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Ausgabenbremse und Deckelung im Gesundheitssystem

  • Dienstag, 18. April 2017 @ 19:45
Zwischen 1993 und 2012 – also innerhalb von zwei Jahrzehnten - stiegen die öffentlichen Gesundheitsausgaben um durchschnittlich 4,8% pro Jahr; das lag über dem durchschnittlichen jährlichen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der letzten 20 Jahre von ca. 3,7%. Durch die Differenz zwischen der jährlichen Steigungsrate der Ausgaben und der durchschnittlichen Zunahme des BIP im selben Zeitraum ergibt sich naturgemäß, dass der % - Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum jeweiligen BIP von etwa 7 auf 8,1 % bis 2015 zugenommen hat.

Eigentlich ein relativ moderater Anstieg relativ zum BIP, bedenkt man, dass in diesem Zeitraum ein bedeutender Ausbau im Bereich des Gesundheitswesens - zumindest bis etwa zum Jahr 2000 - erfolgt ist. Die Umsetzung des Großgeräteplanes, die baulichen Adaptionen in den Krankenhäusern, bahnbrechende Medikamente in der breiten Anwendung, insbesondere in der Onkologie, strengere Hygienevorschriften und nicht zuletzt steigende Personalkosten haben die öffentlich Gesundheitsausgaben eben steigen lassen. Und warum soll es auch nicht zu einem Anstieg der Gesundheitsausgaben kommen, immerhin werden die Menschen älter, d.h. aber auch, dass es einen entsprechenden Mehraufwand bei der Behandlung von Krankheiten gibt, die die Menschen früher gar nicht mehr erlebten. Wenn ein Bereich wachsen soll, dann – neben dem Bildungs-, Pflege-, Umwelt- und Kultursektor – bitte doch die Ausgaben für die Gesundheit der Bürgerinnen.

Wie schon bei früherer Gelegenheit erwähnt, werden aber, vor allem von politischen Vertretern der privat Wirtschaft gerne öffentliche und private Gesundheitsausgaben vermischt um in absoluten Zahlen höhere „Ausgabensteigungen“ in ihren Zahlenwerken sichtbar zu machen.

Also - Warum machen die das?

Die neoliberale Strategie, die unter dem Schlagwort: „Mehr Privat- Weniger Staat“ in Ansätzen seit Mitte der 80er Jahre, mit zunehmendem Tempo jedoch seit den Beitrittsverhandlungen und Beitritt zu EU auch in Österreich wirksam wurde – um die Wirtschaftsleistung im öffentlichen Sektor in private Profite umzumünzen ist so einfach wie effektiv: Systeme schlecht reden – Den Systemen die Ressourcen rauben – das Tor für die Privaten weit aufreißen !!

A) Systeme schlecht reden

Wenn sämtliche Ausgaben für Gesundheit – sowohl die der öffentlichen Hand als auch die Ausgaben, die Vermögende am privaten Gesundheitsmarkt zukaufen zusammen gerechnet werden und dann in Zahlenwerken als „ Gesundheitsausgaben Österreichs“ subsummiert dargestellt werden – dann resultieren höhere Ausgabensteigerungen – eine elegante Grundlage von "Kostenexplosionen" zu schwafeln, auch wenn die privaten Ausgaben stark angestiegen sind - die öffentlichen jedoch nur moderat. Übrig bleibt dann die Botschaft – „Die Kosten „explodieren“ oder der Staat wirtschaftet schlecht!!“ Mit diesem steten Schlechtreden des bestehenden Systems wird dieses vorsätzlich und permanent unterminiert. Erst kürzlich kochte die Industriellenvereinigung wieder einmal die Forderung nach der Zusammenlegung der Versicherungsträger auf. Dieser Vorschlag kann wirklich keine substanzielle Verbesserung oder Absicherung der Finanzierungslage im österreichischen öffentlichen Gesundheitswesen bringen. Der Anteil für die administrative Selbstverwaltung beträgt 3-5 % der eingehobenen Beiträge - da kann schon rechnerisch nicht viel Potential gehoben werden.

B) Den Systemen die Ressourcen rauben

Unser Gesundheitswesen wird im wesentlich aus 2 Quellen finanziert:
a) a) Sozialversicherungsbeiträge, die all jene abzuführen haben, welche lohnabhängig sind und jene, die für die Arbeitsleistung anderer Menschen Löhne zahlen. Diese Abgaben werden vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger verwaltet und im Umlagesystem hurtig für die anfallenden Gesundheitsleistungen wieder ausgegeben, damit Effekte der Inflation möglichst gering zu Buche schlagen. Das System der Umlagefinanzierung ist aus der Not der Hyperinflation nach dem 1. Weltkrieg heraus erdacht worden, als innerhalb weniger Stunden und Tage der Geldwert rapide verfiel. Dieses System hat sich bis heute bestens bewährt!
b) b) Finanzierungsbeiträge aus dem Bundesbudget. Dieses Geld stammt hauptsächlich aus den Erträgen der Konsum-Massensteuern und den Lohn und Einkommenssteuern der Österreicherinnen. Das Österreich kaum nennenswerte vermögensbezogenen Steuern eintreibt, ist hinlänglich bekannt.

