DER ZVPÖ - ZENTRALVERBAND DER PENSIONISTINNEN UND PENSIONISTEN ÖSTERREICHS BEANTRAGTE 2021 EINE PROJEKTFÖRDERUNG FÜR DIE ERSTELLUNG EINES REFERENZBUDGETS FÜR SENIORINNEN.
DAS MINISTERIUM BEFAND UNSER PROJEKT FÜR NICHT FÖRDERUNGSWÜRDIG, WEIL NICHT AUSREICHEND BEGRÜNDET.
Wir bleiben am Ball und begründen neu!
Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Sie zwar in Pension sind, aber dennoch nicht in den Genuss ermäßigter Tarife bei ÖBB, Wiener Linien und Co. kommen?
Das wäre ja schließlich logisch, bedeutet Pensionsantritt doch eine merkliche Verringerung des monatlich zur Verfügung stehenden Budgets. Aber nicht immer entspricht die eigene Logik jener des Gesetzgebers. Wie kommt es zu dieser Disharmonie der Logiken, sind doch die GesetzgeberInnen „unsere“ VertreterInnen?
Ein Diskussionsbeitrag von Hans Kropiunik aus unserer ZVPÖ-Gruppe OÖ
Gibt es in der Alltagspraxis bei Bewilligungen von Rehabilitations-Maßnahmen (Reha) Unterschiede? Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Die Rechtsgrundlagen im ASVG könnten beinahe vorbildlich erscheinen: Aber die Relativierung bezüglich Ermessens ist derart, dass es eher einer freiwilligen Leistung der SV-Träger, denn einer verbindlichen Leistung entspricht.
So kommt es wohl, dass vor allem ältere Menschen den Eindruck bekommen: „Ich bin in Pension, ich leiste nichts mehr, deshalb wird mir weder Kur noch Reha bewilligt“ (Eine siebzigjährige Pensionistin)
Nach ernüchternden Berichten des Präsidenten des Seniorenrates, der alle SeniorInnenverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden vertritt, über Gespräche mit Regierungsvertretern über wichtige Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten, kam es bei der Sitzung am 27.3. zu einer Reihe von Beschlüssen , die im wesentlichen aktuellen, auch langjährigen Forderungen des ZVPÖ entsprechen und deshalb auch von uns unterstützt werden. Offen bleibt allerdings die Frage der Durchsetzung der guten Beschlüsse gegenüber der Regierung.
Mit 1.April kommt es zu einer neuerliche Mietzinserhöhung für Richtwertmietzinswohnungen von 8,6%, nach 5,8% Erhöhung im letzten Jahr. Rechnet man die ebenfalls steigenden Betriebskosten dazu, werden das (im Vergleich zu vor 2 Jahren) 780 Euro pro Jahr im Durchschnitt Mehrbelastung sein.
Mieten werden mit der Teuerung erhöht, aber sinken nicht wieder, wovon die Wohlhabenden in Österreich besonders profitieren. 80% der Mieten gehen direkt von den Haushalten mit niedrigeren Einkommen an die oberen 10%. „Mieter:innen in Richtwertmiete verdienen mit weniger als 2.600 Euro brutto im Mittel das niedrigste Gehalt."hält dazu außerdem das Momentum-Institut fest.
Für den ZVPÖ nehmen aus Sicht der PensionistInnen die Kollegen Fritz Fink und Hans Höllisch Stellung
Wie könnte das Leben von Frauen als gleichberechtigte menschliche Wesen im wahrsten Sinne des Wortes aussehen?
Nämlich als Menschen, deren Verschiedenheit (Abweichung von der männlichen Norm) ihnen nicht zum Nachteil gereicht? Denn darum geht es im Kern bei der Gleichheitsdebatte – Frauen trotz ihrer „Andersartigkeit‘“ nicht zu benachteiligen.
Die Inflationsrate lag im Jänner bei 11,2 Prozent, wie die Statistik Austria mitteilte. Das ist der höchste Wert in der aktuellen Teuerungswelle, nach 11,0 Prozent im Oktober 2022. Aber anstatt die Teuerung "nachhaltig" in den Griff zu bekommen, begnügt sich die die Schwarz-Grüne Regierung mit ungenügenden Einmalzahlungen zur Beschwichtigung. Die Armutsrate im Land steigt, wodurch der Konsum abnimmt. Laut Prognosen werde der sinkende Konsum zu einem Ende des Wirtschaftswachstums führen.
Laut Gesundheitsstadtrat Hacker besuchen jährlich 660.000 PatientInnen in Wien Spitalsambulanzen, es könnten „fast alle“ auch im niedergelassenen Bereich behandelt werden. Gerade, weil das Wörtchen „fast“ aus dem Mund eines Landespolitikers sehr weit entfernt von einer professionellen Analyse des tatsächlichen Patientenstroms ist, muss an dieser Stelle Einspruch erhoben werden.
Machen wir es konkret: Wohin geht der Herr Gesundheitsstadt- oder -landesrat bei unstillbarem Nasenbluten nachts um halb zwölf oder bei schwerem Schwindel und dem Gefühl von Rhythmusstörungen, die er bislang noch nie empfunden hat? Wohin geht die Tochter eines Landeshauptmanns, die das Baby in ihrem Bauch plötzlich nicht mehr spüren kann? Und was ist mit einer hustenden Oma mit 40 Grad Fieber und Schüttelfrost – und dabei ist es völlig egal, ob das beim Frühstück oder während der ZIB 1 auftritt? Wo die fachgerechte Nachsorge eines Oberarmbruchs zu erfolgen hat, brauchen wir hier wirklich nicht diskutieren. Das sind alles tagtäglich mehrfach auftretende Fälle, die natürlich der kompetenten Spitalsambulanz zuzuführen sind, wenn das Ziel effiziente und effektive Facharbeit ist.
Ab 1. Jänner 2024 soll das Frauen-Pensionsantrittsalter erhöht werden
je nach Geburtsdatum:
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 auf 60,5. Lebensjahr
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 auf 61. Lebensjahr
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 auf 61,5. Lebensjahr
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 auf 62. Lebensjahr
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 auf 62,5. Lebensjahr
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 auf 63. Lebensjahr
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 auf 63,5. Lebensjahr
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967auf 64. Lebensjahr
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 auf 64,5. Lebensjahr
nach dem 30. Juni 1968 auf 65. Lebensjahr
Aber das Gleichbehandlungspaket, das 1992 als Voraussetzung für diese Erhöhung ab nächstem Jahr vereinbart wurde, ist längstens nicht abgearbeitet, wie ...
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