Forderung nach VORZIEHUNG der PENSIONSANPASSUNG weiter AUFRECHT!
- Samstag, 8. Juli 2023 @ 18:40
ZVPÖ für gesetzliche Verpflichtung ab einer Inflationsrate von +5%
Wie bereits berichtet (siehe Onlinebericht vom 07.06.2023) wird die gesetzliche Grundlage für die Pensionsanpassung für 2024 etwa plus zehn Prozent betragen. Dies deshalb, da die Teuerung im Beobachtungszeitraum von August 2022 bis Juli 2023 im Durchschnitt derart hoch war. Die Abgeltung für 2023 betrug nur 5,8 Prozent, was bedeutet, dass die PensionistInnen heuer der Teuerung nachlaufen und diese vorfinanzieren müssen. Deshalb haben alle im Österreichischen Seniorenrat vertretenen SeniorInnenverbände einschließlich des ZVPÖ die Vorziehung eines Teils der Pensionsanpassung für 2024 mit fünf Prozent gefordert.
Wie bereits berichtet (siehe Onlinebericht vom 07.06.2023) wird die gesetzliche Grundlage für die Pensionsanpassung für 2024 etwa plus zehn Prozent betragen. Dies deshalb, da die Teuerung im Beobachtungszeitraum von August 2022 bis Juli 2023 im Durchschnitt derart hoch war. Die Abgeltung für 2023 betrug nur 5,8 Prozent, was bedeutet, dass die PensionistInnen heuer der Teuerung nachlaufen und diese vorfinanzieren müssen. Deshalb haben alle im Österreichischen Seniorenrat vertretenen SeniorInnenverbände einschließlich des ZVPÖ die Vorziehung eines Teils der Pensionsanpassung für 2024 mit fünf Prozent gefordert.