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Statt Hilfe viel Ärger!

  • Mittwoch, 17. August 2022 @ 20:02
Fehleranfälliges Prozedere oder bewusstes Kalkül?

Oder Beides? Erst 2 Mio. der vom Finanzministerium an mehr als 4 Mio. Haushalte „zur Abfederung der steigenden Energiekosten“ im Mai und Juni verschickten 150 Euro-Energiegutscheine sind bisher eingereicht.

War für den Rest der Anspruchsberechtigten das Einreichprozedere zu kompliziert?

Oder sind ihre mittels dem beigelegten Rückantwortkuvert eingesendeten Gutscheine auf dem Postweg verloren gegangen?

Fragen über Fragen

Der ZVPÖ, der wegen der praxisuntauglichen Vorgangsweise der Bundesregierung zur Auszahlung der Gutschrift bereits im Juni eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft eingereicht hat, fühlt sich in seiner Kritik bestärkt.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich konstatiert ebenfalls „Chaos bei den Energiegutscheinen“.

Die Arbeiterkammer Vorarlberg brachte dazu sogar eine Verfassungsklage ein. So soll der im Gesetzestext enthaltene Passus „Auf den Energiekostenausgleich besteht kein Rechtsanspruch“ und auch „die Bindung an Inhaber eines Stromliefervertrages“ fallen.

An den ZVPÖ herangetragene Kritikpunkte

Es gibt viele Haushalte, die keinen Gutschein erhalten haben. Um einen solchen Gutschein nachzufordern, wurde vom Ministerium zwar eine Hotline eingerichtet, die allerdings während der Sommermonate hoffnungslos überlastet blieb.

Es gibt zahlreiche Fälle, wo EnergiebezieherInnen keinen direkten Vertrag mit dem Energielieferanten haben, sondern der Haushaltsbezug von Strom und Gas über den Vermieter läuft. (z.B. mittels Subzähler und verrechnet bei den Betriebskosten). Wer aber keinen auf seinen eigenen Namen lautenden Stromliefervertrag nachweisen kann, bleibt vom Bezug der Energiegutschrift ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem ist, dass das Finanzministerium die Bezugsberechtigten über den Status der Bearbeitung ihres eingereichten Gutscheines im Unklaren lässt.

Mit der Mitteilung „Ihr Gutschein wurde eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ihre Gutschrift mit der Jahres- oder Schlussrechnung ihres Stromlieferanten“ erfährt man zwar, dass die Einreichung angekommen ist, aber noch nicht, ob sie auch positiv erledigt wird.

Für jene, die keinen Zugang zum Internet haben, gibt es auch keine Empfangsbestätigung ihrer Einreichung. Ihnen bleibt auf Grund der überlasteten Telefonhotline nur der Weg, mit fremder Hilfe online den Status ihres Gutscheines zu erfragen.

Fristverlängerung

Die massive Kritik an der völlig überlasteten Energiegutschein-Hotline hat das Finanzministerium nun dazu bewogen, zumindest in einem Punkt nachzubessern: Die bisher geltenden Fristen werden verlängert.

Haushalte, die ihren Gutschein noch nicht eingelöst haben oder einen neuen beantragen müssen, etwa, weil der Gutschein verloren gegangen oder nicht angekommen ist, sollen mehr Zeit bekommen. Neue Gutscheine können nun bis Ende Oktober statt August angefordert und bis Ende des Jahres 2022 eingelöst werden.

Nachdem bis jetzt (Mitte August) erst 860.000 der 2 Mio. eingereichten Gutscheine von den jeweiligen Energieversorgern verarbeitet und auf den Jahres- oder Schlussrechnungen gutgeschrieben wurden, wird sich der allergrößte Teil der Bezugsberechtigten mit der Anrechnung ihrer Gutschrift erst im Jahr 2023 abfinden müssen. Auch deshalb erschließt sich für uns nicht, warum die Frist für das Einreichen der Gutscheine nicht ebenso erst mit Jahresende 2023 endet.

„Der Energiegutschein der Bundesregierung macht das Preisdebakel oftmals nicht kleiner, sondern verursacht nur zusätzlichen Ärger“ - diesem Befund der AK Vorarlberg können wir nur zustimmen.

Der Beitrag wurde für die nächste Ausgabe "Aktiv Leben - Zeitung des ZVPÖ" (Nr. 3/2022) geschrieben, welche Ende August erscheint und wurde aus Aktualitätsgründen vorab online freigeschaltet.

Auf unserer Wiener Landeskonferenz am 8.6.2022 beschlossene Beschwerde an den Volksanwalt im Wortlaut - Hier klicken!

Antwort aus der Volksanwaltschaft - Hier klicken!

Links zu älteren Beiträgen:

Der 150 Euro-Energiegutschein der Bundesregierung - Droht ein Desaster? (11.5.2022)

ZVPÖ-Landeskonferenz beschloss Beschwerde an den Volksanwalt (11.6.2022)