Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates
- Mittwoch, 15. Oktober 2025 @ 21:50

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Für den ZVPÖ waren die KollegInnen Herbert Fuxbauer, Michael Graber. Hilde Grammel, Hans Höllisch und Elke Weissenborn mit dabei.
In der Debatte ergriff, für den ZVPÖ, unser Bundesobmann und mit Expertenstatus (mit beratender Stimme) in den Vorstand des Seniorenrates wiedergewählte Michael Graber das Wort.
Seinen Redebeitrag dokumentieren wir nachstehend:
Sehr geehrte Damen und Herren, Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich darf hier für den ZVPÖ sprechen, der mit Expertenstatus im Seniorenrat vertreten ist und voriges Jahr sein hundertjähriges Bestehen gefeiert hat, wofür wir auch die Grüße des Seniorenrates erhalten haben.
Zu Beginn möchte ich feststellen, dass wir den Leitantrag zur Vollversammlung unterstützen und heben besonders die Festlegung auf Ablehnung einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, die Forderung nach Anhebung des Richtsatzes für die Ausgleichszulage über die Armutsgrenze, die Zurückweisung weiterer Belastungen in der Krankenversicherung und die Forderung nach analogem Zugang für staatliche und private Leistungen hervor.
Natürlich haben wir auf Grund unserer Erfahrungen mit unseren KollegInnen zusätzliche Überlegungen und Forderungen entwickelt.
- Die hohen Inflationsraten, die wir erlebt haben und weiter erleben müssen, haben uns veranlasst, halbjährliche Pensionsanpassungen vorzuschlagen, um die Zeit, in der wir PensionistInnen die inflationierten Preise vorfinanzieren müssen, zu verkürzen. Die Beobachtungszeiträume müssten entsprechend angepasst werden. Das würde übrigens nicht mehr kosten. Außerdem erinnern wir an die seinerzeitige Forderung des Seniorenrates, einen Teuerungsindex für Pensionistenhaushalte zu entwickeln. Gerade die Teuerung der Lebensmittel und Dienstleistungen haben für uns besonderes Gewicht.
- Bezüglich der Ausgleichszulagen wäre die Aufhebung des Familienrichtsatzes eine wesentliche Erleichterung für zehntausende Frauen, eine eigene Mindestpension zu erhalten. Außerdem müsste die Ausgleichszulage bei Arbeitseinkommen oder Hinterbliebenenpensionen nicht mehr gegengerechnet werden. Dies wäre auch deshalb geboten, da die Regierung ja bestrebt ist, die Arbeit in der Pension zu fördern. AusgleichszulagenbezieherInnen werden dazu allerdings bestraft.
- In der Krankenversicherung ist die einseitige Belastung der Pensionen besonders ungerecht, weil gleichzeitig die Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung unverändert geblieben ist. Einkommen über 6.450 Euro tragen bekanntlich keinen Cent zur solidarischen Krankenversicherung bei. Deshalb ist die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage eine wesentliche Forderung, um die Leistungen der ÖGK zu sichern und auszubauen.
- Weiters möchte ich den Vorstoß der Soziallandesräte zurückweisen, den 13. und 14. Pensionsbezug der BewohnerInnen von Pflegeheimen einzubehalten. Abgesehen davon, dass damit ein Großteil des noch verbleibenden Taschengeldes wegfallen würde, wäre das auch ein gefährliches Signal in der Öffentlichkeit und an die Politik, die Sonderzahlungen überhaupt in Frage zu stellen, die seit vielen Jahrzehnten den Lebensstandard der PensionistInnen absichern.
Der ZVPÖ hat eine kritische Analyse unseres Pensionssystems im Widerstreit zwischen sozialstaatlicher Absicherung und neoliberalen Angriffen ausgearbeitet und anlässlich unseres Bundestages vorgelegt. Die 44-seitige Broschüre ist für alle interessierten KollegInnen beim ZVPÖ erhältlich.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.