ZVPÖ: Vorsicht bei Kochers Vorschlag zur kapitalgedeckten Pension!
- Montag, 5. Oktober 2026 @ 10:00
OeNB-Gouverneur Martin Kocher schlägt in einem Interview mit der Presse vor, einen Teil künftiger Lohnerhöhungen für eine zusätzliche kapitalgedeckte Pension zu verwenden.
Dieses Modell wirft jedoch rechtlich heikle Fragen auf:
Das Einkommenssteuergesetz regelt ausdrücklich den Fall, dass Beiträge an eine Pensionskasse an die Stelle von Arbeitslohn oder einer bereits zustehenden Lohnerhöhung treten. Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen sich aus Kochers Vorschlag ergeben, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Vor einer Umsetzung muss daher geklärt werden, wie der umgewandelte Lohnbestandteil behandelt wird:
- bei der Einkommensteuer,
- in der Sozialversicherung und
- beim gesetzlichen Pensionsanspruch.
Strukturelle Risiken des Modells
Der ZVPÖ wird den Vorschlag daher eingehend inhaltlich und fachlich prüfen. Schon jetzt ist jedoch Vorsicht geboten: Eine Lohnerhöhung darf nicht zur Risikoverlagerung werden, indem ein Teil des erarbeiteten Einkommens statt in den laufenden Lohn in eine kapitalmarktgebundene Vorsorge fließt.
Gründliche Prüfung erforderlich
Bei der bestehenden kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge hängt die spätere Leistung in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von der langfristigen Entwicklung der Veranlagung ab.
Deshalb ist zu klären, welche Folgen ein solches Modell für drei Bereiche hätte:
- das laufende Einkommen
- die gesetzliche Pensionsversicherung und
- das Veranlagungsrisiko der Arbeitnehmer:innen.
Die Sicherung der Pension darf nicht mit einer schleichenden Verlagerung von Risiken auf jene verbunden werden, die ihr Einkommen durch Arbeit erwirtschaften.

