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Pflegegeld hat 35 Prozent vom Wert verloren

  • Montag, 21. Mai 2018 @ 11:52
Bis heute hat das Pflegegeld rund 30 - 35 Prozent gegenüber seinem ursprünglichen Wert verloren!



Dazu kommt, dass bei der Pflegestufe 1 der nötige Pflegebedarf 2011 von über 50 auf mehr als 60 und ab 2015 auf mehr als 65 Stunden sowie bei der Pflegestufe 2 der Pflegebedarf 2011 von über 75 auf über 85 und ab 2015 auf mehr als 95 Stunden angehoben wurde!

Deshalb forderte der ZVPÖ seit Jahren:

• eine Anhebung des Pflegegeldes, welche der Teuerung der vergangenen Jahre wirklich Rechnung trägt und der Kaufkraft von 1993 (Einführung des Pflegegeldes) entspricht. Das Pflegegeld muss den Betroffenen zur uneingeschränkten Verwendung zur Verfügung stehen.

• Die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege ist für Pensionistinnen und Pensionisten mit Ausgleichszulage nicht zu bewältigen. Die Beihilfe von 550,-Euro ist nicht ausreichend. Sie muss sozial gestaffelt sein, so dass sich Menschen mit einer kleinen Pension ebenfalls eine 24-Stunden-Betreuung leisten können.

Dass der neue Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, nun ähnliche Forderungen stellt, nimmt der ZVPÖ erfreut zur Kenntnis. Nun müssten aber den Worten Kostelkas, Taten im Seniorenrat folgen. Die vielen Probleme die heute zutage treten, wie die Debatte über die Abgeltung der Pflege zu Hause, sind nämlich ein Ergebnis der mangelnden Valorisierung des Pflegegeldes in der Vergangenheit.

Positives in dieser Richtung gibt nun aus der Stadt Graz zu berichten, wo unter der Leitung von Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer, ab 1. Juli eine neues Verfahren in Kraft treten wird. Niemand soll gezwungen sein, in ein Pflegeheim zu gehen, nur weil die mobilen Pflegedienste nicht leistbar sind. Mit dem neuen Grazer Modell wird es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in der vertrauen Wohnumgebung zu bleiben. Den Betroffenen bleibt dann die Höhe der Mindestpension von 863 Euro erhalten – unabhängig vom Betreuungsausmaß, das sie zuhause in Anspruch nehmen. Dafür sorgen Ausgleichszahlungen der Stadt Graz, die im neuen Kliententarifmodell für die mobile Pflege- und Betreuung und die Hauskrankenpflege vorgesehen sind.

Für uns vom ZVPÖ ist klar, es steht vor allem der Kampf gegen Sozialabbau, gegen Umverteilung von unten nach oben und für soziale Gerechtigkeit im Vordergrund. Diese Grundhaltung bestimmt auch weiterhin das Auftreten des ZVPÖ im Rahmen des Österreichischen Seniorenrates.

Ein Kommentar von Bundesekretär Herbert Fuxbauer