Der Ressourcenraub an der Finanzquelle des selbstverwalteten Körpers der Sozialversicherungen passiert hauptsächlich durch Senkung von Lohnnebenkosten und Freistellung von Lohnabhängigen aus dem Arbeitsmarkt durch Entlassungen. Es kommt dadurch zu einer bedeutenden Einnahmen - Erosion. Wollte man der Einnahmen - Erosion wirklich wirksam entgegentreten so wäre ein erster Schritt die Abschaffung der Beitragshöchstbemessungsgrundlage, eine jahrzehntelange Forderung des ZVPÖ. Die Lobbyisten der Industriellenvereinigung bei der ÖVP verhindern dies wirkmächtig ebenso lange.

Was die Bundesbudgetmittel betrifft, so ist die Sache ein wenig komplexer. Es rauben relativ oder indirekt die Bestimmungen der EU Vertragswerke im Interesse der vermögenden Eliten. Die immensen öffentlichen Geldströme in die Finanzwirtschaft, z.B. wenn wieder einmal die kapitalistische Wirtschaftsweise dafür gesorgt hat, dass sogenannte Kreditklemmen „drohen“ verursachen dann sogenannte Staatsschuldenkrisen. Es werden sogleich nach EU Recht sogenannte Defizitverfahren eingeleitet, die über speziell geschaffenen Gesetzesvorgaben den Spielraum für die Vergabe von Budgetmittel einengen. Das wird dann als Ausgabenbremse bezeichnet.

Mit der Gesundheitsreform 2013 wurde die Deckelung als Ausgabenbremse im Gesundheitssystem beschlossen, das bedeutete die Angleichung des Wachstums der Gesundheitsausgaben an das Wachstum des BIP. Bis 2016 sollte das Wachstum der Gesundheitsausgaben von 4,8% auf 3,6% (also knapp unter das durchschnittliche BIP-Wachstum der letzten 20 Jahre) „gedämpft“ werden. Der Deckel wird nun aber noch weiter heruntergeschraubt. Warum ? Weil das BIP Wachstum für die nächsten Jahre lediglich mit 1,3-1,5 % pro Jahr prognostiziert wird. Die strenge Bindung an das BIP wie 2013 gefordert kann nicht eingehalten bzw. so abrupt umgesetzt werden. Das war damals 2013 schon jedem klar.

Im Dezember 2016 kam es nach Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen quasi zu einer „Gesundheitsreform 2.0“. In Form einer §15a-Regelung wurde nun fest geschrieben, dass der „Deckel“ von 3,6% (2017) jährlich um 0,1 % auf 3,2% (2021) heruntergeschraubt werden soll.

Durch die scheibchenweise Kostenzuwachsbremse werden zwar die öffentlichen Gesundheitsausgaben für den Zeitraum bis 2021 um etwa 4,65 Mrd. € in absoluten Zahlen steigen. Allerdings muss, verglichen mit dem durchschnittlichen 4,8 % igen jährlichen Realzuwachs an öffentlichen Ausgaben seit 1990, festgehalten werden, dass dem System auf diese Weise zwischen 4 und 5 Mrd. € entzogen bzw. vorenthalten werden. Manche sprechen in diesem Zusammenhang von Raub. Leider gibt es keine rechtliche Festschreibung der Sozialstaatsausgaben, wie das von Vertretern des Städtebundes gefordert wird, dann wären z.B. 4,8% Ausgabensteigerung rechtlich verbürgt, und könnten eingeklagt werden. Bis wir eine derartige Festschreibung erstritten haben, kann lediglich gefordert werden, dass der Fortschritt der Wissenschaft und Technik sich in einem verantwortungsbewussten Zahlenwerk wiederfinden muss.

Klar ist aber auch die weitere Zielrichtung der Sparpolitiker im Interesse der Vermögenden, deren Kapital nach Anlagemöglichkeiten sucht!

C) C) das Tor für die Privaten weit aufreißen!!

Im Jahr 2015 betrugen die öffentlichen Gesundheitsausgaben in etwa 28. Mrd.€. Somit ist klar wo der Hoffnungsmarkt der Privatisierungspolitiker liegt. Der europäische Gerichtshof spricht in einem Urteil, das die Foto-Kette Hartlauer angestrengt hat, klare Worte: Solange die staatlichen Versorgungsinstrumente eine flächendeckende Versorgung nachgewiesenermaßen garantieren, besteht kein Anrecht der Privaten in dieses Segment konkurrierend einzugreifen. Wenn aber weiße Flecken auf der Landkarte entstehen – wie dies im ländlichen Bereich bereits befürchtet werden muss, spätestens dann, muss der Staat über seine Gewährleistungspflicht die, in der EU Charta festgeschrieben ist, Privaten Dienstleistern den Versorgungsauftrag erteilen. Bei der Debatte um die Errichtung der peripheren Gesundheitszentren wird schon um die Startpositionen gerungen. Erst kürzlich wurde der österreichische Ärztekammerpräsident in der Wiener Zeitung sinngemäß wie folgt zitiert: „Wir werden die Errichtung von Ambulanzen durch die Versicherungsträger nur als letzte Variante zu lassen!“ – wer solches öffentlich macht, vertritt klar die Interessen der kapitalstarken Mitglieder der Ärzteschaft.

Dr. Rudi Gabriel
Arzt in Eisenstadt