Ein Programm des ZVPÖ zur Verbesserung des Pensionsrechts
Freitag, 17. April 2026 @ 18:42
Pensionsberechnung: Die besten fünfzehn Jahre wieder herstellen
Mit der „Reform“ der schwarz-blauen Regierung unter Bundeskanzler Schüssel und entgegen einer Massendemonstration von hunderttausend Menschen wurde 2003 der Durchrechnungszeitraum für die Pensionsberechnung von den besten fünfzehn Jahren auf vierzig Jahre ausgedehnt. Jeder Zeitraum der Arbeitslosigkeit, der Teilzeitarbeit oder der Kindererziehungszeit wirkt sich damit sofort negativ auf die Pension aus. Hauptverliererinnen sind die Frauen, deren Pensionen nicht zuletzt deshalb um 40 % hinter denen der Männer zurückbleiben. Das Durchschnittsniveau der Pensionen hat sich gegenüber der Gesetzeslage von vor 2003 real um 11 % verringert.
Keine weitere Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
Bis 2033 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht, obwohl diese Maßnahme vor dreißig Jahren erst nach Erringung völliger sozialer und ökonomischer Gleichstellung der Frauen beschlossen wurde und obwohl die Frauen bis heute weit davon entfernt sind. Abgesehen von dieser Ungerechtigkeit lehnt der ZVPÖ jede weitere Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters ab. Die Stabilität des Pensionssystems hängt nicht vom Pensionseintrittsalter, sondern in erster Linie von Zahl und Höhe der Pflichtbeiträge ab.
Frauenpensionen an die Lebensrealität der Frauen anpassen
Der sogenannte Gender Pension Gap, also die Pensionslücke zwischen den Pensionen der Frauen und der Männer, ist nicht allein auf Basis des Versicherungsprinzips zu beseitigen, sondern erfordert darüber hinausgehende Maßnahmen, vor allem in der Lohn-, Arbeitszeit- und Arbeitsplatzpolitik und einer wesentlich höheren Förderung der Kindererziehungszeiten. Die Einführung eines Gender-Pay-Gap-Faktors, mit dem die jährliche Beitragsgrundlage einer erwerbstätigen Frau um jenen Prozentsatz erhöht wird, um den ihre persönliche Beitragsgrundlage von der durchschnittlichen Beitragsgrundlage der Männer abweicht, könnte die Differenz der Pensionen zwischen den Geschlechtern systematisch verringern, wie das auch die oberösterreichische AK fordert.
Die jährliche Pensionsanpassung muss die Kaufkraft sichern
Der ZVPÖ fordert die Einhaltung der gesetzlich bestimmten vollen Abgeltung der Teuerung.
In Zeiten hoher Inflation muss die Abgeltung halbjährlich erfolgen, um den Verlust durch die Vorfinanzierung der Inflation durch die PensionistInnen gering zu halten. Darüber hinaus fordert der ZVPÖ die Wiedereinführung eines Pensionistenindex für die Teuerung, dessen Warenkorb die tatsächlichen Lebenshaltungskosten von PensionistInnenhaushalten abbildet. Der ZVPÖ fordert die Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt.
Hände weg vom 13. und 14. Monatsbezug
Der ZVPÖ ist strikt gegen Pläne, den 13. und 14. Monatsbezug für BewohnerInnen von Pflegeheimen zugunsten der Heimbetreiber einzubehalten. Dies würde den Rest finanzieller Selbstständigkeit mit dem verbleibenden Taschengeld beseitigen. Darüber hinaus wäre es ein Signal, den 13. und 14. Monatsbezug auch für BewohnerInnen von Pensionistenheimen oder insgesamt für alle PensionistInnen in Frage zu stellen.
Ausgleichszulagenrichtsatz über die Armutsschwelle anheben
An die 200.000 PensionistInnen, darunter zwei Drittel Frauen, erhalten eine so geringe Pension, dass sie auf die Ausgleichszulage angewiesen sind. Diese wird aber nur bis zu einem Richtsatz gewährt, der weit unter der offiziellen Armutsschwelle liegt. Den Richtsatz zumindest auf dieses Niveau anzuheben, kann nur der erste Schritt sein. Darüber hinaus fordert der ZVPÖ eine Mindestpension, die dem Referenzbudget der Schuldnerberatung entspricht.
