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Pflege

Masterplan Pflege – es darf weiter gewartet werden

  • Sonntag, 8. Dezember 2019 @ 23:16
Ein Jahr nach der Präsentation des „Masterplan Pflege“ im Dezember 2018 liegen nun 2 Studien vor, die Grundlagen für die weitere Konzeption der Neuorganisation des Pflegewesens in Österreich liefern. Rechtzeitig zu den laufenden Regierungsverhandlungen! Man darf gespannt sein, welchen
Stellenwert die Pflege dabei innehaben wird.



Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich

Die Gesundheit Österreich GmbH ermittelt in Ihrer Studie einen Bedarf an 75.700 zusätzlichen professionellen Pflegekräften bis 2030. Dabei wurde die demographische Entwicklung, Annahmen zum Ausbau von Pflege und Betreuung zu Hause und die Altersstruktur der derzeit gemeldeten PflegearbeiterInnen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe inklusive Sozialbetreuungsberufe mit Pflegekompetenz und der Heimhilfen zu Grunde gelegt. Pflege- und Betreuungskräfte in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, in der Forschung, in der Verwaltung oder auch als selbständige Pflegekräfte sind in der vorläufigen Studie nicht enthalten.

Voller Erfolg der ZVPÖ Pflege Enquete

  • Mittwoch, 13. März 2019 @ 20:55


Als hervorragend wurde unsere Pflege-Enquete „Offene Wunde: Pflege“ beurteilt, die wir am 6. März 2019 in den Räumlichkeiten von transform! Österreich veranstalteten. Von der Pressekonferenz am Vormittag über die Präsentation am Nachmittag, bis zur abendlichen Podiumsdiskussion wurden alle Erwartungen übertroffen. So waren neben zahlreichen Verbandsmitgliedern, VertreterInnen des Vereins für Konsumenteninformation, von Sozialdienstleistern, VertreterInnen der Gewerkschaften FSG, AUGE, GLB, der Wiener Patientenanwaltschaft, sowie namhafte Repräsentantinnen aus politischen Parteien, der SPÖ, den Grünen, der Liste JETZT, KPÖ und linken Organisationen unter den zahlreichen interessierten Teilnehmerinnen.

FINANZIERUNG DER PFLEGE - EINE ÄRA GEHT ZU ENDE

  • Dienstag, 16. Oktober 2018 @ 16:44
Nun wurde hochoffiziell die Debatte über die Finanzierung der Pflege vom Bundeskanzler auf Druck von Hilfswerk und Agenda Austria eröffnet.

Fest steht: Die Ausgaben – Deckel werden nicht halten!!


Die nahezu 100 % budgetfinanzierte Grundlage der Pflegedienstleistungen in Österreich wird unter den gegenwärtig festgelegten Budget-Regeln (Bindung an der BIP Entwicklung) mit mathematischer Sicherheit an seine Grenzen stoßen. Es ist zu erwarten, dass bald die populistische Debatte über Leistungseinschränkungen auf die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen zukommen wird, wenn die herrschenden Eliten keine neuen Einkommensquellen aufsuchen wollen.

INFO - ZUWENDUNGEN FÜR ERSATZPFLEGE

  • Sonntag, 10. Juni 2018 @ 08:37
Für Angehörige von Pflegegeldbezieherinnen, die seit einem Jahr die überwiegende Pflege/Betreuungsleistung erbringen zahlt das Sozialministerium seit 2004 Zuwendungen aus, um während Abwesenheiten eine geeignete qualifizierte Ersatzpflege engagieren und bezahlen zu können. Ziel ist die Erholung der Pflegenden Angehörigen und damit die Unterstützung der Pflege von Personen in der häuslichen Umgebung.

