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Informationen zu Rehabilitation und Frühpensionierung

  • Montag, 27. Oktober 2025 @ 12:10
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Kollegin Elke Weissenborn war unter den Teilnehmer.innen an dieser von der Zukunftswerkstatt Gesundheitspolitik durchgeführten Veranstaltung und fasst die dort aus dem Exper:innen-Podium erhaltenen Informationen für uns zusammen.

Die Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen und die politische Absichtserklärung, für Alle das tatsächliche Pensionsantrittsalter möglichst nahe an das gesetzliche anzuheben, wird vermehrt gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer:innen hervorbringen und es werden mehr chronisch kranke und teilinvalide Arbeitnehmer:innen zur Vermittlung vom AMS administriert werden müssen.

Nach Auskunft von Frau Gaßler ist die Anzahl der Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen leicht gestiegen, die Anzahl der Personen mit Behinderungen stärker.
Steigerungen der Ressourcen des AMS sind nicht vorgesehen. Das sei aber durch Umschichtungen zu bewältigen, dadurch stünden ausreichend Personal und finanzielle Mittel zur Verfügung.

Das AMS bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten und Förderungen an, um Menschen nach langen Krankenständen, mit chronischen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen, oder Behinderungen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern, bzw. möglichst lang in der Erwerbstätigkeit zu halten.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Organisation „Fit2work“, eine Kooperation von Sozialministerium, AMS, PV, ÖGK und AUVA, die ein vielfältiges Programm anbietet.

Seit 2014 wird die „Invaliditätspension-neu" administriert, um erkrankte Arbeitnehmer:innen länger im Arbeitsprozess zu halten und krankheitsbedingte Frühpensionierungen zu minimieren. Die Anzahl der negativen Bescheide durch die Pensionsversicherung ist seither erheblich gestiegen, derzeit werden ca. 71 % der Anträge auf Reha-Geld oder Frühpensionierung abgelehnt.
In diesem Fall müssen sich die Betroffenen wieder beim AMS anmelden, um weiterhin versichert zu sein. Das Arbeitslosen- oder Krankengeld ist aber immer niedriger, als das Reha-Geld.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten gegen den negativen Bescheid der Pensionsversicherungt beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen, die Erfolgschancen liegen bei etwa 45%.
Unterstützung wird den Kläger:innen dabei sowohl vom ÖGB, als auch von der AK angeboten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass als Konsens aller involvierten Institutionen die Prämisse gilt:
  • Prävention und Rehabilitation statt Frühpension.
  • Es gibt ein klares Bekenntnis dazu, dass Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen entsprechend gestaltet sein müssen, um Erkrankungen vorzubeugen und dass im Krankheitsfall die Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angeboten und gefördert werden.
Ob dieses Bekenntnis wirklich an allen Arbeitsplätzen des breit gefächerten Berufs- und Tätigkeitsspektrums ankommt und umgesetzt wird, sei dahin gestellt.

Sollte ein:e Arbeitnehmer:in durch eine schwere Erkrankung über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben und der Antrag auf Rehabilitationsgeld oder Frühpensionierung von der PV abgelehnt werden, bestehen Möglichkeiten, weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten und sozialversichert zu sein - aber nur, wenn die betroffene Person trotz ihrer lang andauernden Erkrankung in der Lage ist, sich durch einen bürokratischen Dschungel zu kämpfen und dabei ein gutes Durchhaltevermögen beweist.

Es gibt eine Reihe verschiedener Institutionen und Einrichtungen, die dafür zuständig, aber nicht miteinander verbunden sind und unabhängig voneinander agieren.

AMS:

Das AMS bietet verschiedene Programme und Reha-Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen oder gesundheitlicher Beeinträchtigung, bzw. Behinderung an.

Es zahlt Arbeitslosen- und Umschulungsgeld aus und unterstützt auch bei der Koordination mit anderen Organisationen, z.B. fit2work oder der Pensionsversicherungsanstalt. Fit2work:

Fit2work ist eine Kooperation von Sozialministerium, AMS, PV, ÖGK und AUVA, die zahlreiche Unterstützungen und Förderungen anbietet.

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Wiedereingliederungsteilzeit:

Sie soll Menschen helfen, nach einer längeren Erkrankung schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dazu kann eine Teilzeitbeschäftigung mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden, während dieser die Österreichische Gesundheitskasse zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt. Die Wiedereingliederungsteilzeit beruht aber auf Freiwilligkeit des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin.

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Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension:

Wenn die Arbeitsfähigkeit infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes vermindert ist, kann Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Invaliditätspension ist für ArbeiterInnen, die Berufsunfähigkeitspension ist für Angestellte.
Je nachdem, ob die Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft ist, besteht Anspruch auf verschiedene Leistungen.

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Rehabilitationsgeld:

Anspruch auf ein Rehabilitationsgeld haben Arbeiter:innen und Angestellte, die ab 1. Jänner 1964 geboren sind, wenn
  • die Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorübergehend ist,
  • kein Rechtsanspruch auf zumutbare und zweckmäßige berufliche Reha-Maßnahmen besteht,
  • die Wartezeit erfüllt ist, und
  • kein Anspruch auf eine Alters-, Langzeitversicherungs- oder Schwerarbeitspension besteht.
Die Pensionsversicherung (PV) stellt den Anspruch mittels Bescheid fest.
Man ist verpflichtet, aktiv an medizinischen Reha-Maßnahmen teilzunehmen. Spätestens 1 Jahr nach Bewilligung oder nach der letzten Begutachtung wird überprüft, ob die vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit noch besteht.

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ÖGK:

Zahlt das Wiedereingliederungsgeld und das Rehabilitationsgeld aus. Arbeits- und Sozialgericht:

Gegen einen negativen Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt kann binnen drei Monaten nach Erhalt des Bescheids eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingereicht werden. ÖGB und AK bieten dafür Unterstützung an.

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Daher fordern wir
  • die Pensionsversicherung auf, bei der Erstellung von Gutachten zur (vorübergehenden) Berufsunfähigkeit sorgfältig und achtsam vorzugehen, damit kranke Arbeitnehmer:innen sofort entweder das Rehabilitationsgeld erhalten, bzw. die Frühpension antreten können und nicht erst über den mühsamen Umweg einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht.
  • einen einfachen Zugang für Arbeitnehmer:innen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen mit einer EINZIGEN Anlaufstelle, die alle Maßnahmen und Förderungen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess koordiniert.