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Neues aus dem Seniorenrat

  • Mittwoch, 28. Januar 2026 @ 16:43
Die erste Sitzung des Österreichischen Seniorenrates in diesem Jahr war von den von den Präsidentinnen des Seniorenrates (SR) geäußerten Wünschen für das laufende Jahr geprägt.

Sie betonten das Problem der Digitalisierung, das für viele SeniorInnen eine Hürde darstellt und das sie mit einer Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes entschärfen wollen. Unmittelbar betrifft das den Reparaturbonus und die Lotterie des Finanzministeriums, bei der digital eingereichte Rechnungen als Lose fungieren.

Sie erinnerten, dass der verstorbene ehemalige Landeshauptmann Ratzenböck ein Verfechter des Pensionisten-Index war, der zwischen 2001 und 2016 den für PensionistInnen-Haushalte typischen Warenkorb erfasste und daher die Teuerung spezifisch für PensionistInnen abbildete.

Sie bedauerten, dass der Pensionsbonus dem Sparkurs zum Opfer fallen soll, was für viele PensionistInnen einen weiteren Verlust bedeuten würde.

Beleg-Lotterie und Wegfall des Pensionsbonus für Menschen mit kleiner Pension

In Österreich ist eine „Beleglotterie“ geplant, die KonsumentInnen dazu motivieren soll, beim Bezahlen einen Kassenbeleg einzufordern und diesen digital einzureichen. Die digitalen Kassenbelege fungieren dabei als Lose für eine staatliche Verlosung. Eingereicht wird der Beleg z.B. über FinanzOnline, ein Procedere, das v.a. ältere Menschen von der Teilnahme ausschließt.

Jeden Monat sollen etwa 100 Gewinne à ca. € 2.500 verlost werden. Zusätzlich sind maximal zwei Sonderziehungen pro Jahr geplant, bei denen höhere Geldbeträge (z.B. € 250.000) ausgelobt werden. Die Laufzeit der Lotterie ist von Oktober 2026 bis Ende 2029 vorgesehen.

Der Staat möchte damit steuerliche Einnahmeverluste durch nicht gemeldete Umsätze reduzieren. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für Herbst 2026 angestrebt.

Pensionsbonus (Ausgleichszulagenbonus) für langjährig Versicherte soll wegfallen

Geht es nach den NEOS, der Unsozial-Partei, soll dieser Bonus 2026 für AusgleichszulagenbezieherInnen mit mindestens 30 Beitragsjahren abgeschafft werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Personen mit langen Erwerbszeiten, aber geringer Pension, auf ein Nettoeinkommen von € 1.200 € (Stand 2019/Einführung) zu heben, ca. 45.000 Personen sollten davon profitieren. Aktuell beträgt dieser Pensionsbonus bei 30 Beitragsjahren bis zu € 180,31 und bei 40 Beitragsjahren bis zu € 459,85 monatlich vierzehn Mal im Jahr. Die Streichung betrifft im Niedriglohnsektor arbeitende Personen, somit Frauen und MigrantInnen, überproportional.

ZVPÖ gegen unausgewogene Steuerbegünstigungen und für Sicherung der Förderung für 24-Stunden-Betreuung

Ab 2027 gilt für AlterspensionistInnen, die ein zusätzliches Erwerbseinkommen haben, zwei Begünstigungen:
  • einerseits fällt der Sozialversicherungbeitrag weg,
  • andererseits kann von diesem Zusatzeinkommen eine Steuergutschrift bis zu 15.000,- Euro abgesetzt werden.
Michael Graber, wies darauf hin, dass damit der Wegfall des Sozialversicherungsbeitrags durch die Steuerbegünstigung honoriert werde.

Anders ist das bei aktiven Werktätigen, die vor der Pension durch freiwillige Höherversicherung mehr in die Pensionsversicherung einzahlen. Diese werden seit 2021 steuerlich benachteiligt, indem die freiwilligen Beiträge nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Beides schade der Pensionsversicherung.

Der ZVPÖ fordert deshalb die steuerliche Absetzbarkeit der Höherversicherung zur Pensionsversicherung wieder einzuführen. Nicht zuletzt deshalb, um die Einzahlungen zur öffentlichen Pensionsversicherung attraktiver gegenüber den verunsichernden Werbungen der privaten Versicherungen zu machen.

Graber mahnte auch die Valorisierung der Einkommensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung ein, denn auf Grund der Inflation bestehe die Gefahr, dass viele Betroffene die Förderung verlieren.