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Beschwerde an den Volksanwalt

  • Donnerstag, 16. Juni 2022 @ 06:07
Herrn Volksanwalt
Mag. Bernhard Achitz
Singerstraße 17, Postfach 20
1015 Wien
EINSCHREIBEN

Beschwerde wegen untauglicher Vorgangsweise der Bundesregierung zur Einlösung der 150 Euro-Energiegutscheine.
Sehr geehrter Herr Volksanwalt!

Wir sind der Auffassung, dass die seitens der Bundesregierung festgelegte Vorgangsweise zur Gewährung von 150 Euro zur Abfederung der steigenden Energiekosten mittels eines Energiegutscheines nicht nur für SeniorInnen zu kompliziert, zu wenig nachvollziehbar und daher praxisuntauglich ist.
Wir erlauben uns hiermit, einige der im Zuge unserer Beratungstätigkeit an uns herangetragenen Mängel festzuhalten, und an Sie weiterzuleiten:

1. Viele haben den Brief mit dem Gutschein nicht und manche haben einen falsch adressierten Gutschein bekommen. Die Kontaktdaten der Energiekostenausgleichs- Hotline wurden insbesondere für jene, die keinen Brief mit Gutschein erhalten haben und keinen Zugang zum Internet haben, schlecht kommuniziert.

2. Die den versendeten Gutscheinen beigelegte komplizierte Erklärung ist für viele unverständlich und sie sind bei der ordnungsgemäßen Einlösung ihres Gutscheines überfordert.

3. Es gibt Fälle, wo es für Energiebezieher keinen direkten Vertrag mit dem Energielieferanten gibt, sondern der Haushaltsbezug von Strom und Gas über den Vermieter läuft.
In einem weiteren an uns herangetragenen Fall hat der Sohn seiner 87 Jahre alten Eltern die Bezahlung ihrer Energiekosten übernommen. Da der Stromliefervertrag seither auf ihn und nicht mehr auf seine Eltern läuft und sein Hauptwohnsitz nicht mit jenem der Eltern ident ist, kann er diesen Gutschein nicht beanspruchen. Er müsste, um die Gutschrift zu erhalten, seinen Hauptwohnsitz zu den Eltern verlegen oder den Energieliefervertrag wieder auf seine Eltern umschreiben.

4. Ein weiteres offenes Problem ist, dass all jene Energiebezieher, die ihren Gutschein mittels Rückantwortkuvert eingeschickt haben, bisher keine Rückmeldung über das ordnungsgemäße Einlangen des Gutscheins erhalten haben. Offene Frage: Was geschieht, wenn die Rücksendung am Postweg verloren geht?
Da, wie zuletzt im ORF berichtet, es weitere Verzögerungen beim Datenabgleich gibt, wodurch auch die Verrechnung an jene, die im Juli ihre erhöhte Jahresabrechnung bekommen, wackelt, wird sich der Anteil jener weiter erhöhen, die ihre Gutschrift erst im Jahr 2023 erhalten werden.

Das Versprechen des Finanzministers, mit dem Energiekostengutschein, eine rechtssichere, unbürokratische und schnelle Unterstützung der Menschen in unserem Land sicherzustellen, wurde zufolge dieser Fehlerquellen seitens der Bundesregierung offensichtlich verfehlt.
Die komplizierte Vorgangsweise lässt befürchten, dass nur wenige der anspruchsberechtigten Haushalte die Hürden bewältigen und die Gutschrift bekommen werden.
Deshalb ersuchen wir die Volksanwaltschaft dringend, in der dargelegten Causa tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Wiener Landeskonferenz vom 08.06.2022
des Zentralverbandes der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs

Fritz Fink
Landesobmann

Johann Höllisch
Landesobmann-Stellvertreter