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Gefährliches Spiel mit den Sozialversicherungsbeiträgen

  • Dienstag, 2. April 2019 @ 15:27
Vor wenigen Wochen hat die Regierung ihre Pläne zur Steuerreform vorgelegt. Da diese allerdings noch ohne konkrete Details vorliegen lässt sich auch noch wenig darüber sagen. Zwei Dinge allerdings stehen fest: Erstens, spürbar sollen die steuerlichen Entlastungen für LohnsteuerzahlerInnen erst im Jahr 2020 werden, die sogenannte kalte Progression, mit der der Finanzminister inflationsbedingte Gehaltserhöhungen, die in eine höhere steuerliche Progressionsstufe fallen, abschöpft, erst 2022 abgeschafft werden, also knapp vor den nächsten Wahlen. Zweitens soll die große Masse an Einkommens BezieherInnen, die so wenig verdienen, dass so keine Lohnsteuer zahlen, durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. In diese Kategorie fällt auch ein Großteil der PensionistInnen. Was bedeutet also die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Allgemeinen und für die PensionistInnen im Besonderen? Unselbständig Beschäftigte zahlen bekanntlich in die Pensionsversicherung (10,25%), in die Krankenversicherung (3,87%) und in die Arbeitslosenversicherung (3%) ein, zusätzlich zahlen sie Arbeiterkammerumlage (0,5%) und Wohnbauförderungsbeitrag (0,5%). Den SV-Beiträgen stehen natürlich deren Leistungen gegenüber, also Pensionen, Gesundheitsleistungen und das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe. Die Regierung will vor allem die Krankenversicherungsbeiträge im Ausmaß von 700 Millionen senken. Das ist bei einem Gesamtbudget der Krankenversicherung von etwa 18 Mrd. Euro knapp 4%. Das scheint nicht viel, aber die Leistungen der Krankenversicherung teilen sich auf viele Leistungskategorien auf, die größte ist z.B. die Anstaltspflege, also die Spitalskosten mit über 5 Mrd. Euro. Wo soll also in der medizinischen Versorgung gespart werden, wenn die Krankenversicherung über weniger Mittel verfügt? Um einen Aufschrei in der Öffentlichkeit zu vermeiden, hat die Regierung schon zugesagt, dass sie diesen Ausfall aus Budgetmittel ersetzen wird.

Ein Versprechen mit Haken

Das klingt zunächst gut und beruhigend, hat aber einen Haken. Erstens „kauft“ sich die Regierung damit in die Krankenversicherung ein und wird möglicherweise ein direktes Mitspracherecht in der Selbstverwaltung der Krankenversicherung beanspruchen, die sowieso schon ausgehöhlt wurde. Zweitens aber ist natürlich nicht gesichert, dass dieser Zuschuss entsprechend der Inflation valorisiert wird und es so wie beim Pflegegeld zu einem ständigen Wertverlust kommt, die die Kassen indirekt zu ständigen Einsparungen auf Kosten der Versicherten zwingt.


PensionistInnen, die keine Lohnsteuer zahlen, leisten aber einen Krankenkassenversicherungsbeitrag von 5,1%. Würde dieser Beitrag reduziert oder gänzlich wegfallen ergäbe das eine spürbare Entlastung, mit der Einschränkung, dass es zu keiner Verschlechterung der medizinischen Versorgung kommen darf. Dem steht allerdings gegenüber, dass die Regierung möglicherweise an die Einführung einer Pflegeversicherung denkt, die wiederum zu einer zusätzlichen Belastung führen würde. In Deutschland zahlen Pensionistinnen dafür 3,05%. Es besteht also die Gefahr, dass die Regierung mit der einen Hand gibt und mit der anderen nimmt und die PensionistInnen wieder einmal überbleiben.


Der ZVPÖ warnt daher rechtzeitig vor einer solchen „Lösung“ des Problems der Finanzierung der Pflege.