Zusätzliche Einkünfte wie etwa Arbeitseinkommen oder Witwen-/Witwerpensionen müssen ohne Abzug der Ausgleichszulage angerechnet und ausbezahlt werden.
Der ZVPÖ fordert die Abschaffung des Familienrichtsatzes, der vielfach verhindert, dass Frauen trotz ihrer geringen Eigenpension eine Ausgleichszulage erhalten.
Pensionssplitting muss freiwillig bleiben
Der ZVPÖ lehnt ein verpflichtenden Pensionssplitting von Elternpaaren ab, da dieses erstens das Haushaltseinkommen auch in der Pension nicht erhöht, sondern sogar verringern kann, und zweitens weiterhin eine Abhängigkeit vom besser verdienenden Elternteil, meistens des Mannes, verfestigt wird, statt die eigenständige Pension der Frauen zu stärken.
Der ZVPÖ lehnt den sogenannten „Nachhaltigkeitsmechanismus“ ab.
Die Regierung will bis 2030 7,5 Mrd. Euro bei den Pensionen einsparen. Sollte der „Einsparungsplan“ nicht eingehalten werden (können), ist die nächste Regierung, falls nichts anderes beschlossen wird, gesetzlich verpflichtet, weitere Maßnahmen zu treffen, was eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, niedrigere Pensionsanpassungen, Verschlechterungen am Pensionskonto und anderes bedeuten kann. Dieses Damoklesschwert, das über dem Pensionssystem hängt, dient nicht der „Nachhaltigkeit“, sondern ist ein Zugeständnis an die neoliberalen Gegner des Pensionssystems zugunsten der Interessen privater Versicherungen.
Wertschöpfungsbezogene Basis für die Dienstgeberabgabe in die Pensionsversicherung.
Ein Hauptangriffspunkt der Gegner des Umlagesystems im österreichischen öffentlichen Pensionssystem ist die Ausfallshaftung des Staates für die Gebarung der Sozialversicherung, wie sie gesetzlich im ASVG verankert ist, obwohl diese nur einen geringen, wenn auch vorübergehend wachsenden Teil der Pensionsausgaben abdeckt. Diese Budgetausgaben lassen sich durch die Verbreiterung der Finanzierungsbasis der Sozialversicherung mit der Wertschöpfungsabgabe, wie sie bereits vor Jahrzehnten vom damaligen Finanzminister Dallinger (SPÖ) konzipiert wurde, verringern. Wertschöpfungsbasis bedeutet, dass nicht nur die Lohnsumme, sondern auch Gewinne, Mieten, Zinsen etc. zur Berechnung der Dienstgeberabgaben an die Sozialversicherung herangezogen werden.
Mitbestimmungsrecht in den Gremien der Sozialversicherung einräumen
Es ist unerträglich, dass in den Gremien der Sozialversicherung einschließlich der PVA die Interessenvertretung der Pensionistinnen nur ein Mitsprache-, aber kein Mitbestimmungsrecht haben. Zwei Millionen PensionistInnen sind so von dem für ihr Einkommen wichtigsten Gremium ausgeschlossen.
Bessere pensionsrelevante Absicherung pflegender Angehöriger
Die Pflegekarenz muss ähnlich wie Kindererziehungszeiten in das Pensionssystem integriert werden.
Höherversicherung in der Pensionsversicherung entdiskriminieren
Seit 2021 können freiwillige Beiträge zur Höherversicherung in der öffentlichen Pensionsversicherung nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Dies wäre eine Diskriminierung der aktiven Werktätigen gegenüber den in der Pension Weiterarbeitenden, wenn diesen ab 2027 sowohl der SV-Beitrag erlassen als auch eine Steuerbegünstigung gewährt wird. Außerdem gibt es nach wie vor staatliche Prämien für private Pensionsversicherungen, was der ZVPÖ neben der Steuerbegünstigung auch für Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in die öffentliche Pensionsversicherung fordert.
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