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Corona-Loch bei den Krankenversicherungen

  • Dienstag, 25. August 2020 @ 18:32
Von: Rudi Gabriel, Gesundheitspolitischer Sprecher des ZVPÖ (25.8.2020)

Minister Anschober hat Verhandlungen begonnen, um die Corona bedingten Einnahmen-Ausfälle bei den Krankenkassen zu kompensieren. Das ist auch seine Aufgabe als aufsichtsverantwortlicher Minister für den selbstverwalteten Bereich. Von Seiten der Versichertenvertreter wird lautstark ein Bundeszuschuss eingefordert. Aber muss das unbedingt so sein?

Der ZVPÖ meint ein Bundesdarlehen würde völlig ausreichen!
Rund 20 % der Anspruchsberechtigten aller Krankenkassen sind älter als 65 Jahre. Menschen über 65 Jahre beanspruchen die Leistungen der Gesundheitsversorgung zum überwiegenden Teil. Falls es durch die Corona bedingten Einnahmen-Ausfälle im schlimmsten Fall zu Kürzungen bei den Leistungskatalogen der Krankenkassen kommen sollte, werden Seniorinnen und Senioren die Hauptbetroffenen sein.

Die lohnsummenbasierte Einnahmen-Struktur der sozialen Kassen zeigt deutlich ihre Schwächen

Die Corona-Epidemie mit ihren Produktionsausfällen rückt den Einnahmeausfall ins Blickfeld der verantwortlichen Versichertenvertreter im Dachverband. Die Beitragsverluste und die Fusionskosten der halbherzig betriebenen Fusion der Krankenkassen reißen ein allgemein sichtbares Loch in die Gebarung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Dazu kommt die im März eingeführte Stundung der Versicherungsbeiträge als „Liquiditätshilfe“ für die Unternehmen, wobei davon auszugehen ist, dass nicht alle gestundeten Beiträge auch tatsächlich gezahlt werden.

Der derzeitige Obmann der ÖGK, Andreas Huss, bezifferte die Ausfälle an Beiträgen im Juli mit monatlich 200 Mio. Euro. Vor einigen Wochen meldete er bei der Regierung einen Bedarf von 600 Millionen bis zu einer Milliarde Euro für das Jahr 2020 an. Das derzeitige Finanzloch durch fehlende Beiträge wird für alle Krankenkassen mit 558 Mio. Euro beziffert. Das Finanzloch der ÖGK beträgt aktuell 447 Mio. Euro.

ZVPÖ fordert die Zusammenlegung aller Krankenkassen zu einer Solidargemeinschaft und die Streichung der Höchstbeitragsgrundlage für Bestverdienerinnen

2017 gab es ca. 300000 Menschen deren Bruttoeinkommen über der Höchstbeitragsgrundlage nicht für Beiträge an die Krankenversicherungen herangezogen wurden. Die Stärke der Solidargemeinschaft innerhalb der öffentlichen Krankenversicherung hängt in erster Linie vom Umverteilungseffekt der jeweils geleisteten Beiträge ab. Deswegen fordert der ZVPÖ seit Jahrzehnten die Zusammenlegung aller öffentlichen Krankenversicherungen zu einem Institut unter möglichst demokratisch legitimierter Selbstverwaltung.

Auf Basis der Integrierten Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2017 - publiziert im Frühjahr 2020 – hätten seit 2017 durch die Streichung der Höchstbeitragsgrundlage rund 1,5 Mrd. Euro pro Jahr an Mehreinnahmen für die gesamte Kranken-Versichertengemeinschaft gewonnen werden können.

Bei einer äußerst pessimistischen Schätzung eines Ausfalls aller Versichertenbeiträge um ein Drittel würde sich für 2020 das horrende Finanzloch 3,3 Mrd. Euro ergeben. Durch die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die bestverdienden beitragspflichtigen Menschen in Österreich, könnte von den Krankenkassen selbst - ganz autonom - sogar dieses gewaltige Finanzloch innerhalb einiger wenigen Jahre gestemmt werden. Maximal ein zeitlich limitiertes Bundesdarlehen wäre für eine Zwischenfinanzierung notwendig– vorausgesetzt, dass die wirtschaftliche Produktivität und der Arbeitsmarkt sich 2022 wieder erholen.

Das Heranziehen der gesamten Wertschöpfung als Grundlage zur Sicherung der Finanzen der selbstverwalteten Kassen würde generell die offensichtlich prekäre Logik der lohnsummenbasierten Einnahmen-Struktur der sozialen Kassen in die Geschichtsbücher verweisen. Und dabei sind die durch die DienstgeberInnen geschuldeten Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe noch gar nicht berücksichtigt worden.

Viel zu selten werden in den Medien Zahlen über die Beitragsrückstände bei den sozialen Kassen veröffentlicht. Meist werden sie als „uneinbringbar“ dargestellt. So haben Unternehmen den Krankenkassen im Jahr 2016 insgesamt 844,4 Millionen Euro an Beiträgen geschuldet.

Foto: Alexander Stein auf Pixabay