Neue E-Card-Gebühr für Pensionist_innen ab November 2026
Mittwoch, 4. November 2026 @ 14:22
Ab 15. November 2026 müssen rund 1,5 Millionen Pensionist_innen in Österreich erstmals das jährliche E-Card-Service-Entgelt bezahlen. Die bisherige generelle Befreiung für Pensionist_innen wurde im Zuge staatlicher Sparmaßnahmen abgeschafft.
Wie viel ist zu bezahlen?
Für das Kalenderjahr 2027 beträgt die Gebühr € 26,85. Der Betrag wird am 15. November 2026 automatisch einmalig von der November-Pension abgezogen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Ein Teil der über zwei Millionen Pensionist_innen bleibt weiterhin gesetzlich befreit.
Wer ist von der Gebühr befreit?
Wer aufgrund eines geringen Einkommens von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch kein E-Card-Service-Entgelt bezahlen. Es gelten folgende monatliche Netto-Einkommensgrenzen:
Alleinstehende: € 1.308,39
Ehepaare bzw. gemeinsamer Haushalt: € 2.064,12
Alleinstehende mit chronischer Krankheit: € 1.504,65
Ehepaare mit chronischer Krankheit: € 2.373,74
Pflegegeld, Wohnbeihilfe sowie die 13. und 14. Pensionszahlung werden bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Achtung: REGO schützt nicht!
Das Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) von zwei Prozent des Nettoeinkommens führt nicht automatisch zur Befreiung von der E-Card-Gebühr. Eine anteilige Rückerstattung gibt es nicht.
Was tun bei einem Befreiungsantrag?
Die ÖGK kann für die Bearbeitung gesetzlich bis zu sechs Monate benötigen. In der Praxis dauert es meist zwei bis sechs Wochen. Wird der Antrag erst kurz vor dem 15. November gestellt und später bewilligt, gilt die Befreiung rückwirkend ab Antragstellung.
Wichtig: Erfolgt die Bewilligung erst nach dem Abzug, müssen Betroffene die Rückerstattung selbst bei der ÖGK beantragen. Eine automatische Rückzahlung erfolgt nicht.
Dafür benötigen Sie:
ein formloses schriftliches Rückerstattungsansuchen
eine Kopie des Befreiungsbescheids
den November-Pensionsbeleg als Nachweis des Abzugs
Ihre Bankverbindung (IBAN)
Wer Anspruch auf eine Befreiung hat, sollte den Antrag möglichst frühzeitig bei der ÖGK einreichen.