandlungsgesetz und Papa-Karenz wird Familien- und Sorgearbeit meist immer noch auf die Frauen abgeschoben.
Die existenzielle Frauen-im-Alter-Grundlage ist aber weit schlimmer. Liegt die durchschnittliche Frauenpension schon deutlich unter der Armutsschwelle (netto 1.392 Euro) haben zahlreiche Pensionistinnen eine noch weit niedrigere Pension. Vorwiegend Frauen sind auf den Bezug der Ausgleichszulage (1.110 Euro) angewiesen. Betroffen davon rund 130.000 Frauen - von insgesamt rund 190.000 AusgleichszulagenbezieherInnen.
DER ZVPÖ - ZENTRALVERBAND DER PENSIONISTINNEN UND PENSIONISTEN ÖSTERREICHS BEANTRAGTE 2021 EINE PROJEKTFÖRDERUNG FÜR DIE ERSTELLUNG EINES REFERENZBUDGETS FÜR SENIORINNEN.
DAS MINISTERIUM BEFAND UNSER PROJEKT FÜR NICHT FÖRDERUNGSWÜRDIG, WEIL NICHT AUSREICHEND BEGRÜNDET.
Wir bleiben am Ball und begründen neu!
Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Sie zwar in Pension sind, aber dennoch nicht in den Genuss ermäßigter Tarife bei ÖBB, Wiener Linien und Co. kommen?
Das wäre ja schließlich logisch, bedeutet Pensionsantritt doch eine merkliche Verringerung des monatlich zur Verfügung stehenden Budgets. Aber nicht immer entspricht die eigene Logik jener des Gesetzgebers. Wie kommt es zu dieser Disharmonie der Logiken, sind doch die GesetzgeberInnen „unsere“ VertreterInnen?
Ein Diskussionsbeitrag von Hans Kropiunik aus unserer ZVPÖ-Gruppe OÖ
Gibt es in der Alltagspraxis bei Bewilligungen von Rehabilitations-Maßnahmen (Reha) Unterschiede? Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Die Rechtsgrundlagen im ASVG könnten beinahe vorbildlich erscheinen: Aber die Relativierung bezüglich Ermessens ist derart, dass es eher einer freiwilligen Leistung der SV-Träger, denn einer verbindlichen Leistung entspricht.
So kommt es wohl, dass vor allem ältere Menschen den Eindruck bekommen: „Ich bin in Pension, ich leiste nichts mehr, deshalb wird mir weder Kur noch Reha bewilligt“ (Eine siebzigjährige Pensionistin)
Nach ernüchternden Berichten des Präsidenten des Seniorenrates, der alle SeniorInnenverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden vertritt, über Gespräche mit Regierungsvertretern über wichtige Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten, kam es bei der Sitzung am 27.3. zu einer Reihe von Beschlüssen , die im wesentlichen aktuellen, auch langjährigen Forderungen des ZVPÖ entsprechen und deshalb auch von uns unterstützt werden. Offen bleibt allerdings die Frage der Durchsetzung der guten Beschlüsse gegenüber der Regierung.
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