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Der ZVPÖ zum Pensionskapitel im Regierungsprogramm

  • Dienstag, 7. Januar 2020 @ 17:49
Wir haben uns das Kapitel „Pensionen“ im neuen Regierungsprogramm angesehen. Dabei ist es für uns unerheblich wessen Handschrift der jeweiligen Koalitionspartei mehr oder weniger sichtbar ist. Für den ZVPÖ ist entscheidend was im Koalitionspakt steht, mehr noch was die Regierung für PensionistInnen tatsächlich tut. Zunächst ist positiv zu vermerken, dass der Satz „Das österreichische Pensionssystem zeichnet sich durch Sicherheit und Klarheit aus“, es brauche „keine grundlegende Neuausrichtung“, im Koalitionspakt aufscheint. Über die „Klarheit“ lässt sich streiten, aber die Klarstellung ist wichtig, da es nicht zuletzt eine Partei im Parlament gibt, die das Pensionssystem als „schrottreif“ bezeichnet hat.

Allerdings lässt sich die Regierung ein Hintertürl offen, indem von „Adaptionsbedarfe“ die Rede ist. Bundeskanzler Kurz bestätigte in einem ORF Interview, dass die im September 2019 im Parlament getroffene Entscheidung über den abschlagsfreien Gang in die Pension nach 45 Arbeitsjahren mit 62 Jahren (Hacklerpension) in der neuen Regierung wieder zurückgenommen werden könnte.


Einen besonderen Fallstrick enthält das Pensionskapitel, nämlich das verpflichtende Pensionssplitting für Familien mit Kindern bis zum 10.Lebensjahr, was der ZVPÖ ablehnt. Die Pensionsansprüche beider Elternteile sollen zusammengezogen und dann geteilt werden. Was scheinbar die Pensionsansprüche der Mütter verbessern soll, ändert allerdings am Familieneinkommen und später am Pensions-Haushaltseinkommen nichts. Der Staat erspart sich lediglich dafür zu sorgen, dass sich die Einkommen der Frauen und damit der Pensionen wesentlich verbessern, z.B. durch Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen, um die unfreiwillige Teilzeitarbeit vieler Frauen zurückzudrängen. Stattdessen wird im Koalitionsvertrag mehr „Aufklärung“ darüber angekündigt, dass Teilzeitarbeit Pensionsansprüche verringert. Das ist Zynismus pur und straft alle salbungsvollen Worte über die Vermeidung von Altersarmut insbesondere der Frauen Lügen.


Nachdem wieder besonders die Anpassung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter hervorgehoben wird, ist alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass es nicht zu weiteren Verschlechterungen beim Zugang zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen kommt.


Einmal mehr wird Unterstützungen für private Pensionsversicherungen versprochen, mit Geldern, die im ASVG besser aufgehoben wären.