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In Parlamentsbeschlüsse zu Mindestpension und Pflegegeld

  • Mittwoch, 3. Juli 2019 @ 21:30
Foto: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
In atemberaubendem Tempo bringt die interimistische Bunderegierung dank dem freien Spiel der parlamentarischen Kräfte einiges an Gesetzen, die uns Seniorinnen und Senioren betreffen zur Beschlussfassung. Dass sich dabei nicht alles positiv im Sinne der Betroffenen erweist, muss leider festgestellt werden. Vorausschickend wollen wir aber festhalten, dass wir jeder Verbesserung für die ältere Generation und jedem Euro mehr in der Geldtasche der Menschen mit niedrigen Einkommen erfreut zustimmen, es darf aber nicht darüber hinweggesehen werden, dass einige Positionen nicht genügend gelöst wurden und daher Anlass zur Kritik geben.

Höhere Mindestpension bei mehr als 40 Arbeitsjahren

Wer 40 Jahre oder länger erwerbstätig war, wird ab 2020 eine Pension von zumindest 1.200 € netto (1.315 € brutto) erhalten. Ehepaaren wird ein Betrag von 1.500 € netto (1.782 € brutto) gebühren. Mit der Einführung dieser sogenannten „Mindestpension“ wurde zwar endlich einer jahrelangen Forderung Folge geleistet, tatsächlich wurde die Barriere zur Erreichung sehr hochgelegt. So müssen bei der 40 Jahre Variante (es wird auch eine für 30 Beitragsjahre geben), 480 Beitragsmonate vorliegen, wobei bis zu 12 Monate Präsenzdienst und bis zu maximal 60 Monate Kindererziehung ersatzweise mitgerechnet werden können. Spricht hier die Regierung davon, dass Frauen massiv profitieren und aus der Altersarmut geholt werden – so müssen wir dem entgegenhalten: welche Frau kann das erreichen? Denn aufgrund dieser Berechnungsart werden tatsächlich nur sehr wenige Frauen in den Genuss dieser Mindestpension kommen.

Zum Zweiten, diese neue „Mindestpension“ liegt mit 1.200 € netto (1.315 € brutto), für Ehepaare ist ein Betrag von 1.500 € netto (1.782 € brutto) vorgesehen, recht beträchtlich über der alten Ausgleichszulage, bedenklich finden wir allerdings die Zusammensetzung, die sich aus der Pensionszahlung=Versicherungsleistung wie bisher und einem Bonus=Transferleistung aus der Differenz auf die 1.200/1.500 Euro netto ergibt. Denn auf eine Versicherungsleistung gibt es einen Rechtsanspruch, auf eine Transferleistung nicht, sie kann jederzeit von Finanzminister wieder abgeändert bzw. eingestellt werden. Dazu kommt, dass der Bonus nicht an PensionistInnen ausgezahlt wird, die länger als acht Wochen pro Jahr im Ausland verbringen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Bonus entsprechend zu aliquotieren, wenn die erforderlichen 480 bzw. 360 Beitragsmonate nicht zur Gänze in Österreich erworben wurden. Hier fordern wir vom Gesetzgeber eine deutliche Nachbesserung!

Pflegegeld

Erfreulich die Erfüllung einer jahrelangen Forderung des ZVPÖ ist der längst überfällige Beschluss des Parlaments, das Pflegegeld jährlich in Höhe der Pensionsanpassung in allen Stufen zu erhöhen. Allerdings war man nicht bereit, die ursprüngliche Kaufkraft des Pflegegeldes die über die Jahre verlorengegangen ist, wieder herzustellen. So beträgt etwa der Inflationsverlust des Pflegegeldes in jeder der sieben Stufen rund 26 Prozent. Um diesen Verlust auszugleichen, hätte man das Pflegegeld um rund 35 Prozent (!) anheben müssen. Die tatsächliche monatliche Erhöhung der untersten drei Stufen wird somit bei sehr mageren 2,70 Euro (Stufe 1) und 7,81 Euro in Stufe 3 liegen. Der Wertverlust bleibt damit für die nächsten Jahre bestehen und ist so ein gutes Geschäft für den Finanzminister, der sich hunderte Millionen jedes Jahr erspart, und das zu Lasten der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Hier müssen wir dem Ergebnis ein nicht genügend erteilen! Mit Nachdruck fordern wir den Ausgleich des Wertverlustes in einem absehbaren Zeitraum.