Der ZVPÖ bekräftigt seine Forderungen im Seniorenrat
Montag, 1. Dezember 2025 @ 18:00
Bericht von der Sitzung des Seniorenrats am 1. Dezember 2025
Die Präsidentin Gerstorfer resümierte in ihrem Bericht, dass die Pensionsanpassung für 2026 mit 2,7% für alle Pensionen bis € 2.500 erfolgt, dies aber 71% aller PensionistInnen betrifft. Die Anpassung wird aber erst mit der Jännerpension, die am Ende des Monats Jänner ausbezahlt wird, wirksam.
Da die Inflationsrate seit Beginn des neuen Beobachtungszeitraums im August durchwegs 4 % beträgt, stellen sich die Seniorenverbände auf harte Verhandlungen mit der Regierung für das Jahr 2027 ein. Im Juni soll darüber im Seniorenrat ein Beschluss gefasst werden.
Ende November wurde der aktuelle Bericht der Alterssicherungskommission über die mittelfristige Entwicklung der Pensionskosten des Staates beschlossen und veröffentlicht. Dieser sieht für die nächsten Jahre höhere Kosten für das Budget vor, da viele der „Babyboomer“ jetzt in Pension gehen. Der ZVPÖ wird sich noch eingehender mit dem Bericht befassen. Die Präsidentin versicherte, dass der „Einsparungspfad“ - € 7,5 Mrd. bis 2030 - (siehe Aktiv Leben Nr. 4/2025 - Seite 9) eingehalten werden wird und es daher nicht zu dem „Nachhaltigkeitsmechanismus“(siehe Aktiv Leben Nr. 3/2025 - Seite 9) kommen werde, den die Regierung mit gravierenden Verschlechterungen für die Pensionen beschlossen hatte, mahnte aber eine Erhöhung der Beschäftigungsrate der Generation 55 bis 64 ein.
Beschlossen wurde ein Antrag über Forderungen zum Einsatz Künstlicher Intelligent (KI) in Hinblick auf die Interessen der älteren Generation. Hier geht es auch um Fragen der Altersdiskriminierung.
Gegen Diskriminierung der AusgleichszulagenbezieherInnen
Der Vertreter des ZVPÖ im Seniorenrat, Bundesobmann Michael Graber, regte einmal mehr an, die Diskriminierung der AusgleichszulagenbezieherInnen (zwei Drittel sind Frauen) beim Zuverdienst in der Alterspension zu beseitigen. Während in der Regierung verhandelt wird, welche steuerliche Begünstigungen PensionistInnen, die in der „normalen“ Alterspension arbeiten, gewährt werden sollen, gilt das für AusgleichszulagenbezieherInnen nicht. Ihnen wird von jedem Zuverdienst die Ausgleichszulage abgezogen. Erhält beispielsweise eine Frau € 400 Ausgleichszulage, damit sie auf den Richtsatz von € 1.274 Mindestpension kommt und verdient etwa € 500 dazu, erhält sie faktisch davon nur € 100. Die Präsidentin Gerstorfer sicherte zu, sich für eine Änderung zu verwenden.
Weiters sagte Graber, angesichts der prognostizierten drohenden Millionendefizite in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), sei die Abschaffung der Höchstbeitragsgrenze in der Krankenversicherung unumgänglich, um die Finanzierungsbasis der Krankenversicherung zu erweitern.