Pflegegeldvalorisierung ist kein Geschenk der Regierung
Samstag, 16. Mai 2026 @ 13:02
Rechtzeitig zum 12. Mai – dem Internationalen Tag der Pflege – haben sich wieder einmal die üblichen Verdächtigen aus ihren Schlafhöhlen an die Öffentlichkeit gewagt.
Die „Valorisierung“ des Pflegegeldes kann heuer definitiv den ersten Preis in der Kategorie Publikumswirksamkeit abräumen.
Derzeit sind die einzelnen Ministerien aufgefordert, die Feinheiten ihre „Sparpläne“ beim Finanzminister einzumelden und zu verhandeln. Besonders auf Druck der sogenannten gemeinnützigen Leistungserbringer, wie Caritas und Volkshilfe, wurde das Thema des Pflegegeldes und dessen Wertminderung in den Zeiten wieder steigender Inflation aufs Tapet gebracht. Das ist verständlich, denn ohne entsprechendes Pflegegeld würden auch deren 24-Stunden-Betreuungsangebote ins Wanken geraten.
Die Gewerkschafterin und Sozialministerin Corinna Schuhmann, und unisono die Präsidentin des SP-nahen Pensionistenverbandes Birgit Gerstorfer dürfen nun, am 12. Mai, öffentlich von einem „ganz wichtigen Schritt für die Menschen die pflegebedürftig sind“ sprechen.
Aber was wird hier wirklich verkündet?
Es ist scheinbar gelungen in Absprache mit dem Finanzminister einen gesetzlich festgeschriebenen Auftrag zu erfüllen – nicht mehr und nicht weniger. Wir vom ZVPÖ nehmen zur Kenntnis, dass die Ministerin die Pflegegeldvalorisierung nicht infrage stellen will.
Das ist aber kein politisches Entgegenkommen, sondern die Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung
Erfreulicherweise gibt es nämlich seit 1. Jänner 2020 die gesetzliche Grundlage für die jährliche Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG. Dieser Anpassungsfaktor richtet sich nach der gesetzlich festgelegten Erhöhung der Pensionen und „ist so festzusetzen, dass die Anpassung der Erhöhung der Verbraucherpreise entspricht“.
ABER, und das dürfen wir in dem Zusammenhang nicht vergessen: Die Preisentwicklung der zugekauften Pflegeleistungen und Pflegeartikel liegt ständig über der durchschnittlichen Inflationsrate und entkoppelt sich damit permanent von der Entwicklung des VPI (= Verbraucherpreisindex). Siehe: „Offene Wunde: Pflege“ Seite 4 in: aktiv leben 2/2026.
Wenn jetzt die Ministerin im Mai 2026 bereits die Inflationsrate vom April 2026 (3,3 %) für die Valorisierung des Pflegegeldes für 2027 in den Raum stellt, muss sie uns auch erklären, ob das nur eine politisch motivierte Budgetannahme, eine mediale Beruhigungszahl oder bereits eine faktische Vorwegnahme der Höhe der Valorisierung sein soll. Denn laut Gesetz gilt derzeit immer noch das Junktim mit der gesetzlichen Pensionsanpassung.
Oder soll etwa schon jetzt im Mai der Anpassungsfaktor der Pensionen präjudiziert und nicht – wie bislang praktiziert – die rollierende Inflation von jeweils August des Vorvorjahres bis Juli des Vorjahres als Berechnungsgrundlage für die Pensionsanpassung herangezogen werden?
ZVPÖ-Bundessekretär Herbert Fuxbauer erklärt dazu: „Pflegebedürftigkeit ist ein soziales Risiko und das Pflegegeld ein gesetzlich normierter Beitrag zur Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen. Bei dieser angekündigten Vorgehensweise steht nicht mehr der objektive Bedarf pflegebedürftiger Menschen im Zentrum der Sozialpolitik, sondern die Frage, was im Budget gerade noch übrigbleibt.“
Der ZVPÖ vertritt unmissverständlich folgende Position:
Bei der Valorisierung des Pflegegeldes geht es nicht um eine „Erhöhung“, sondern definitiv um den Schutz vor Entwertung. Wer die Valorisierung als Wohltat verkauft, verschleiert, dass damit nur Kaufkraftverluste abgefedert werden. Insbesondere kann glasklar belegt werden, dass die Senior_innen sowieso einen Warenkorb stemmen müssen, der ganz und gar nicht jenem entspricht, der zur Grundlage für den VPI gemacht wird. Deswegen fordern wir auch schon seit Jahren die Wiedereinführung des Pensionist_innen-Preisindex zur Anpassung der Pensionen ein (siehe Beiträge vom 23.11.2017, 01.06.2024 und 17.04.2026), bei dem die Pflegekosten maßgeblich gewichtet werden.
Eine vorzeitige mediale Festlegung der Valorisierung des Pflegegeldes auf 3,3 % ist dringend erklärungsbedürftig, solange der gesetzliche Anpassungsfaktor für 2027 nicht feststeht.