Der Großteil aller Pensionsleistungen kommt aus der dem staatlichen Pensionssystem (Umlageverfahren). Die Höhe hängt freilich davon ab, was im Laufe des Lebens einbezahlt bzw. an Versicherungszeiten erworben wurde. Und das hängt wiederum davon ab, welche Form der Beschäftigung zugrunde liegt, Vollzeit oder Teilzeit, Befristet nach Projektdauer oder gar nur fallweise Beschäftigung.
Je höher Lohn und Gehalt, je mehr wird in das Pensionssystem und das individuelle Pensionskonto einbezahlt. Daraus ergibt sich die Priorität, Vollzeitarbeitsplätze zu erhalten und zu fördern.
Am 4. Juli 2012 fiel im österreichischen Nationalrat eine folgenschwere Entscheidung. Eine Mehrheit im österreichischen Parlament hat damals legistisch eine Schuldenbremse akzeptiert. Das Bundesbudget muss seither dem europäischen Rat und der europäischen Kommission angezeigt werden, es besteht ein Vetorecht von Kommission und Rat.
Zum kürzlich veröffentlichten Vorschlag der PräsidentInnen des Seniorenrates Ingrid Korosec und Karl Blecha, den Familienrichtsatz für die Ausgleichszulage von 1.323,58 € auf 1.500,- € monatlich zu erhöhen, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Zentralverbandes der Pensionistinnen u Pensionisten, Lilian Stadler, dass auch eine Erhöhung des Familienrichtsatzes nichts an der Ungerechtigkeit für verheiratete Paare ändert, wenn sich beide Anspruch auf eine Eigenpension erworben haben.
Das Europäische Treffen der Menschen mit Armutserfahrungen am 15./16. November 2016 in Brüssel, wurde vom Europäischen Anti-Armuts-Netzwerk (EAPN) mit Unterstützung der Europäischen Kommission, des slowakischen EU-Ratsvorsitzes und des EAPN-Fonds organisiert.
ZVPÖ: Gesundheitsreform oder neoliberale Wirtschaftspolitik?
Die Gesundheitsausgaben summieren sich zu einer ganz besonderen Zahl auf, mit der seit Jahrzehnten politisch äußerst rücksichtslos herumgefuhrwerkt wird.
Aus den verschiedensten Erwägungen wird die Gebarung dieser Zahl nicht offen ausgesprochen, je nach Interessenslage werden verschiedenste Verhältnisangaben gemacht, Beträge unterschlagen oder, wenn’s wieder mal darauf ankommt zum High Noon der innenpolitischen Auseinandersetzung den Colt rauchen zu lassen ein absolutes Zahlenungetüm in die Gazettenzeilen gepresst.
Zum Beschluß der Bundesregierung vom 22.11., daß alle Pensionistinnen und Pensionisten 2017 außer der bereits beschlossenen Pensionsanpassung von 0,8 Prozent
am Jahresbeginn 100 Euro Sonderzahlung bekommen sollen (Pensionistenhunderter), stellte der Bundesobmann des ZVPÖ Alexander Beran in einer ersten Stellungnahme fest, daß es sich dabei nur um einen Teilerfolg handelt, der jedem Pensionisten und jeder Pensionistin zu gönnen ist.
Unter dem Druck massiver Unzufriedenheit und der wenig überraschenden Niederlage der Kandidaten der Regierungsparteien zur Bundespräsidentenwahl ist es zu einem Wechsel an der Spitze der Regierung und zum Umbau der SPÖ-Regierungsmannschaft gekommen. Die bisherigen Handlungen des neuen Regierungschefs wie Senkung der Bankenabgabe und punktuelle Ersetzung von Lohnnebenkosten durch Steuergelder lassen erkennen, dass er bereit ist, den Wünschen der "Wirtschaft" und des ÖVP-Koalitionspartners weit entgegen zu kommen, was die sozialen Anliegen und Interessen der Menschen hintanstellt.
Gleiches Pensionsalter erst bei tatsächlicher Gleichstellung!
Auf der ÖVP-Webseite zum Thema Pensionen finden wir dieses bedrohliche Statement:
„Auch über Frauenpensionen diskutieren.
Zum Thema Sicherung der Pensionen gehört auch eine vernünftige Diskussion über das Frauenpensionsalter. Klar ist, dass das frühere gesetzliche Antrittsalter für viele Frauen eine Karrierebremse bedeutet, weil oft der letzte Karriereschritt im Hinblick auf die baldige Pensionierung nicht vollzogen wird – das zeigt auch das Pensionskonto. Gleichstellung ist Chance und nicht Bedrohung.“ „Gleichstellung“, das klingt auf den ersten Blick sehr frauenfreundlich. Doch die Gründe für niedrige Pensionen von Frauen sind ganz andere – wie jede/r gelernte Österreicher/in weiß.
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