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Neues zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)

  • Dienstag, 1. Dezember 2015 @ 13:50
Aktuelles Mit Verordnung vom 12.Mai 2015 wurde der erste Schritt gesetzt, ELGA innerhalb von Krankenanstalten umzusetzen. Mit 1. Dezember 2015 begann per Verordnung der ELGA-Betrieb und das Einspeichern von patientenbezogenen Daten nun in folgenden Krankenanstalten von Wien und der Steiermark:
Mit Verordnung vom 12.Mai 2015 wurde der erste Schritt gesetzt, ELGA innerhalb von Krankenanstalten umzusetzen. Mit 1. Dezember 2015 begann per Verordnung der ELGA-Betrieb und das Einspeichern von patientenbezogenen Daten nun in folgenden Krankenanstalten von Wien und der Steiermark:

Spitals-Einrichtungen des Krankenanstaltenverbunds (KAV) Wien, ausgenommen das AKH – Wien
Pflegeeinrichtungen des KAV Wien
Öffentliche Krankenanstalten des Landes Steiermark
Krankenhaus der Elisabethinnen Graz
Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz
Marienkrankenhaus Vorau
Neurologisches Therapiezentrum Kapfenberg

Die privaten Krankenanstalten in Wien und der Steiermark sowie die Anstalten der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) und das AKH – Wien sind vorerst ausgenommen worden.

Wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, startete zunächst in Wien das KH Hietzing lediglich mit 5 Abteilungen; erst Schritt für Schritt sollen laufend zusätzliche Abteilungen ELGA – Daten erstellen. Die steirischen Häuser erstellen bereits ab Dezember konsequent. Daten.

Zur Erinnerung sei hier eine Auflistung gegeben, welche Daten seit ca. 8. Dezember 2015 Eingang in das System ELGA finden bzw. finden werden. Derzeit werden zunächst nur Arztbriefe ins ELGA-SYSTEM eingespeist - sogenannte Level I Daten - was von der Ärztekammer kritisiert wird, weil mit dieser Technologie für die Ärzteschaft nur ein wirrer und schwer übersichtlicher Datenhaufen generiert wird: Entlassungsbrief Ärztlich, Entlassungsbrief Pflege, Laborbefunde, Befunde bildgebender Diagnostik, sowie sogenannte Metadaten, das sind Daten, die im wesentlichen Information über die datenschaffenden Gesundheitsdienstanbieter liefern sowie entsprechende Hintergrunddaten, die die Weiter-Verwendung bzw. Auslesbarkeit der eingegebenen ELGA Daten für die jeweiligen Gesundheitsdienstanbieter möglich machen. In den Metadaten ist auch niedergelegt, wer Einsicht in Ihre ELGA Daten genommen hat.

Medikationsdaten (E-Medikation) werden vorerst nur im „Pilotkrankenhaus“ Deutschlandsberg zur Evaluierung der Systeme erhoben werden. Dieses Pilotprojekt soll evaluiert und später (derzeitiger Plan: ab Mitte 2016) in den anderen Erste-Phase-Häusern in Wien und Steiermark implementiert werden.

Aus Sicht der Patientinnen und Patienten, die sich entschlossen haben, Teilnehmer von ELGA zu sein und ihr Widerspruchsrecht nicht in Anspruch genommen haben, sind folgende Informationen wichtig:

Sie können jederzeit über elektronische Signaturverfahren über die Online- Plattform des Gesundheitsministeriums nach der entsprechenden Authentifizierung ihre Daten auslesen und jeder von ihnen mittels e-card beauftragte Gesundheitsdienstanbieter kann bei Bedarf auf diese Daten zugreifen .
Sie können jederzeit über die Online-Plattform des Gesundheitsministeriums festlegen, welche Datentypen gespeichert werden dürfen. Eine selektiver Ausschluss von Gesundheitsdiensteanbietern wurde leider bis jetzt nicht realisiert. Sie können somit z. B. ausschließen, dass Medikationsdaten gespeichert werden, sie können jedoch nicht über das Online-Portal ausschließen, dass die Daten eines Aufenthalts z. B. auf einer psychiatrischen Abteilung gespeichert werden.
Allerdings können sie im konkreten Anlassfall vor Ort, bei der Aufnahme, situationsbedingt widersprechen. Jeder Gesundheitsdiensteanbieter ist verpflichtet – allerdings nur über einen sichtbaren Aushang – über diese Möglichkeit zu informieren.
Wenn sie kein Erfahrung, Interesse oder Möglichkeit haben, online ihre Teilnehmerrechte wahrzunehmen, besteht die Möglichkeit, über die sog. Ombudsstelle in der jeweiligen Landespatientenanwaltschaft Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erlangen bzw. Einschränkungen durchführen zu lassen- wobei der Wohnort ausschlaggebend ist und nicht der Ort des Spitalsaufenthaltes.
Ombudsstellen werden allerdings erst schrittweise errichtet werden. Somit sind vorerst für alle Patienten, die in den genannten Häusern betreut wurden, die Ombudsstellen jener Landespatientenanwaltschaften zuständig. (Wien bzw. Steiermark)
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ihr Recht auf Opt-Out wahrzunehmen, mit dem sie bei der sog. Widerspruchsstelle erklären, dass sie kein Interesse an der Teilnahme an ELGA haben.


Der Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs hat bereits in der Vergangenheit eine Empfehlung ausgesprochen, dass sie, wenn sie Bedenken zur ELGA-Datensicherheit haben, ihr Recht auf Widerspruch nutzen sollten. Sie haben durch diesen Schritt keine subjektive Benachteiligung zu befürchten und haben jederzeit die Möglichkeit, über die sog. Widerspruchsstelle ihren Widerspruch für ungültig erklären zu lassen.

Dr. med. Rudi Gabriel