Die Bundesregierung hat im Ministerrat eine Regierungsvorlage beschlossen und dem Nationalrat zur Behandlung zugeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen; die Beratungen wurden bislang noch nicht aufgenommen.
Ob und in welcher Fassung die Regierungsvorlage letztlich vom Nationalrat beschlossen wird, bleibt daher abzuwarten.
Der in der öffentlichen Diskussion häufig verwendete Begriff „Aktivpension“ kann leicht zu Missverständnissen führen. Tatsächlich handelt es sich nicht um eine neue Pensionsart, sondern um eine geplante steuerliche Begünstigung für bestimmte weiterarbeitende Pensionistinnen und Pensionisten. Die Pension selbst bleibt eine Alterspension nach den geltenden pensionsrechtlichen Bestimmungen.
Da derzeit weder der endgültige Gesetzestext noch die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen vorliegen, sind einzelne Detailfragen – insbesondere zur praktischen Anwendung der neuen Regelungen – noch offen.
Der ZVPÖ verfolgt das parlamentarische Verfahren aufmerksam und wird seine Mitglieder nach Vorliegen der endgültigen Rechtslage sowie der dazu ergehenden Ausführungsbestimmungen umfassend und in verständlicher Form über die neuen Bestimmungen informieren.
Auskunft:
Herbert Fuxbauer
Bundessekretär des ZVPÖ