ZVPÖ weiter für volle Inflationsabgeltung für Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten
Freitag, 22. Mai 2026 @ 18:00
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Die von der Bundesregierung angekündigte Pensionsanpassung für 2027 ist deshalb aus Sicht des ZVPÖ höchst problematisch. Es geht dabei nicht nur um eine Zahl von 2,95 Prozent (die unter der prognostizierten Inflation von 3,3% liegt) und auch nicht nur um eine einzelne Jahresanpassung.
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob die gesetzliche Pensionsanpassung noch ein verlässlicher Schutzmechanismus für die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten ist – oder ob sie Jahr für Jahr durch politische Sonderregelungen ausgehöhlt wird.
Pensionen sind keine freiwillige Sozialleistung und keine budgetpolitische Verfügungsmasse. Sie beruhen auf Versicherungszeiten, Beitragsleistungen und gesetzlich definierten Ansprüchen.
Wer ein Leben lang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, muss sich darauf verlassen können, dass die gesetzliche Pension nicht schleichend entwertet wird.
Eine Pensionsanpassung unterhalb der tatsächlichen Teuerung bedeutet für die Betroffenen einen realen Kaufkraftverlust. Gerade ältere Menschen sind von steigenden Preisen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Gesundheit und Pflege besonders betroffen. Viele Pensionistinnen und Pensionisten haben keine Möglichkeit, Einkommensverluste durch zusätzliche Erwerbstätigkeit auszugleichen. Umso wichtiger ist eine verlässliche und vollständige Inflationsabgeltung.
Die gesetzliche Pensionsanpassung ist kein Geschenk, keine Prämie und kein politischer Verhandlungserfolg. Sie ist ein notwendiger Mechanismus zur Sicherung der Kaufkraft. Wenn dieser Mechanismus regelmäßig durch zeitlich befristete Sondergesetze oder Pensionsanpassungsgesetze relativiert wird, verliert er seine Schutzfunktion. Aus der Ausnahme darf keine politische Routine werden.
Zur Klarstellung:
§ 108f ASVG sieht vor, dass der Richtwert für die Pensionsanpassung so festzusetzen ist, dass die Erhöhung der Pensionen der Verbraucherpreisentwicklung entspricht. Die maßgebliche Preisentwicklung wird dabei nach dem Durchschnitt der zwölf Kalendermonate bis Juli des Jahres vor dem Anpassungsjahr ermittelt. Zwar kann der Gesetzgeber durch eigene Pensionsanpassungsgesetze davon abweichen. Genau diese Möglichkeit darf aber nicht dazu führen, dass der gesetzliche Kaufkraftschutz faktisch jedes Jahr neu zur Disposition gestellt wird.
Besonders bedenklich ist, dass bereits so früh im Jahr politische Pflöcke eingeschlagen werden sollen. Noch bevor die öffentliche Debatte umfassend geführt ist, entsteht der Eindruck, dass die Pensionistinnen und Pensionisten erneut einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten sollen. Das lehnt der ZVPÖ ab.
Wir fordern daher eine volle, gesetzlich abgesicherte Inflationsabgeltung für alle Pensionistinnen und Pensionisten. Die gesetzliche Pensionsanpassung darf nicht zur bloßen Ausgangsbasis für jährliche Kürzungsverhandlungen werden. Sie muss bleiben, was sie sein soll: ein verlässlicher Schutz vor Kaufkraftverlust und ein Kernbestandteil des Vertrauens in das österreichische Pensionssystem.
ZVPÖ – Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs