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Zum Pensionsgipfel am 29. 2. 2016

  • Samstag, 25. Juni 2016 @ 13:28
Aktuelles Die Regierung hat sich am 29. Februar bei ihrem sogenannten Pensionsgipfel auf ein 10-Seiten-Papier verständigt. Abgewehrt wurde die von den Konservativen und Neoliberalen geforderte Pensionsautomatik, die ein automatisches Anpassen des Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung berücksichtigt. Daraus wurde nun das ÖVP Prestigeprojekt, der "Gerechtigkeitsmechanismus“. Kernpunkt darin ist, dass bei Abweichungen vom Kostenpfad eine neu aufgestellte Pensionskommission Vorschläge vorlegen soll. Die Regierung hat sich am 29. Februar bei ihrem sogenannten Pensionsgipfel auf ein 10-Seiten-Papier verständigt. Abgewehrt wurde die von den Konservativen und Neoliberalen geforderte Pensionsautomatik, die ein automatisches Anpassen des Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung berücksichtigt. Daraus wurde nun das ÖVP Prestigeprojekt, der "Gerechtigkeitsmechanismus“. Kernpunkt darin ist, dass bei Abweichungen vom Kostenpfad eine neu aufgestellte Pensionskommission Vorschläge vorlegen soll.

Die weiteren Punkte sind ein umfangreiches Paket in Sachen Invaliditätspension, kleinere Verbesserungen vor allem für Frauen, Erhöhung der Ausgleichszulage in bestimmten Fällen, eine Reform der Pensionskommission sowie eine Mechanismus für die Regierung, auf finanzielle Probleme im System zu reagieren.

Ausgleichszulage
Skandalös bleibt hingegen die Tatsache, dass für die rund 230.000 Ausgleichszulagenbezieherinnen und – bezieher wieder kaum Verbesserungen in Sicht sind. Dabei wurde gerade dieser Peronenkreis schon bei der Steuerreform dadurch benachteiligt, dass er von der Negativsteuer, die allen übrigen kleinen Einkommensbeziehern zugute kommt, überhaupt nichts hat. Gerade einmal rund 30.000 Betroffene können mit einer Erhöhung der Ausgleichszulage auf 1.000 Euro rechnen, allerdings nur jene (Alleinstehenden), die über 30 echte Beitragsjahre verfügen. Für alle anderen Alleinstehenden bleibt sie bei knapp 883 Euro bestehen, für Ehepaare bei 1323,28 Euro.
Der ZVPÖ fordert bereits seit Jahren einen gänzlichen Entfall der ungerechten Anrechnung des Einkommens des Partners bzw. (in ungleich weniger Fällen) der Partnerin bei der Berechnung der Ausgleichszulage. Durch diese Anrechnung verringert sich die Leistungshöhe massiv und in vielen Fällen kommt es zum gänzlichen Entfall der Leistung. Davon sind überwiegend Frauen betroffen. Daher bleibt auch unsere jahrelange Forderung aufrecht, nämlich die Abschaffung der Ausgleichszulage und an deren Stelle die Einführung einer echten Mindestpension, die jedoch deutlich über den aktuellen Ausgleichszulagenrichtsätzen liegen müsste.

Frauenpensionsantrittsalter
Abgewehrt wurde auch die vorzeitige Erhöhung des Pensionsantrittsalters für Frauen (das ohnehin ab 2024 schrittweise an das der Männer angeglichen wird). Damit Frauen dennoch länger im Arbeitsprozess bleiben, wird ihnen nun von 60 bis 63 ein zusätzlicher Bonus angeboten. Wer über das gesetzliche Antrittsalter hinaus im Job bleibt, kann sich über eine Halbierung der Pensionsversicherungsbeiträge freuen (analoges gilt für Männer von 65 bis 68 Jahre).

Pensionssplitting
Abgemildert werden sollen auch Nachteile, die Frauen entstehen, die sich länger der Kinderbetreuung widmen. Das Pensionssplitting zwischen den Partnern soll nun pro Kind für sieben Jahre möglich werden, bisher waren es vier. Maximal sind 14 Jahre gestattet. Zudem gibt es die Möglichkeit, Kinderbetreuungszeiten anrechnen zu lassen, um auf die 15 nötigen Jahre für die Mindestpension zu kommen.

