da es nach der Erhöhung der Ausgleichszulage ab 2017, immer wieder zu Fragen kommt, geben wir hier nachfolgende Informationen zur Verfügung.
Mit 1.1.2017 wurde die Ausgleichszulage für Alleinstehende auf 1.000 € angehoben (1.022 € im Jahr 2018), und zwar für alle, die mehr als 30 Jahre gearbeitet und dafür Sozialversicherung bezahlt haben.
Was bedeutet das für Sie?
Ich bekomme bereits Ausgleichszulage
Wenn Sie bereits Ausgleichszulage beziehen und 30 Pflichtversicherungsjahre vorliegen, wurde Ihre Pension mit Jänner 2017 automatisch auf 1.000 € bzw. 1.022 € im Jahr 2018 erhöht.
Ich habe bisher keine Ausgleichszulage bekommen, meine Pension liegt aber unter 1.022 €
Wenn Sie bisher eine Pension zwischen 909,42 € (Richtsatz für 2018) und 1.022 € bekommen haben und mindestens 30 Pflichtversicherungsjahre vorliegen, erhalten Sie ab 2018 die Ausgleichszulage. Was müssen Sie dafür tun?
Fragen Sie bei der Pensionsversicherung nach, ob Sie die 30 erforderlichen Pflichtversicherungsjahre haben und stellen Sie einen Antrag (am besten noch heuer, damit es nicht zu Verzögerungen kommt).
Falls Sie auch im Ausland gearbeitet haben, klären Sie mit der Pensionsversicherung ab, ob auch diese Jahre für die erhöhte Ausgleichszulage angerechnet werden können. Arbeitszeiten aus Mitgliedsstaaten der EU müssen jedenfalls anerkannt werden. Bei anderen Staaten kommt es darauf an, ob sie ein Abkommen mit Österreich geschlossen haben.
Beantragen Sie in diesen beiden Fällen die Ausgleichszulage bei der Pensionsversicherung.
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