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Die Suche nach dem Stein der Weisen

  • Mittwoch, 30. April 2025 @ 21:26
Gesundheit Eine Veranstaltung der Zukunftswerkstatt Gesundheitspolitik in der FAKTory
am 23. April dieses Jahres zum Sparkurs in der Krankenversicherung.




Solidarisch versichert – Krankenversicherung finanziell absichern und ausbauen

Die Podiumsdebatte widmete sich der Frage, wie man die Sozialversicherung mit mehr Mitteln ausstatten und absichern könnte. Denn Sach- und Geldleistungen innerhalb der Sozialversicherung müssen finanziert werden. Die derzeitigen grundlegenden Finanzierungsquellen sind Massensteuern und lohnbasierte Sozialversicherungsbeiträge. Bei diesen beiden Finanzierungsquellen besteht ein struktureller Unterschied: Während sich bei der Vergabe von Steuergeldern keine Rechtsansprüche auf eine längerfristige Absicherung von Leistungen ergeben, sind die SV-Beitragseinnahmen strikt nach dem ASVG zweckgewidmet einzusetzen. Durch die Aufhebung der Höchstbemessungsgrundlage der SV-Beiträge könnten so mehr Mittel lukriert werden. Diese Maßnahme würde hohe Bruttoeinkommen mehr belasten. Das entspräche dem Solidaritätsprinzip, einem gerechteren sozialpolitischen Konzept.

Die Schwachen helfen den Starken

Basierend auf diesen Gedanken, nämlich, dass alle Mitglieder einer Gesellschaft gemeinsam Verantwortung füreinander übernehmen, entstand 1956 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Insbesondere sollen diejenigen, die leistungsfähiger sind (z. B. finanziell oder gesundheitlich), zur Absicherung der weniger leistungsfähigen relativ mehr beitragen. Das spielt eine wichtige Rolle in politischen Debatten rund um Sozialstaat, Gesundheit, Pensionen oder Steuern.

Gerade für PensionistInnen kam es seit 1993 (seit der Einführung des Pflegegeldes) zu einer massiven Reduzierung der steuerbasierten Bundesbeiträge zu den Krankenversicherungen. Dieses Faktum - kombiniert mit der demografischen Entwicklung - sorgt strukturell für eine Unterfinanzierung der Krankenkassen, die den neoliberalen Interessen sehr entgegenkommt.

In der Diskussion wurde schnell klargestellt, dass Einsparungen beim Personal der Sozialversicherung und deren Verwaltung, die lediglich zu vermehrten Beitragsausfällen führen, strikt abzulehnen sind.

Die ExpertInnen aus ÖGB und AK argumentierten zum Vorschlag der Aufhebung der Höchstbeitragsgrenze, dass Steuern gegenüber Beitragserhöhungen wesentlich effizienter umverteilend wirken. Durch eine solche Aufhebung würden aber dem Finanzminister erhebliche Lohn- und Einkommenssteuern „verloren“ gehen. Auch sei es schwer „sachlich zu rechtfertigen“, dass dann vereinzelt sehr hohe Krankenversicherungsbeiträge anfallen würden.

Es entstand hier der Eindruck, dass der Solidaritätsgedanke dem - von den konservativen und wirtschaftsliberalen Kräften aktuell in der Regierung eingeforderten - Äquivalenzprinzip untergeordnet wird. Der Gedanke: „Wer mehr einzahlt, soll auch mehr bekommen“, wurde leider auch vom Podium aus aufgewärmt. Im Umkehrschluss und mit Blickrichtung auf Menschen, die im Alter mehr Krankenversicherungs-Leistungen beanspruchen, heißt das dann aber: „Wer mehr Leistungen bekommt, soll auch mehr einzahlen“. Und das entspricht ganz der Logik der nun mit der SPÖ paktierten Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für SeniorInnen um beachtliche 17,5 %.

Was die von vielen erwartete Umverteilung durch Besteuerung von Vermögen oder eine Wertschöpfungsabgabe betrifft, so wurde diese Forderung als Wunschvorstellung zwar bestätigt, aber kurz und bündig als realpolitisch derzeit nicht machbar abgehakt.

Solidarität statt „Mehr-Klassen-Medizin“

Der ZVPÖ sieht hier eine drängende Gefahr, das Solidaritätsprinzip auszuhebeln und Voraussetzungen für eine gesetzlich verankerte Mehr-Klassen-Versorgung zu schaffen. Wir schlagen stattdessen eine breitest finanzierte Gesundheitsversorgung vor und fordern, dass kranke Menschen die nötige Versorgung erhalten, unabhängig davon, wie viel sie eingezahlt haben. Wir fordern sozialen Ausgleich und gesetzliche Rechtsansprüche anstelle eines Bittstellertums und gesicherte Sozialleistungen, die sich an gesellschaftlichen Mindeststandards wie den Referenzbudgets orientieren und nicht so wie aktuell deutlich unter der Armutsschwelle liegen. Der Staat hat die Aufgabe, Minderheiten und vulnerable Schichten in der Bevölkerung zu schützen, sie vor Not und Elend zu bewahren und sich nicht ständig davor zu fürchten, die oberen Zehntausend zu „überlasten“.

Foto: Herbert Fuxbauer