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Zur Pensionsanpassung 2022

  • Mittwoch, 8. Dezember 2021 @ 17:24
Wie bereits berichtet, werden die Pensionen ab einer Höhe von 1.300.- Euro brutto mit 1.1.2022 um 1,8% erhöht, AusgleichzulagenbezieherInnen und Pensionen bis 1000.- Euro erhalten plus 3%; bei Pensionen zwischen 1.000.- und 1.300.- Euro wird eine Einschleifregelung eingeführt. Das bedeutet für den Großteil der PensionistInnen einen Kaufkraftverlust, da die offiziell ausgewiesene Teuerungsrate für die Zeit zwischen August 2020 bis Juli 2021, das ist die „Beobachtungszeit“, die für die Pensionsanpassung 2022 herangezogen wird, zwar ebenfalls 1,8% beträgt, die Erhöhung um 1,8% aber brutto ausgezahlt wird. Davon allerdings sind die Sozialversicherungsbeiträge und eine eventuelle Steuererhöhung durch die kalte Progression abzuziehen, d.h. netto bleiben weniger als die 1,8% übrig.

Nachschlag für 2022?

Angesichts der seit Sommer massiv angezogenen Teuerung – sie betrug im November bereits 4,3% - kündigte das Präsidium des Seniorenrates an, mit der Regierung, um einen Nachschlag verhandeln zu wollen. Allerdings soll es sich dabei um eine Einmalzahlung handeln, was natürlich nicht nachhaltig ist. Außerdem soll der „Beobachtungszeitraum“ um drei Monat näher, d.h. bis Oktober an das jeweilige Anpassungsjahr herangeführt werden, denn bisher wird faktisch die Teuerung von vor eineinhalb Jahren berücksichtigt, aber nicht die aktuelle Teuerung. Außerdem ist eine realistische Berechnung der Teuerungsrate für PensionistInnenhaushalte auf der Basis eines entsprechenden Warenkorbs ausständig.

„Aliquote“ Anpassung

Zu den negativen Elementen gehört auch der Umstand, dass diesmal viele tausend PensionistInnen, die während des Jahres 2021 ihre Pension angetreten haben, die geplante Erhöhung nur „aliquot“ ausbezahlt erhalten. Wer z.B. im Juni in Pension ging, erhält nur 50% von 1,8%, also nur 0,9%. Wer im November oder Dezember dieses Jahres in Pension ging, muss auf die erste Pensionsanpassung auf das nächste Jahr warten. Diese PensionistInnenen starten also schon zu Beginn mit einem Handicap, das sie im Laufe ihres Lebens nicht mehr aufholen werden.

Frühstarterbonus statt Hacklerregelung

Außerdem wird mit dem Jahr 2022 die sogenannte Hacklerregelung – die abschlagsfreie Pension bei 45 Beitragsjahren ab dem 62. Lebensjahr wieder abgeschafft und der Abschlag von 4,2% wieder eingeführt. Stattdessen gilt der Frühstarterbonus. Wer zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr Beitragsmonate erworben hat, erhält pro Monat einen (!) Euro gutgeschrieben, also maximal 60.- Euro plus. Ein Beispiel: bei einer Pension von 2.000.- brutto und 45 Beitragsjahren und dem Pensionsantritt mit dem vollendeten 62. Lebensjahr werden nun 4,2% also 84.- Euro abgezogen. Falls der Frühstarterbonus mit im besten Fall 60.-Euro dazukommt, bleibt trotzdem ein Abzug von 24.- Euro. Der Frühstarterbonus wird also im Regelfall den Verlust durch die Abschaffung der Hacklerregelung nicht ausgleichen können, und das ist natürlich von der Regierung beabsichtigt.

Vom Frühstarterbonus profitieren können unter Umständen PensionistInnen, vor allem Frauen, die keine 45 Beitragsjahre aufbringen können, aber schon mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben. Diese müssen allerdings bis zum gesetzlichen Antrittsalter 65/60 arbeiten.