Der ZVPÖ hat in seiner Zeitung (Ausgabe 3 im August 2025) auf den Plan der Soziallandesräte aller Bundesländer aufmerksam gemacht, den 13. und 14. Pensionsbezug der BewohnerInnen von Pflegeheimen einzubehalten. Auf diesen Zug der Landesräte ist auch der Präsident des österreichischen Gemeindebundes in der Pressestunde des ORF aufgesprungen. - Gegenwind kommt aus Salzburg!
Der Pflegeregress wirkte als Erbschaftssteuer für die betroffenen Familien. Die Millionen-Erbschaften der Reichen blieben und bleiben unangetastet (siehe Graphik der AK).
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PflegeheimbewohnerInnen bleiben derzeit nur 20 % der Pensionen, 10 % vom Pflegegeld der Stufe 3 (€ 50) und die Sonderzahlungen als Taschengeld. Hintergrund der Begehrlichkeit der Landesräte (die Pflegeheime fallen in die Kompetenz der Bundesländer) ist die seinerzeitige Abschaffung des Pflegeregresses, wofür der Bund die Bundesländer mit € 300 Mio. und weiteren Mitteln entschädigt hat. Trotzdem klagen die Länder und Gemeinden über die Kosten der Pflege, insbesondere der Heime.
Statt den Pfleglingen einen wesentlichen Teil des Taschengeldes wegzunehmen, fordert der ZVPÖ diese Millionen-Erbschaften für die nachhaltige Finanzierung der Pflegeeinrichtungen heranzuziehen.
Die Abschaffung der Pensionssonderzahlungen in Pflegeheimen würde ein fatales Signal in der Öffentlichkeit darstellen, dass der 13. und 14. Pensionsbezug eine Verschubmasse für Landes- und / oder Bundesbudgets darstellen könnte.
Deshalb sagt der ZVPÖ: „Hände weg vom 13.und 14“. Inzwischen hat sich auch der Seniorenrat gegen die Streichung der Sonderzahlungen in Pflegeheimen ausgesprochen.
Ausgehend von unserem Artikel, hat sich der Salzburger Landtagsklub der KPÖ entschlossen, einen Antrag an die Salzburger Landesregierung zu stellen. Dieser lautet:
„Die Landesregierung wird aufgefordert,
eine Resolution an die Bundesregierung zu richten, in der die Heranziehung der 13. und 14. Pension für die Finanzierung der Pflegekosten klar abgelehnt wird;
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Sonderzahlungen für Pensionist:innen auch künftig in voller Höhe erhalten bleiben;
2. gemeinsam mit den anderen Bundesländern und Interessenvertretungen Konzepte für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflege zu erarbeiten, ohne die finanziellen Spielräume von Pflegeheimbewohner:innen einzuschränken."