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Die neue „Alterssicherungskommission“ – eine einseitige Angelegenheit

  • Freitag, 8. November 2019 @ 14:24


Eine der wenigen Maßnahmen der „Experten-Übergangsregierung“ ist die Bestellung eines Vorsitzenden der Kommission, die sich um die langfristige Entwicklung der Pensionen und ihrer Finanzierung kümmern soll. Diese „Alterssicherungskommission“ früher "Pensionssicherungskommission“ gibt es zwar seit dem Jahr 2000, war aber seit 2017 nicht mehr zusammengetreten, weil es keinen Vorsitzenden gab. Dieser ist nun mit einem ehemaligen Sektionschef im Sozialministerium, der einige Tage lang Sozialminister der abgewählten ÖVP-Alleinregierung war, gefunden.

Der Hintergrund war folgender: In der bis 2017 bestehenden SPÖ/ÖVP-Koalition versuchte die ÖVP einen Pensionsautomatismus durchzusetzen: Sollte die Lebenserwartung über einen bestimmten Wert ansteigen, sollten automatisch pensionsfeindliche Maßnahmen in Kraft treten. Der Kompromiss, auf den sich die Koalitionsregierung schließlich einigte, war eine Reform der Kommission. Diese sollte nun neben einem jährlichen Bericht über die Entwicklung der Kosten der Pensionen auch alle fünf Jahre einen Bericht vorlegen, der unter Bedachtnahme auf die Entwicklung der Lebenserwartung Vorschläge zur langfristigen, „nachhaltigen“ Pensionsfinanzierung machen soll. Wörtlich heißt es dazu im Gesetz: „Ferner hat die Alterssicherungskommission im Bericht Vorschläge darüber zu erstatten, wie dieser Mehraufwand durch nachhaltige Reformmaßnahmen gleichmäßig auf die Parameter „Beitragssatz“, „Kontoprozentsatz“, „Anfallsalter“, „Pensionsanpassung“ und „Bundesbeitrag“ aufgeteilt werden kann…“ Unter Mehraufwand sind die möglichen zusätzlichen Finanzierungskosten bei steigender Lebenserwartung zu verstehen.

Wertschöpfungsabgabe per Gesetz tabu

Alle diese „Parameter“ zielen auf Verschlechterung im Pensionsrecht ab. Nachdem diese Maßnahmen taxativ im Gesetz aufgezählt werden, ist es z.B. nicht Aufgabe der Kommission alternative Finanzierungswege zu prüfen und vorzuschlagen. Dazu zählen z.B. die Wertschöpfungsabgabe, d.h. die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Dienstgeberabgaben zur Pensionsversicherung weg von der Lohnsumme und hin zur Wertschöpfung der Unternehmen oder die Heranziehung der Produktivitätsentwicklung als Grundlage der Bewertung der Finanzierungsmöglichkeiten bei höherer Entwicklung der Lebenserwartung. Die Regierung ist zwar nicht an die Vorschläge der Kommission gebunden, diese einseitige Ausrichtung der Experten in der Kommission bereitet aber den Weg zu Verschlechterungen im Pensionssystem vor.

Dazu kommt: Wer sind die Experten, die diese Kommission stimmberechtigt bilden werden? Neben den Vertretern des ÖGB, der Arbeiterkammer und des Seniorenrates sind es die Leute der Industriellenvereinigung, der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer und der Bundesjugendvertretung, sowie vier Regierungsvertreter aus dem Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium und dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministerium. Das ergibt in Summe eine Mehrheit der Unternehmer- und der Regierungsvertreter und nicht die der Versicherten. Dazu kommen noch nicht stimmberechtigte Experten der PVA, der Wirtschaftsforschungsinstitute und Wirtschaftsprofessoren. Der ZVPÖ sieht daher diese „Alterssicherungskommission“ mit großer Skepsis.