Das bringt 2020
- Dienstag, 31. Dezember 2019 @ 13:03
• Die Ausgleichszulagen (Mindestpensionen) werden ebenfalls um 3,6 Prozent erhöht. Für Alleinstehende liegt diese 2020 bei 966,65 Euro, für Ehepaare bei 1472 Euro. Sonderregelungen gibt es allerdings für Personen mit langer Versicherungsdauer. Nach 30 Arbeitsjahren beträgt die Ausgleichszulage demnach 1080 Euro. Neu ist die günstigere Regelung nach 40 Versicherungsjahren: In diesen Fällen sind für Alleinstehende 1315 Euro brutto vorgesehen, bei Ehepaaren sind es 1782 Euro.
• Abschlagsfrei mit 62 Jahren in Frühpension
Arbeitnehmer, Bauern und Gewerbetreibende können ab Beginn des neuen Jahres nach 45 Arbeitsjahren mit 62 ohne Kürzungen (Abschläge) in den Ruhestand gehen.
Allerdings gilt diese Sonderregelung der Hacklerpension ohne Abschläge nicht für Beamte. Und auch nicht für die knapp 50.000 PensionistenInnen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, die seit der Verschärfung 2014 mit Abschlägen mit 62 Jahren vorzeitig in Pension gegangen sind.

