Teilpension: nicht sehr beliebt?
- Freitag, 18. September 2026 @ 11:02
Auf den ersten Blick hat das Vorteile für Arbeitnehmer*innen und für die Pensionsversicherung. Erstere können – wenn sie es können – reduziert weiterarbeiten und durch die Teilzeitarbeit eine höhere Pension erzielen, die Sozialversicherung profitiert durch das Weiterzahlen der Beiträge.
- Die erste große Einschränkung dieser Teilpension besteht aber darin, zum Zeitpunkt der Pensionsberechtigung einen Job zu haben, was bekanntlich für viele ältere Arbeitnehmer*innen nicht zutrifft.
- Die zweite Einschränkung besteht darin, dass der mögliche Zuverdienst ausschließlich der reduzierten Arbeitszeit entspricht. „Normale“ Alterspensionsbezieher*innen dürfen dagegen unbegrenzt dazuverdienen und erhalten neuerdings einen Steuerbonus von € 15.000 jährlich und brauchen auch keine SV-Beiträge zahlen.
- Drittens besteht der wesentliche Unterschied zwischen Altersteilzeit und der Teilpension darin, dass die Altersteilzeit vor dem Pensionsantrittsalter die Arbeitszeit reduziert, während die Teilpension dies erst nach dem Zeitpunkt des erworbenen Pensionsanspruchs ermöglicht.
Siehe auch Beitrag vom 29.07.2026

