Die jährliche Pensionsanpassung, die jeweils mit dem 1.1. des Jahres erfolgt, richtet sich laut Gesetz nach der Inflation des Beobachtungszeitraumes vom August des Vorjahres bis Ende Juli des laufenden Jahres. Dieser Richtwert beträgt aktuell 2,7 %. Dies ist damit auch die Anpassungshöhe für 2026.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Regierung mit ihrer Mehrheit im Parlament auch eine Anpassung unter der Inflationsrate beschließt, mit dem Hinweis auf ihre Budgetprobleme.
Wir PensionistInnen haben allerdings heuer bereits mit der Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages eine Pensionskürzung hinnehmen müssen. Die Teuerungsrate für Lebensmittel liegt außerdem über der offiziellen Inflation, was insbesondere kleine Pensionen überproportional belastet. Außerdem wurde der Ökobonus gestrichen, was jeden Haushalt belastet.
Der ZVPÖ fordert daher eine Teuerungsabgeltung von 3 % als Fixbetrag für alle Pensionen, bezogen auf eine Durchschnittspension. Die durchschnittliche ASVG-Pension (Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellten) liegt bei etwa € 1.646 brutto pro Monat.
Der Fixbetrag wäre deshalb zumindest € 50. Der Richtsatz für die Ausgleichszulage müsste, um ihn der Armutsschwelle zumindest anzugleichen, von € 1.274 auf zumindest auf € 1.393 steigen.
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