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Ausweitung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren

  • Sonntag, 8. März 2020 @ 14:19
Sozialausschuss Sitzung des Nationalrats

Wie wir an dieser Stelle schon berichteten, wurde bei der ab 2020 wirksamen gesetzlichen Bestimmung - nach 45 Arbeitsjahren (540 Beitragsmonaten) abschlagsfrei in Pension gehen zu können - auf Beschäftigte, die zwischen 2014 und 2020 trotz vorliegender 540 Beitragsmonate mit Abschlägen in den Ruhestand getreten sind, kein Bedacht genommen. Wir haben nach Bekanntwerden dieser Regelung sofort in einer Stellungnahme auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen und den Gesetzgeber zu eine Nachbesserung des Gesetzes aufgerufen.

Am 5.März wurde nun im parlamentarischen Sozialausschuss ein gemeinsamer Entschließungsantrag aus der Opposition eingebracht, dass jene Beschäftigten die zwischen 2014 und 2020 trotz vorliegender 540 Beitragsmonate mit Abschlägen von bis zu 12,6% in den Ruhestand getreten sind, ab 2020 ebenfalls eine abschlagsfreie Pension bekommen und ihre Pension neu berechnet werden soll.

Der Antrag wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf einen zukünftigen Termin vertagt. Daher werden wir vom ZVPÖ weiterhin mit Nachdruck auf diesen Missstand hinweisen und ein Auge darauf haben, ob die Türkis-Grüne Regierung für oder gegen ein gerechtes Pensionssystem handelt.


Zeichnung und Bildrechte: Gernot Budweiser
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