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Überschuldung - im Alter ein schwerwiegendes Problem

  • Dienstag, 14. Mai 2019 @ 23:25
Der Schuldenreport 2019 zeigt: Das Bild von verschuldeten Menschen in der Öffentlichkeit hat wenig gemein mit der Realität. Zinsen und Kosten treiben Schulden in extreme Höhen.

Fast 63.000 Personen haben sich 2018 mindestens ein Mal an eine Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Davon sind rund 10 Prozent Menschen in der Altersgruppe über 60. Nach wie vor ist die Arbeitslosigkeit der mit Abstand am häufigsten genannte Grund für Überschuldung, in vielen Fällen sind es auch gescheiterte Partnerschaften die zur Überschuldung führen. Besonders betroffen sind hier Frauen wenn es um Bürgschaften und Mithaftung geht. Denn zum Absichern von Krediten des Mannes dient oft die Partnerin als Bürgin. Übernommene Bürgschaften bleiben aber dann auch über das Beziehungsende hinaus bestehen.
Diese Zahlen aus dem Schuldenreport 2019 machen deutlich, in welchem Ausmaß die KlientInnen der Schuldenberatungen gegen Armut und Ausgrenzung kämpfen. In einem zügellosen System der Schuldeneintreibung wie es hier besteht, haben sich Schulden nach nicht einmal acht Jahren verdreifacht. Es ist weder für Außenstehende noch für die Betroffenen selbst nachvollziehbar, wie – in einem realen Beispiel aus Kärnten – aus 6.900 Euro Schulden nach dreizehn Jahren 272.000 Euro werden können, das mehr als 39fache des ursprünglichen Kapitals! 97 Prozent dieses Schuldenberges sind Zinsen!

Durch gesetzliche Deckelung von Zinsen Zinsenspirale stoppen

Wir als Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs, können uns hier nur den Forderungen der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen anschließen, die Einführung einer gesetzlichen Deckelung von Zinsen und Betreibungskosten. Schulden sollen sich maximal verdoppeln dürfen. Eine wesentliche Forderung im Kampf gegen die Verarmung ganzer Familien ist deshalb die Anhebung des Existenzminimums zumindest auf Niveau der Armutsgefährdungsschwelle. Zudem soll es klare Regeln für Inkassobüros geben, wie transparente Höchstsätze und ein Verbot der Geltendmachung von verjährten Zinsen.