Der lange Weg zur Würde
- Sonntag, 4. Oktober 2026 @ 16:26
Doch die Mühlen der Realpolitik mahlen anders.
Als die Dreierkoalition aus SPÖ, ÖVP mit ihrem neoliberalen Ableger NEOS im Juni eine konkrete Gesetzesnovelle vorlegte, war von einer großen Strukturreform kaum etwas übrig.
Im Sommer wurde unter Ministerin Schumann auf schnell umsetzbare Patientenschutz-Rechte koalitionär fokussiert. Die Systemreform schrumpfte auf den kleinsten gemeinsamen Nenner: das Recht auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ab dem 1. September.
Auch die Grünen stimmten im Juni der Gesetzesnovelle zähneknirschend zu, obwohl ihr weitreichender Antrag pragmatisch vertagt wurde. Das Sozialministerium flüchtete sich in kurzfristige Verhaltenskodizes für die Pensionsversicherungsanstalt und vertröstete auf künftige „Reform-Fahrpläne“.
Dass jetzt die Debatte Ende September dennoch nicht im Sand verlaufen ist, ist keinesfalls dem Gutwillen der Koalition oder den sonderlich tapferen Grünen zu verdanken. Es ist das Verdienst der außerparlamentarischen Opposition. Über 30 Hilfs- und Patientenorganisationen haben sich zur Petition „Meine Würde“ zusammengeschlossen. Sie halten den Druck aufrecht! Sie beweisen offen und sichtbar, dass der Kampf um ein gerechtes und menschenorientiertes Begutachtungs-System für ausgebrannte Menschen, Invalide, Behinderte, Heeres- und Impfgeschädigte und Verbrechensopfer DURCH die Türen des Parlaments getragen werden muss.
Hier zeigt sich, wie bürgerliche Politik in Österreich derzeit wirklich funktioniert.
Die drei Regierungsparteien lieferten ein Reförmchen, um Streit in der Koalition zu vermeiden.
- Verwandte und Bekannte dürfen jetzt gnädigerweise mitgehen zum Amt,
- es gibt immer noch keine einheitliche Struktur für die Begutachtungen, und
- für die bessere Ausbildung der Gutachter_innen fehlt auch ein echtes Gesetz.
Die außerparlamentarische Opposition sorgt wenigstens dafür, dass das bürgerliche Parlament und seine Diener – die Minister_innen – das Thema nicht einfach vergessen können. Ohne den Druck von Bürger_innen und Vereinen, die ihre gemeinsamen Interessen gemeinsam artikulieren, würde sich bei der Pflegeeinstufung und beim Gutachterwesen wohl gar nichts bewegen.

