Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für einen Freibetrag bei Arbeit nach nach Erreichen der Alterspension
- Dienstag, 26. Mai 2026 @ 14:25
Mit der Einführung des Aktivitätsfreibetrages wird Erwerbsarbeit in der Zeit nach Erreichen des Regelpensionsalters mit 15.000,- Euro jährlich steuerbegünstigt. Ziel der Maßnahme laut den Erläuterungen sei es, den Fachkräftemangel durch Beschäftigung Älterer zu begegnen, als auch das faktische Pensionsalter zu erhöhen.
Der ZVPÖ bemängelt die Tatsache, dass Ausgleichszulagenbezieher*innen nicht in diese Regelung einbezogen werden. Für Ausgleichszulagenbezieher*innen gilt – auch nach Erreichen des Regelpensionsalter - die Geringfügigkeitsgrenze für Zuverdienste, bei deren Überschreiten es zu einer Kürzung oder Wegfall der Ausgleichszulage kommt.
Zuverdienste von Ausgleichszulagenbezieher*innen in der Alterspension werden daher gegenüber Zuverdiensten in der normalen Alterspension schlechter gestellt, diskriminiert, ja bestraft.
Der ZVPÖ regt deshalb an, Ausgleichszulagenbezieher*innen nach Erreichen des Regelpensionsalter in Hinblick auf die Behandlung von Zuverdiensten mit Alterspensionist*innen gleichzustellen. Das erfordert in diesem Fall den Abzug der Ausgleichszulage abzuschaffen und die gleichen steuerlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen zu gewähren.


