Willkommen bei ZVPÖ - Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs 

INFO BUNDESFÖRDERUNG DER 24 H BETREUUNG

  • Donnerstag, 24. Mai 2018 @ 11:53
Und plötzlich ist alles anders. Von heute auf morgen kann sich eine bekannte, vertraute lebenswelt dramatisch verändern. Meist unangekündigt und unvorbereitet. Viele ältere Menschen und deren Angehörige entscheiden sich dann dafür, eine Betreuungskraft im häuslichen Bereich aufzunehmen, die oft rund um die Uhr Hilfsdienste leistet. Oft reicht das Pflegegeld nicht aus die Kosten dafür zu decken.



Seit 2007 fördert das Sozialministerium mit Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit den Ländern die sog. 24 h Betreuung. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Die Förderung kann rückwirkend immer erst ab Beginn des Monats der Antragsstellung in Anspruch genommen werden. Deshalb sind Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses immer vor oder in zeitlicher Nähe zum Beginn des Betreuungsverhältnisses einzubringen. Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses können entweder direkt beim Sozialministeriumservice oder bei den Trägern der Sozialhilfe Ansuchen eingebracht werden.

Gefördert werden Personen ab Pflegestufe 3 mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2500 €, die den Bedarf einer rund um die Uhr Betreuung nachweisen können. Die Förderung kann rückwirkend immer erst ab Beginn des Monats der Antragsstellung in Anspruch genommen werden. Die Anstellung von Unselbstständigen BetreuerInnen wird mit € 550 - 1100 gefördert. Die Förderung von Vertragsverhältnissen mit selbstständigen Betreuungskräften beträgt € 275 – 550.

Die Auszahlung erfolgt jeweils 12x jährlich.

Information: www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/1/5/CH3434/CMS1499151087551/barrierefrei-richtlinien_zur_unterstuetzung_der_24-stunden-betreuung.pdf