Invalidität bzw. Wiedereingliederung
Änderungen soll es geben bei der Rehabilitation für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer. Grundlage der Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer über eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit (auf 50 bis 75 Prozent) für eine bestimmte Dauer. Die Entgelteinbuße soll dabei durch eine (nicht näher definierte) Sozialleistung kompensiert werden. Zudem wird für die Berechnung der Abfertigung und des Arbeitslosengeldes die Phase der Wiedereingliederung nicht einbezogen.
Empfohlen wird, die Kooperation zwischen Kranken- und Pensionsversicherung sowie AMS "zu verstärken und möglichst eng zu gestalten". Implementiert werden soll ein Rehabilitationsmonitoring, das den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen misst. Zudem ist die Erstellung einer Studie geplant, mit der berufliche Reha-Möglichkeiten auf breiter Basis analysiert werden sollen, mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse psychisch Erkrankter.
Um Langzeitarbeitslosigkeit von Reha-Geld-Beziehern zu vermeiden, sollten neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch Beschäftigungen am (geschützten) zweiten Arbeitsmarkt unter ärztlicher Kontrolle ermöglicht werden.
Versicherten ohne Berufsschutz soll ein besserer Zugang zu Reha-oder Qualifikationsmaßnahmen ermöglicht werden. Entscheidend sei dabei, ob es realistische Chancen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt.
Pensionsversicherungsanstalt und Arbeitsmarktservice soll es ermöglicht werden, berufliche Rehabilitationen auch dann durchzuführen, wenn Invalidität droht, sie aber noch nicht eingetreten ist.

Pensionskommission

Änderungen gibt es auch bei der Pensionskommission. Sie soll deutlich verkleinert werden. Kooptierte Experten (ohne Stimmrecht) von Wirtschaftsforschungsinstitut, IHS, Pensionsversicherungsanstalt und Beamtenversicherung sowie zwei internationale Fachleute sollen beigezogen werden. Über die Bestellung des Vorsitzenden sowie des Stellvertreters müssen Kanzleramt, Sozial- und Finanzministerium im Einvernehmen entscheiden. Künftig wird die Kommission nicht nur für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Bauern, Gewerbetreibende) zuständig sein, sondern auch für die Beamten. Für den öffentlichen Dienst sowohl im Bund als auch in Ländern und Gemeinden soll es nun auch ein regelmäßiges Monitoring geben. Vorschläge der Pensionskommission hat die Bundesregierung dem Nationalrat zu berichten oder sie legt "alternative, für das Pensionssystem gleichwertige Maßnahmen" vor.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine etwaige in der Zukunft vorgesehene Erhöhung des Pensionsantrittsalters - erstens eine Benachteiligung der jüngeren in Beschäftigung stehenden Menschen ist, - zweitens schon auch die Frage gestellt werden muss, wo die Arbeitsplätze für über 65 Jährige zu finden sein werden und - drittens, wenn auch die Lebenserwartung steigt, bedeutet das noch lange nicht, dass sich auch die Arbeits- und Leistungsfähigkeit im selben Ausmaß erhöht.

Zur Finanzierung der Pensionen und anderer sozialer Leistungen ohne Verschlechterungen müsste endlich eine Wertschöpfungsabgabe her, mit der die ständig steigende Produktivität (immer weniger Menschen erzeugen immer größeren Reichtum) endlich entsprechend abgegolten wird und nicht nur in den Taschen des Großkapitals landet.

Der ZVPÖ wird also auch in Zukunft sehr darauf achten und dafür eintreten, dass Menschen die sich noch im Arbeitsprozess befinden, aber auch jene, die ihren wohlverdienten Ruhestand erreicht haben, nicht Opfer und Benachteiligte eines unsozialen neoliberalen Pensionssystems werden. Wir werden auch weiterhin für mehr Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich für die an der Basis der Einkommenspyramide stehenden Menschen kämpfen.