INFO BUNDESFÖRDERUNG DER 24 H BETREUUNG

  • Donnerstag, 24. Mai 2018 @ 11:53
Und plötzlich ist alles anders. Von heute auf morgen kann sich eine bekannte, vertraute lebenswelt dramatisch verändern. Meist unangekündigt und unvorbereitet. Viele ältere Menschen und deren Angehörige entscheiden sich dann dafür, eine Betreuungskraft im häuslichen Bereich aufzunehmen, die oft rund um die Uhr Hilfsdienste leistet. Oft reicht das Pflegegeld nicht aus die Kosten dafür zu decken.



Seit 2007 fördert das Sozialministerium mit Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit den Ländern die sog. 24 h Betreuung. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Die Förderung kann rückwirkend immer erst ab Beginn des Monats der Antragsstellung in Anspruch genommen werden. Deshalb sind Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses immer vor oder in zeitlicher Nähe zum Beginn des Betreuungsverhältnisses einzubringen. Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses können entweder direkt beim Sozialministeriumservice oder bei den Trägern der Sozialhilfe Ansuchen eingebracht werden.

Gefördert werden Personen ab Pflegestufe 3 mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2500 €, die den Bedarf einer rund um die Uhr Betreuung nachweisen können. Die Förderung kann rückwirkend immer erst ab Beginn des Monats der Antragsstellung in Anspruch genommen werden. Die Anstellung von Unselbstständigen BetreuerInnen wird mit € 550 - 1100 gefördert. Die Förderung von Vertragsverhältnissen mit selbstständigen Betreuungskräften beträgt € 275 – 550.

Die Auszahlung erfolgt jeweils 12x jährlich.

Information: www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/1/5/CH3434/CMS1499151087551/barrierefrei-richtlinien_zur_unterstuetzung_der_24-stunden-betreuung.pdf

INFO PFLEGEGELD – AUSZAHLUNG UND STUFEN

  • Donnerstag, 17. Mai 2018 @ 23:16
Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Bei der erstmaligen Auszahlung nach Bewilligung mittels Bescheid das Pflegegeld vom Datum der Antragsstellung an ausbezahlt werden. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

Krankenhaus- oder Kuraufenthalt

Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts ein Sozialversicherungsträger (in- oder ausländisch), der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt trägt. In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld auf Antrag weiter bezogen werden.

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden 1 157,30 Euro
Mehr als 95 Stunden 2 290,00 Euro
Mehr als 120 Stunden 3 451,80 Euro
Mehr als 160 Stunden 4 677,60 Euro
Mehr als 180 Stunden
wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
5 920,30 Euro
Mehr als 180 Stunden
wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
6 1.285,20 Euro
Mehr als 180 Stunden
wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
7 1.688,90 Euro

INFO PFLEGEGELD – ANTRAGSTELLUNG

  • Donnerstag, 17. Mai 2018 @ 12:41
Das individuelle Risiko pflegebedürftig zu werden hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem kaum beachteten Randphänomen zunehmend zu einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung entwickelt.
Grundsätzlich bestehen die öffentlichen Leistungen für den Pflegebereich aus einer Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen.

Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wurde das Pflegegeld beim Bund konzentriert. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bundespflegegeldgesetz niedergelegt. Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos beim zuständigen Versicherungsträger – das sind die Pensionsversicherungsanstalten - eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden. Die Einstufung in die jeweilige Pflegegeldstufe erfolgt im Rahmen des Antragsprüfungsverfahrens.
Es ist jedenfalls sinnvoll, den Pflegegeldantrag möglichst frühzeitig zu stellen. Der Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Bei einem positiven Bescheid muss das Pflegegeld vom Datum der Antragstellung an ausbezahlt werden.

Beschleunigtes Pflegegeldverfahren

Bei akutem Pflegebedarf – insbesondere bei einem Betreuungsbedarf im Sinne der Palliativpflege - sind die Entscheidungsträger für das Pflegegeld dazu angehalten, das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegelds binnen zwei Wochen abzuschließen. (Gesonderter Antrag)

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