ZVPÖ für Fixbetrag bei Pensionsanpassung 2025
- Donnerstag, 11. Juli 2024 @ 11:31

Die gesetzliche Grundlage für die Pensionsanpassung 2025 besteht in der Zahl für die durchschnittliche Teuerung im Beobachtungszeitraum von August 2023 bis Juli 2024. Diese wird voraussichtlich zwischen 4,7 und 4,8 Prozent betragen.
Der ZVPÖ schlägt vor, die Pensionsanpassung mit einem Fixbetrag an alle PensionistInnen auszuzahlen. Dieser Fixbetrag müsste sich aus der ASVG-Höchstpension von derzeit € 4.050 berechnen. 4,8 Prozent von dieser Höchstpension betragen € 194,4. Der ZVPÖ fordert daher einen Fixbetrag von € 200 für alle Pensionen.
Der Vorteil dieses Fixbetrages liegt auf der Hand: kleine und mittlere Pensionen würden relativ stärker profitieren als die HöchstpensionistInnen. Für AusgleichszulagenbezieherInnen würde dies einen Zuwachs um etwa 16 Prozent bedeuten und damit endlich die Armutsschwelle überschreiten. Für mittlere Pensionen würde der Fixbetrag ebenfalls etwas über der offiziellen Teuerungsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) liegen, was aber durchaus gerechtfertigt wäre, da der VPI die tatsächliche Teuerung für PensionistInnen nicht wirklich abbildet.