Sorgen um die Rücknahme der “Aktion 20.000”
- Freitag, 3. November 2017 @ 17:08
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Die Regierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 € – brutto, inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2 % sowie Pensionen zwischen brutto 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € brutto anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € brutto die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € brutto Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.